Der
Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass der Kredit aus 2004
stammt und für die Finanzierung der Eigenanteile der Fußgängerbrücke
aufgenommen wurde. Dieser Kredit muss umgeschuldet werden, das bedeutet, dass
bis zum 30.06.2024 nur die Zinsen getilgt werden müssen.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor
und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Die Stadträte der Stadt Wilkau-Haßlau beauftragen die Verwaltung, zur
Umschuldung des Darlehens über 800,0 TEUR zu folgenden Konditionen:
- Laufzeit: 5 Jahre
- Zinszahlung: vierteljährlich
- Zinsbindung: 30.06.2024
- Tilgung: Keine
Auszahlung: 100 %