Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass eine ausführliche Vorberatung in den Ausschüssen stattfand. Die bisherige Marktsatzung stammt aus dem Jahr 2002 und bezieht sich auf den alten Markt. In der neuen Satzung ist ganzer Teil von Veranstaltungen aufgeführt und entsprechende Gebühren wurden festgelegt. Insgesamt wurde eine gute Lösung gefunden. Bei kommerziellen Veranstaltungen sowie auch beim Wochenmarkt wurden die Gebühren geringfügig erhöht. Außerdem wurden klare Regelungen für die An- und Abbautage getroffen. Es gibt klare Vorgaben für Händler, was die Hygiene und Reinigung, die Haftung und das Warenangebot betrifft. Die Gebühren sind so kalkuliert, dass eine gesonderte Energieabrechnung nicht nötig ist, da diese Kosten bereits enthalten sind. Wichtig ist, dass ortsansässige Vereine eine Ermäßigung erhalten bzw. im Rahmen der Vereinsförderung den Markt kostenfrei nutzen können. Weiterhin wurde festgelegt, dass aggressives Betteln sowie Waren vom Boden anzubieten, verboten ist. Des Weiteren ist das Thema Kaution eingearbeitet. Juristisch ist die Satzung geprüft.

Ziel ist es, dass ein ordentlicher Wochenmarkt stattfinden kann.

Hervorzuheben ist, dass Veranstaltungen (z. B. kommerzielle Rockkonzerte) von Parteien verboten sind und an sie nicht vermietet wird. Das bezieht sich allerdings nicht auf Infostände, „normale“ Werbung ist zulässig.

Zuwiderhandlungen sollen künftig verstärkt geahndet werden, eventuell auch durch Ordnungswidrigkeitsverfahren.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die „Satzung über die Durchführung von Märkten und sonstigen Marktveranstaltungen sowie die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Marktes (Marktsatzung) in der Fassung vom 28.03.2019 gemäß Anlage. Mit Inkrafttreten dieser Satzung am 01.05.2019 tritt die „Satzung über Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt und sonstige Marktveranstaltungen (Marktsatzung) der Stadt Wilkau-Haßlau“ vom 14.03.2002 außer Kraft.