Antragsteller:                                    Stefan Bernitz und Jacqueline Weißbach

Kirchberger Straße 146

08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Neubau eines EFH mit Doppelgarage

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 373-19-V

 

Planer:                                              Ing.-Büro D. Drachenberg

                                                         Heinrich-Braun-Str. 35

                                                         08060 Zwickau

                                                        

Antragstellung:                                 05.03.2019

 

Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Culitzsch

Flurstücksnummer(n):               266

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Kirchberger Straße 146

Ablage-Nr.:                                 K20-517-WH

 

 

 

Die Antragsteller planen in Wilkau-Haßlau den Neubau eines EFH mit einer Doppelgarage in der Kirchberger Straße 146.

 

Das geplante Vorhaben liegt in einer Splittersiedlung am Gemarkungsrand der Stadt Wilkau-Haßlau. Gemäß des vorliegenden Flächennutzungsplans des Ortsteils Culitzsch vom 27.05.1992 wird das Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan ist nicht genehmigt und besitzt insoweit keinen Rechtscharakter im Sinne des BauGB.

 

Der derzeitige Gebäudebestand umfasst vier Anwesen mit den Hausnummern 146 und 148 an der Kirchberger Straße und den Hausnummern 1 und 2 am Feldweg gelegen. Diese sind auch im Melderegister als Wohnadressen hinterlegt. Bei dem weiteren Gebäudebestand handelt es sich um Gartengrundstücke mit Bebauung im Bungalowstil.

 

Es handelt sich insoweit um eine klassische Bebauung im Außenbereich. Unter Beachtung verschiedener Kriterien ist eine solche gemäß § 35 BauBG durchaus zulässig. Das Gebiet ist historisch entstanden, ein städtebaulicher Missstand liegt vor, der mit der Bebauung behoben werden kann. Eine gesicherte Erschließung ist gegeben, Medien (Strom- und Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung) liegen an. Die Löschwasserversorgung ist ebenso vorhanden. Eine Zuwegung ist über den Feldweg möglich.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, selbst wenn es sich bei dem Bauantrag um ein sehr kritisch zu betrachtendes Vorhaben handelt, sollte dem zugestimmt werden, um Wohneigentum zu schaffen und damit auch neue Bürger für die Stadt zu gewinnen.

 

 

Die Stadträte Rißmann, Jung, Voigt, Schwertner und auch Michel erheben keine Einwände gegen den Bauantrag und stimmen dem Vorhaben zu. Sofern von der Baubehörde keine Genehmigung erteilt wird, sollte den Eigentümern Hilfe und Unterstützung angeboten werden.

 

Stadtrat Jung merkt noch an, dass aufgrund der Zuwegung Feldstraße nicht die Hausnummer 142 vergeben werden sollte, sondern eine aus der Feldstraße.

Vorsitzende     stimmt zu und schlägt „Feldweg 2“ vor.

Herr Bigl          erklärt, dass es sich derzeit nur um eine Bauvoranfrage handelt und die Zuteilung einer Hausnummer noch nicht ansteht.

 

 

Es gibt keine weiteren Anfragen. Der Vorsitzende trägt den Protokollbeschluss vor:

 

Protokollbeschluss:

Obwohl aus bauordnungsrechtlichen Grünen eine Privilegierung des geplanten Vorhabens nicht ableitbar ist und eine Erweiterung der Ortsbebauung in den Außenbereich nicht auszuschließen ist, stimmt der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau dem Vorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage“ auf dem Flurstück 266 der Gemarkung Culitzsch gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 05.03.2019 grundsätzlich zu.