Der
Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass zur Ausschreibung der
Leistungen zwei Angebote eingegangen sind, die weit über der Kostenberechnung
lagen. Die Anbieter nutzen verschiedene Subunternehmer, was sich als
unwirtschaftlich für uns erweist. Daher wurde entschieden, die Leistungen in
Teillosen aufzugliedern und im beschränkten Verfahren neu auszuschreiben.
Stadtrat Klug:
Wenn die
Leistungen aufgesplittet werden, bleibt das dann im Limit?
Bürgermeister:
Ja, die Kosten
liegen im Limit.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor
und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung
nach VOB/A der Leistung „Los 34 Landschaftsbauarbeiten“ zum Vorhaben Alter
Bahnhof – Gebäudeteile III – V – Sanierung – Außenanlagen 1. BA.