Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass während der öffentlichen Auslegungsfrist keine Einwände von Bürgern erhoben wurden. Der Doppelhaushalt wurde zur zweiten Lesung ausführlich besprochen. Das Gesamtvolumen umfasst ca. 16 Mio. EUR.

Der Haushalt entspricht den gesetzlichen Vorgaben und gilt als ausgeglichen. Es sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen, nur Tilgungen. Die größte Position umfasst der Soziale Bereich (Schulen, Kitas, Jugend...) mit fast 40 % des Haushaltes. Das ist der richtige Weg und wird entsprechend fortgeführt. Es sind keine Änderungen bzw. Erhöhungen vorgesehen in Bezug auf die Kommunalsteuern. Zuführungen vom Freistaat wurden ausführlich besprochen. In Bezug auf Investitionen weist der Bürgermeister darauf hin, dass Maßnahmen nicht parallel begonnen werden. Die wichtigsten Investitionen sind die Fertigstellung des Jugendfreizeitzentrums, Florian-Geyer-Weg, der Ausbau des Dorfplatzes Silberstraße sowie die Sanierung von Sportstätten, vorrangig das Stadion. Die Forderung des Stadtrates, den Kleinreparaturenstau zu beseitigen, wurde berücksichtigt. Hinsichtlich der Personalsituation gibt es keine Veränderungen, lediglich die Stelle des Hausmeisters für den  Alten Bahnhof wird zusätzlich geschaffen. Eine Stelle für den gemeindlichen Vollzugsdienst ist eine Option, wenn eine Finanzierung gewährleistet ist.

Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 766 €, damit liegt sie ein Drittel unter dem zulässigen Wert.

 

 

Stadtrat Jung:

Die Einnahmen und Ausgaben sind umfangreich dargestellt und erläutert worden. Ohne Fördermittelzuweisungen sind kaum bzw. keine Investitionen möglich, die Stadt ist von den Zuschüssen abhängig. Positiv zu erwähnen ist die Gesamtsumme des Doppelhaushaltes und dass er als ausgeglichen gilt. Das ist wesentlich für Genehmigungen.

Die Schlüsselzuweisung für die Stadt ist schlechter zu bewerten. Hier müsste eine andere Berechnungsgrundlage gefordert werden.

Insgesamt sind 13,5 Mio. EUR pro Haushaltsjahr an Verbindlichkeiten zu bedienen (Personal, Abschreibungen, Kreisumlage...). Die vorgesehenen Investitionen sind auf Seite 11 nachzulesen. Zu erwähnen sind unter anderem der Alte Bahnhof, das Freigelände der Dittes-Grundschule und als freiwillige Aufgabe der Dorfplatz Silberstraße sowie das Stadion auf dem Sandberg, beide sind abhängig von der Zuweisung von Fördermittel.

Leider sind nur drei Straßenbaumaßnahmen vorgesehen. Im Bereich der Fußwege besteht enormer Nachholebedarf.

Für das Feuerwehrgerätehaus Silberstraße wurden für 2019 keine Mittel ausgewiesen, das stimme ihn nachdenklich. Es muss eine Lösung gefunden werden, um die Antragstellung rechtzeitig vornehmen zu können.

Für den Brand- und Katastrophenschutz wurden umfangreiche Mittel eingestellt.

Reparaturmaßnahmen, wie z.B. Fahrbahnmarkierungen, sollten umgehend angegangen werden. Ebenso soll der Rückstand hinsichtlich der Ersatzpflanzungen abgebaut werden.

Damit Rückfragen verhindert werden, bittet er die Verwaltung, betroffene Bürger und Einrichtungen über Baumaßnahmen zu informieren (u. a. im Stadtanzeiger).

 

Er bittet um Zustimmung.

 

Stadtrat Dr. Wilhelm:

Grundsätzlich muss man sich die Frage stellen, was will man mit dem Doppelhaushalt erreichen und was haben wir erreicht? Er sollte Planungssicherheit schaffen, ein sicheres Haushaltshandeln soll erreicht werden. Er ist die Grundlage für strategisches Handeln für zukünftige Entscheidungen. Die gewünschten Effekte sind bisher nur bedingt eingetreten.

Die Doppik hat uns wenig geholfen, sie erweist sich als schwerfällig. Das flexible Handeln ist eingeschränkt. Probleme entstehen durch immer neue Detailprogramme, die mit ihren Fördermöglichkeiten gravierend in den Haushalt eingreifen. In den letzten zwei Jahren wurde grob eine halbe Million Euro an Mittelübertragung vorgenommen, das ist ein erheblicher Betrag. Die Zulage vom Freistaat Sachsen in Höhe von 70.000 € ist verpufft.

Schwierigkeiten gab es bei der Terminkette, welche nicht eingehalten wurde. Der Haushalt hätte zügiger vorgelegt werden müssen. Das war verwaltungsbedingt, lag aber auch am Stadtrat selbst. Ein Dank an die Verwaltung, die das bestmöglichste Konzept vorgelegt hat.

Weiterhin sollen vom neuen Stadtrat freiwillige Aufgaben (Jugend und Herbertbad) wie auch die Kindereinrichtungen im Auge behalten werden.

Insgesamt wird die Fraktion trotz der Probleme zustimmen.

 

Stadtrat Küttler:

Es wurde bisher viel über die großen Zahlen gesprochen. Wichtig ist, dass in den Haushalt Positionen mit meist mittlerem finanziellem Umfang eingearbeitet wurden. Sie beziehen sich auf Positionen, die Reparaturen und Beschaffungsrückstau in kommunalen Einrichtungen im Focus haben. Hierzu zählen u.a. Fortführung der Arbeiten am städtischen Bauhof, Brunnen  und Busfahrspur auf dem Markt, Reparaturen in Kitas und Schulen oder auch Reparaturen an der Fußgängerbrücke. Sehr erfreulich ist, dass eine Akustikanlage für den Ratssaal im Haushalt vorgesehen ist.

Lob an die Mitarbeiter der Verwaltung, die zur Erstellung des Haushaltsplanes beigetragen haben. Das Vollbringen und Ausführen ist die eigentliche Herausforderung.

Schön wäre es gewesen, wenn der Haushalt schon im Januar verabschiedet worden wäre.

Nicht nur Aufwendungen und Investitionen sind vorgesehen, sondern auch Erträge. Diese sind von sensiblen Rahmenbedingungen abhängig.

Er hofft, dass der Haushalt wie geplant ausgeführt werden kann.

 

Bürgermeister:

Zu den Ausführungen von Stadtrat Jung:

Die Fördermittelabhängigkeit muss so hingenommen werden. Wir müssen quasi dem Geld „hinterherrennen“. Damit man flexibel ist, muss man mehr zu Pauschalzuweisungen kommen, um dort zu bauen, wo es notwendig ist.

Die Projektierung Feuerwehr Silberstraße kann erst 2020 beginnen, da frühestens 2021 ein Fördermittelantrag gestellt werden kann.

Es gibt eine Prioritätenliste vom Landkreis, deshalb werden sich Maßnahmen um mindestens ein Jahr verschieben, wie z. B. die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr. Die Stadt kann das nicht beeinflussen. Der Bedarf im Brandschutz wird aber zunehmend höher, die Gesamtsumme an Fördermittel reicht nicht mehr aus.

 

Zu den Ausführungen von Stadtrat Küttler:

Die vielen kleinen Reparaturen sind notwendig, Werterhaltung statt neu.

 

 

 

Zu den Ausführungen von Stadtrat Dr. Wilhelm:

Ja, wir sind spät mit dem Haushalt, aber nicht die letzten. Das hat auch seine Vorteile, man kann genauer planen. Erst im Februar hat der Freistaat Sachsen geänderte Zahlen zur Schlüsselzuweisung mitgeteilt. Hier muss sich prinzipiell was ändern, die Zahlen von Dresden müssen fest sein. So planen wir nur mit Schätzungen.

Gesetzlich gesehen sind wir verspätet, aber sicherer in der Planung.

Ein Lob an Frau Graichen, sie hat trotz Erkrankung den Plan erstellt.

 

Stadtrat Tauscher:

Im Technischen Ausschuss wurde über das Gesamtprojekt Sportstättenentwicklung gesprochen, welches Wilkau-Haßlau und Silberstraße beinhaltet. Es sind 2 Mio. EUR im Plan vorgesehen. Jedoch wurde Silberstraße nicht berücksichtigt. Warum wurde es rausgenommen?

 

Bürgermeister:

Eine Finanzierung beider Sportstätten zur selben Zeit ist nicht möglich. Es muss mit einem Projekt angefangen werden.

 

Stadtrat Tauscher:

Es war so besprochen. Er kann dem Doppelhaushalt somit nicht zustimmen. Es hätte erwähnt werden müssen.

Der Zustand des Stadions ist seit vielen Jahren so, obwohl 60T EUR jährlich reingeflossen sind. Wo ist das Geld hingeflossen?

 

Bürgermeister:

Die Sanierung des Stadions ist der erste Bauabschnitt. An der Sportstättenplanung hat sich nichts geändert. Die Maßnahme liegt im freiwilligen Bereich. Es wird dort angefangen, wo der Zustand am schlechtesten ist. Es wird nichts rausgenommen, nur nicht in diesem Haushalt berücksichtigt.

Mit den 60T EUR wurde der Verein gefördert, nicht die Unterhaltung des Stadions.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen oder Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Die Stadträte der Stadt Wilkau-Haßlau beschließen die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2019/2020 (Anlage). Die Haushaltssatzung ist gemäß § 76 Abs.2 SächsGemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.