Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass dieser TOP in Verbindung mit dem TOP 13 zu sehen ist. Beim Entwurf der Ergänzungssatzung wurden öffentliche Träger angefragt. Der Vorsitzende informiert über die Inhalte der Stellungnahme. Bei Punkt 1.9. der Auswertung macht sich ein Beschluss erforderlich. Die Wasserwerke Zwickau weisen darauf hin, dass aus der Versorgungsleitung im Amselweg das Löschwasser nicht ausreichend ist. Eine Errichtung einer Zisterne ist erforderlich. Diese wird am Standort FFW-Gerätehaus erfolgen. Jedoch wird die Zisterne unabhändig vom Neubau FFW-Gerätehaus errichtet. Der Bau war sowieso geplant, jetzt ist er nur gesondert anzusehen. Dies bedeutet ein Vorgriff auf den Haushalt 2021, da es sich um einen bindenden Beschluss handelt. Die Errichtung der Zisterne ist förderfähig.

 

Stadtrat Kowalle:

Reicht die Zisterne für die Löschwasserversorgung aus? Wann kann mit dem Bau begonnen  werden?

 

Bürgermeister:

Die Zisterne wird so dimensioniert, dass die Löschwasserversorgung im Bereich Amselweg/Schulweg gesichert ist.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

 

Punkt 1.9. der Anlage

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt zur Ergänzungssatzung „Amselweg“ Flurstück 86 Gemarkung Oberhaßlau OT Silberstraße wie folgt:

1.

Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken sind geprüft und gegeneinander und miteinander abgewogen. (Abwägung siehe Anlage).

2.

Hinweise, Änderungen und Ergänzungen sind gemäß Abwägung in den Planentwurf einzuarbeiten.

3.

Der überarbeitete Planentwurf ist dem Stadtrat zum Beschluss als Satzung vorzulegen.

 

Der Bürgermeister erwähnt, dass nicht alle Träger geantwortet haben und die Frist verstreichen lassen haben.