Sitzung: 02.04.2019 Technischer Ausschuss
Das Grundstück
gehört der WGWH. Ein Teilstück ist an Herrn Schubert als Garagengrundstück
verpachtet. Herr Schubert hatte sich in der Verwaltung bezüglich einer
Grundstückszufahrt erkundigt. Später wurde festgestellt, dass das Bauwerk bereits
realisiert war und die erforderliche Zufahrt über den Bordstein mittels einer Überfahrtshilfe
erfolgte. Da dies im öffentlichen Verkehrsraum nicht geduldet werden kann,
wurde die weitere Benutzung untersagt. Die WGWH als Grundstückseigentümerin hat
nach entsprechender Kenntnisnahme Herrn Schubert ebenfalls die Nutzung
untersagt und ihn aufgefordert, den Sachverhalt zu klären. Herr Schubert hat
daraufhin nach einem nochmaligen Gespräch den Antrag auf Genehmigung einer
Grundstückszufahrt gestellt. Die Garage selbst ist baugenehmigungsfrei, der Ist-Zustand
stellt sich wie folgt dar:
Die Vorgaben nach § 3 (1) der sächs. Garagen- und Stellplatzverordnung für
Zu- und Abfahrten zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen von einem
Abstand von 3,0 m werden an der linken Garagenseite mit 2,0 m (bis Bordstein)
deutlich unterschritten, rechts beträgt der Abstand zw. Garage und Bord ca.
3,70 m.
Die Rosa-Luxemburg-Straße weist in dem Bereich eher weniger Fahrverkehr auf
(Nebenstraße), somit wäre ein gefahrloses Aus- und Einfahren möglich, lediglich
der vorh. Jägerzaun führt zu einer gewissen Sichteinschränkung nach beiden
Seiten.
Aufgrund dessen ist bei einer Genehmigung durchaus nicht auszuschließen,
dass weitergehende Forderungen seitens des Nutzers aufgemacht werden, z.B.
Einrichtung eines Parkverbotes links und rechts der Grundstückszufahrt zur
Verminderung der Sichteinschränkungen. Auf der Straße sind maximal 30 km
zugelassen. Weitere Maßnahmen der Stadt (Ausweisung Parkverbot,
Fahrbahnmarkierungen, Spiegel o.dgl.) sind bei einer Genehmigung der Zufahrt
auszuschließen.
Die Stadträte diskutieren zum Problem und kommen zu folgendem
Protokollbeschluss:
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau
stimmt dem Antrag auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt in der
R.-Luxemburg-Str. 8a, 08112 Wilkau-Haßlau, gemäß den vorgelegten Unterlagen vom
12.03.2019 mit folgenden Maßgaben zu: Der Antragsteller trägt sämtliche Kosten
des Vorhabens und hat Straße und Gehwegbereich wieder in ordnungsgemäßen Zustand
zu versetzen. Weitergehende Maßnahmen der Stadt zur Verminderung von
eventuellen Sichteinschränkungen oder Verbesserungen der Ein- und
Ausfahrtsbreiten sind ausgeschlossen.