Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass es sich um ein historisch entstandenes 110 qm großes Flurstück handelt, auf dem sich Teile der Kirchhofmauer sowie der Zugang zur Kirchgemeinde befinden. Im Sinne der Flurbereinigung soll das Flurstück für 1 € an die Kirchgemeinde verkauft werden, da die Kirchhofsmauer unter Denkmalschutz steht und eine Nutzung des Grundstückes durch die Stadt nicht möglich ist und lediglich Pflegeaufwand bedeutet („fremdes Bauwerk auf eigenem Grund und Boden“). Warum dieses Flurstück kommunal ist, kann niemand nachvollziehen. Aufgefallen ist es durch die doppikbedingte Komplettinventur von Flurstücken.

 

Stadtrat Klug:

Kann dem Beschluss nur zuraten, da keiner weiß, was bezüglich der Mauer auf uns zukommt und uns nur Kosten entstehen.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt den Verkauf des Flurstücks 80 Gemarkung Culitzsch mit einer Größe von 110 Quadratmetern zum Gesamtpreis von 1,00 € an die evangel.-luth. Michaeliskirchgemeinde, Cainsdorfer Straße 19, 08112 Wilkau-Haßlau mit der Maßgabe, dass diese die erforderlichen Erwerbsnebenkosten trägt.