Antragsteller:                                    Sascha Unger

                                                         Waldweg 24d

                                                         08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Errichtung eines Carports mit Lagerraum und Dachterrassennutzung

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 371-19-B

 

Planer:                                              Ing.-Büro Dr. Düsing

                                                         Winterbergstraße 37

                                                         01277 Dresden

                                                         Tel.: 03 51 / 251 54 51

 

Antragstellung:                                 30.01.2019

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO in Verbindung

Antrag auf Ausnahme nach § 67 Abs.1 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Silberstraße

Flurstücksnummer(n):               151/22

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Waldweg 24d

Ablage-Nr.:                                 K20-513-WH

 

Der Antragsteller beabsichtigt, in Wilkau-Haßlau, im Waldweg 24d auf dem Flurstück 151/22 an dem bestehenden Wohnhaus die Errichtung eines Carports mit Lagerraum und Dachterrassennutzung durchzuführen.

 

Für das bezeichnete Grundstück existiert der Bebauungsplan „Am Waldweg“. Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen bestimmen somit die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes. Das Grundstück ist aktuell im Bestand mit einem Wohngebäude (EFH) bebaut. Im Zuge des Bauantrages wird ein Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des B-Plans gestellt. Hierbei ist insbesondere auf das Maß der baulichen Nutzung einzugehen. Es soll die definierte Baugrenze um ca. 5,10 m überschritten werden. Durch die ausreichende zur Verfügung stehende Grundstücksfläche sowie die untergeordnete Größe, Höhe und Einordung des Erweiterungsbaus (rückwärtige Hanglage) kann dies als unkritisch eingeschätzt werden. Es bestehen somit aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken für die Gestattung der Ausnahme. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungsbereiche sind nicht zu erwarten. Die erforderliche Löschwasserversorgung ist als gesichert zu betrachten.

Die Stadträte Kowalle, Rißmann und Jung sehen da kein Problem. Es handelt sich um ein Vereinfachtes Verfahren.

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Errichtung eines

Carports mit Lagerraum und Dachterrassennutzung“ auf dem Flurstück 151/22 der

Gemarkung Silberstraße gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 30.01.2018 zu -

vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates am 11.04.2019 zur beantragten Befreiung von den

Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Waldweg“. Die Beschlussvorlage für den Stadtrat

wird noch für die Stadtratssitzung am 11.04.2019 durch Herrn Bigl vorbereitet.