Der
Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass es sich um ein
historisch entstandenes 110 qm großes Flurstück handelt, auf dem sich Teile der
Kirchhofmauer sowie der Zugang zur Kirchgemeinde befinden. Im Sinne der
Flurbereinigung soll das Flurstück für 1 € an die Kirchgemeinde verkauft
werden, da die Kirchhofsmauer unter Denkmalschutz steht und eine Nutzung des
Grundstückes durch die Stadt nicht möglich ist und lediglich Pflegeaufwand
bedeutet („fremdes Bauwerk auf eigenem Grund und Boden“). Warum dieses
Flurstück kommunal ist, kann niemand nachvollziehen. Aufgefallen ist es durch
die doppikbedingte Komplettinventur von Flurstücken.
Stadtrat Klug:
Kann dem
Beschluss nur zuraten, da keiner weiß, was bezüglich der Mauer auf uns zukommt
und uns nur Kosten entstehen.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor
und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt den Verkauf des Flurstücks 80 Gemarkung
Culitzsch mit einer Größe von 110 Quadratmetern zum Gesamtpreis von 1,00 € an
die evangel.-luth. Michaeliskirchgemeinde, Cainsdorfer Straße 19, 08112
Wilkau-Haßlau mit der Maßgabe, dass diese die erforderlichen Erwerbsnebenkosten
trägt.