Umsatzsteuerpflicht ab 2021 für Kommunen

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Änderung des UStG Ende 2015 ähnlich wie bei Unternehmen auch Kommunen spätestens ab 01.01.2021 umsatzsteuerpflichtig sind. Zur Erläuterung der Einzelheiten übergibt er der Kämmerin, Frau Graichen, das Wort.

 

Frau Graichen erklärt, dass aufgrund der Neuregelung in § 2b UStG ab 2021 auch alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts weitestgehend der Umsatzsteuer unterliegen. Die Neuregelung ist bereits seit 01.01.2017 in Kraft, wobei die Option bestand, durch einmalige Mitteilung gegenüber dem Finanzamt die Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zu erklären. Die Stadt Wilkau-Haßlau hat von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht. Da die Umsatzsteuerpflicht ab 2021 besteht, fand am 03.04.2019 eine erste Info-Veranstaltung der B&P Steuerberatung für die damit befassten Mitarbeiter der Stadtverwaltung statt. Die B&P Steuerberatung wird bei der Einführung der Umsatzsteuerpflicht der Stadtverwaltung unterstützend und beratend zur Seite stehen. Es ist u.a. zu prüfen, inwieweit Miet- und Pachteinnahmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, es ist zu unterscheiden zwischen privater und schulischer Nutzung städtischer Liegenschaften etc. Verschiedene hoheitliche Aufgaben unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht, u.a. Steuern, Gebühren für Eheschließung, Beantragung von Personalausweis und Reisepass u.ä. Mit der Umsatzsteuerpflicht ist der Vorsteuerabzug möglich.

 

Der Vorsitzende geht davon aus, dass umfassende Prüfungen durch das Finanzamt kommen werden. Zudem werden Gebührenerhöhungen im Stadtrat zu beschließen sein für die Ausleihe in der Bibliothek, bei Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten etc. Für die Verwaltung ist es wieder ein erheblicher Mehraufwand ohne großen Nutzen.

 

Stadtrat Röthig            welche Steuersätze werden zugrunde gelegt?

Ø  Frau Graichen: 7 und 19 %.

Stadträtin Müller          was ist, wenn Fehler festgestellt werden?

Ø  Vorsitzender: Nachzahlungen können Folge sein; Festsetzung erfolgt durch Finanzamt

Die Stadträte Dr. Wilhelm, Jung und Streit äußern sich noch zu Thema. Der Vorsitzende erklärt auf die Anfragen kurz, dass nur wenige Kommunen die Umsatzsteuer schon eingeführt haben und die dadurch entstehenden Mehrkosten den Bürgern nur schwer vermittelbar sein werden.

 

 

Festsetzung neuer Bodenrichtwerte

 

Der Vorsitzende informiert, dass der Gutachterausschuss des Landkreises neue Bodenrichtwerte festgesetzt hat. Diese werden im Mai im Stadtanzeiger veröffentlicht und treten damit in Kraft. Die Bodenpreise haben sich um ca. 3,00 bis 10,00 € erhöht, wobei lagebedingt Unterschiede vorhanden sind. Im Gebiet der Neuwilkauer Straße kam es zu einer Absenkung der Werte. Diese Richtwerte sind bei Verkäufen durch die Stadt und auch durch privat zugrunde zu legen.

 

 

Zwangsräumung

 

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Anfrage eines Stadtrates hinsichtlich einer Zwangsräumung und erklärt, dass eine solche in diesem Jahr bereits bei einer älteren Dame durchgeführt wurde. Eine weitere Zwangsräumung steht im Mai an. Nähere Informationen hierzu können allerdings nicht erteilt werden. Die betreffenden Personen werden nicht obdachlos. Sie werden entweder in einer Notunterkunft in Werdau oder in der Diakonie Zwickau untergebracht.

 

Stadtrat Röthig fragt an, ob die beiden betroffenen Personen unter Betreuung stehen, worauf der Vorsitzende mitteilt, dass für den Mann ein Betreuer bestellt wurde. Die Frau hat keinen gerichtlich bestellten Betreuer