Sitzung: 04.04.2019 Verwaltungs- und Sozialausschuss
Umsatzsteuerpflicht
ab 2021 für Kommunen
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Änderung des
UStG Ende 2015 ähnlich wie bei Unternehmen auch Kommunen spätestens ab
01.01.2021 umsatzsteuerpflichtig sind. Zur Erläuterung der Einzelheiten
übergibt er der Kämmerin, Frau Graichen, das Wort.
Frau Graichen erklärt, dass aufgrund der Neuregelung
in § 2b UStG ab 2021 auch alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts
weitestgehend der Umsatzsteuer unterliegen. Die Neuregelung ist bereits seit
01.01.2017 in Kraft, wobei die Option bestand, durch einmalige Mitteilung
gegenüber dem Finanzamt die Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in
der Fassung vom 31.12.2015 zu erklären. Die Stadt Wilkau-Haßlau hat von der
Übergangsregelung Gebrauch gemacht. Da die Umsatzsteuerpflicht ab 2021 besteht,
fand am 03.04.2019 eine erste Info-Veranstaltung der B&P Steuerberatung für
die damit befassten Mitarbeiter der Stadtverwaltung statt. Die B&P Steuerberatung
wird bei der Einführung der Umsatzsteuerpflicht der Stadtverwaltung
unterstützend und beratend zur Seite stehen. Es ist u.a. zu prüfen, inwieweit
Miet- und Pachteinnahmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, es ist zu
unterscheiden zwischen privater und schulischer Nutzung städtischer
Liegenschaften etc. Verschiedene hoheitliche Aufgaben unterliegen nicht der
Umsatzsteuerpflicht, u.a. Steuern, Gebühren für Eheschließung, Beantragung von
Personalausweis und Reisepass u.ä. Mit der Umsatzsteuerpflicht ist der
Vorsteuerabzug möglich.
Der Vorsitzende geht davon aus, dass umfassende
Prüfungen durch das Finanzamt kommen werden. Zudem werden Gebührenerhöhungen im
Stadtrat zu beschließen sein für die Ausleihe in der Bibliothek, bei Vermietung
und Verpachtung von Räumlichkeiten etc. Für die Verwaltung ist es wieder ein erheblicher
Mehraufwand ohne großen Nutzen.
Stadtrat
Röthig welche Steuersätze
werden zugrunde gelegt?
Ø Frau Graichen:
7 und 19 %.
Stadträtin
Müller was ist, wenn Fehler
festgestellt werden?
Ø Vorsitzender:
Nachzahlungen können Folge sein; Festsetzung erfolgt durch Finanzamt
Die Stadträte Dr. Wilhelm, Jung und Streit äußern
sich noch zu Thema. Der Vorsitzende erklärt auf die Anfragen kurz, dass nur
wenige Kommunen die Umsatzsteuer schon eingeführt haben und die dadurch
entstehenden Mehrkosten den Bürgern nur schwer vermittelbar sein werden.
Festsetzung
neuer Bodenrichtwerte
Der Vorsitzende informiert, dass der
Gutachterausschuss des Landkreises neue Bodenrichtwerte festgesetzt hat. Diese
werden im Mai im Stadtanzeiger veröffentlicht und treten damit in Kraft. Die
Bodenpreise haben sich um ca. 3,00 bis 10,00 € erhöht, wobei lagebedingt
Unterschiede vorhanden sind. Im Gebiet der Neuwilkauer Straße kam es zu einer
Absenkung der Werte. Diese Richtwerte sind bei Verkäufen durch die Stadt und
auch durch privat zugrunde zu legen.
Zwangsräumung
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Anfrage eines
Stadtrates hinsichtlich einer Zwangsräumung und erklärt, dass eine solche in
diesem Jahr bereits bei einer älteren Dame durchgeführt wurde. Eine weitere
Zwangsräumung steht im Mai an. Nähere Informationen hierzu können allerdings
nicht erteilt werden. Die betreffenden Personen werden nicht obdachlos. Sie
werden entweder in einer Notunterkunft in Werdau oder in der Diakonie Zwickau
untergebracht.
Stadtrat Röthig fragt an, ob die beiden betroffenen
Personen unter Betreuung stehen, worauf der Vorsitzende mitteilt, dass für den
Mann ein Betreuer bestellt wurde. Die Frau hat keinen gerichtlich bestellten
Betreuer