Der
Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass dieser TOP in
Verbindung mit dem TOP 13 zu sehen ist. Beim Entwurf der Ergänzungssatzung
wurden öffentliche Träger angefragt. Der Vorsitzende informiert über die
Inhalte der Stellungnahme. Bei Punkt 1.9. der Auswertung macht sich ein
Beschluss erforderlich. Die Wasserwerke Zwickau weisen darauf hin, dass aus der
Versorgungsleitung im Amselweg das Löschwasser nicht ausreichend ist. Eine
Errichtung einer Zisterne ist erforderlich. Diese wird am Standort
FFW-Gerätehaus erfolgen. Jedoch wird die Zisterne unabhändig vom Neubau
FFW-Gerätehaus errichtet. Der Bau war sowieso geplant, jetzt ist er nur
gesondert anzusehen. Dies bedeutet ein Vorgriff auf den Haushalt 2021, da es
sich um einen bindenden Beschluss handelt. Die Errichtung der Zisterne ist
förderfähig.
Stadtrat Kowalle:
Reicht die
Zisterne für die Löschwasserversorgung aus? Wann kann mit dem Bau begonnen werden?
Bürgermeister:
Die Zisterne
wird so dimensioniert, dass die Löschwasserversorgung im Bereich
Amselweg/Schulweg gesichert ist.
Es gibt keine weiteren
Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor
und stellt ihn zur Abstimmung.
Punkt 1.9. der
Anlage
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt zur Ergänzungssatzung „Amselweg“ Flurstück 86
Gemarkung Oberhaßlau OT Silberstraße wie folgt:
1.
Die während der
öffentlichen Auslegung und Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken sind geprüft und gegeneinander
und miteinander abgewogen. (Abwägung siehe Anlage).
2.
Hinweise,
Änderungen und Ergänzungen sind gemäß Abwägung in den Planentwurf
einzuarbeiten.
3.
Der
überarbeitete Planentwurf ist dem Stadtrat zum Beschluss als Satzung
vorzulegen.
Der
Bürgermeister erwähnt, dass nicht alle Träger geantwortet haben und die Frist
verstreichen lassen haben.