Der
Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass eine ausführliche
Vorberatung in den Ausschüssen stattfand. Die bisherige Marktsatzung stammt aus
dem Jahr 2002 und bezieht sich auf den alten Markt. In der neuen Satzung ist
ganzer Teil von Veranstaltungen aufgeführt und entsprechende Gebühren wurden festgelegt.
Insgesamt wurde eine gute Lösung gefunden. Bei kommerziellen Veranstaltungen
sowie auch beim Wochenmarkt wurden die Gebühren geringfügig erhöht. Außerdem
wurden klare Regelungen für die An- und Abbautage getroffen. Es gibt klare
Vorgaben für Händler, was die Hygiene und Reinigung, die Haftung und das
Warenangebot betrifft. Die Gebühren sind so kalkuliert, dass eine gesonderte
Energieabrechnung nicht nötig ist, da diese Kosten bereits enthalten sind.
Wichtig ist, dass ortsansässige Vereine eine Ermäßigung erhalten bzw. im Rahmen
der Vereinsförderung den Markt kostenfrei nutzen können. Weiterhin wurde
festgelegt, dass aggressives Betteln sowie Waren vom Boden anzubieten, verboten
ist. Des Weiteren ist das Thema Kaution eingearbeitet. Juristisch ist die
Satzung geprüft.
Ziel ist es,
dass ein ordentlicher Wochenmarkt stattfinden kann.
Hervorzuheben
ist, dass Veranstaltungen (z. B. kommerzielle Rockkonzerte) von Parteien
verboten sind und an sie nicht vermietet wird. Das bezieht sich allerdings
nicht auf Infostände, „normale“ Werbung ist zulässig.
Zuwiderhandlungen
sollen künftig verstärkt geahndet werden, eventuell auch durch
Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor
und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die „Satzung über die
Durchführung von Märkten und sonstigen Marktveranstaltungen sowie die Erhebung
von Gebühren für die Nutzung des Marktes (Marktsatzung) in der Fassung vom
28.03.2019 gemäß Anlage. Mit Inkrafttreten dieser Satzung am 01.05.2019 tritt
die „Satzung über Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt und sonstige
Marktveranstaltungen (Marktsatzung) der Stadt Wilkau-Haßlau“ vom 14.03.2002
außer Kraft.