Sitzung: 02.04.2019 Technischer Ausschuss
Antragsteller: Sascha Unger
Waldweg
24d
08112
Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Errichtung
eines Carports mit Lagerraum und Dachterrassennutzung
Reg.-Nr. Stadt: 371-19-B
Planer: Ing.-Büro
Dr. Düsing
Winterbergstraße
37
01277
Dresden
Tel.:
03 51 / 251 54 51
Antragstellung: 30.01.2019
Bauantrag nach §
68 SächsBO in Verbindung
Antrag auf
Ausnahme nach § 67 Abs.1 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Silberstraße
Flurstücksnummer(n): 151/22
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße: Waldweg
24d
Ablage-Nr.: K20-513-WH
Der Antragsteller beabsichtigt, in
Wilkau-Haßlau, im Waldweg 24d auf dem Flurstück 151/22 an dem bestehenden
Wohnhaus die Errichtung eines Carports mit Lagerraum und Dachterrassennutzung
durchzuführen.
Für das
bezeichnete Grundstück existiert der Bebauungsplan „Am Waldweg“. Die
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen bestimmen somit die Art und Weise der
Bebaubarkeit des Grundstückes. Das Grundstück ist aktuell im Bestand mit einem
Wohngebäude (EFH) bebaut. Im Zuge des Bauantrages wird ein Antrag auf Ausnahme
von den Festsetzungen des B-Plans gestellt. Hierbei ist insbesondere auf das
Maß der baulichen Nutzung einzugehen. Es soll die definierte Baugrenze um ca.
5,10 m überschritten werden. Durch die ausreichende zur Verfügung stehende
Grundstücksfläche sowie die untergeordnete Größe, Höhe und Einordung des
Erweiterungsbaus (rückwärtige Hanglage) kann dies als unkritisch eingeschätzt
werden. Es bestehen somit aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken für die
Gestattung der Ausnahme. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungsbereiche
sind nicht zu erwarten. Die erforderliche Löschwasserversorgung ist als
gesichert zu betrachten.
Die Stadträte
Kowalle, Rißmann und Jung sehen da kein Problem. Es handelt sich um ein
Vereinfachtes Verfahren.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben
„Errichtung eines
Carports mit Lagerraum und Dachterrassennutzung“ auf dem Flurstück 151/22
der
Gemarkung Silberstraße gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 30.01.2018 zu -
vorbehaltlich
der Zustimmung des Stadtrates am 11.04.2019 zur beantragten Befreiung von den
Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Am Waldweg“. Die Beschlussvorlage für den Stadtrat
wird
noch für die Stadtratssitzung am 11.04.2019 durch Herrn Bigl vorbereitet.