Sitzung: 09.05.2019 Technischer Ausschuss
Antragsteller: Stefan Bernitz und Jacqueline
Weißbach
Kirchberger
Straße 146
08112
Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Neubau eines EFH mit Doppelgarage
Reg.-Nr.
Stadt: 373-19-V
Planer: Ing.-Büro
D. Drachenberg
Heinrich-Braun-Str.
35
08060
Zwickau
Antragstellung: 05.03.2019
Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Culitzsch
Flurstücksnummer(n): 266
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße:
Kirchberger
Straße 146
Ablage-Nr.:
K20-517-WH
Die Antragsteller planen in Wilkau-Haßlau
den Neubau eines EFH mit einer Doppelgarage in der Kirchberger Straße 146.
Das geplante Vorhaben liegt in einer
Splittersiedlung am Gemarkungsrand der Stadt Wilkau-Haßlau. Gemäß des
vorliegenden Flächennutzungsplans des Ortsteils Culitzsch vom 27.05.1992 wird
das Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan ist nicht
genehmigt und besitzt insoweit keinen Rechtscharakter im Sinne des BauGB.
Der derzeitige Gebäudebestand umfasst
vier Anwesen mit den Hausnummern 146 und 148 an der Kirchberger Straße und den
Hausnummern 1 und 2 am Feldweg gelegen. Diese sind auch im Melderegister als
Wohnadressen hinterlegt. Bei dem weiteren Gebäudebestand handelt es sich um
Gartengrundstücke mit Bebauung im Bungalowstil.
Es handelt sich insoweit um eine
klassische Bebauung im Außenbereich. Unter Beachtung verschiedener Kriterien
ist eine solche gemäß § 35 BauBG durchaus zulässig. Das Gebiet ist historisch
entstanden, ein städtebaulicher Missstand liegt vor, der mit der Bebauung behoben
werden kann. Eine gesicherte Erschließung ist gegeben, Medien (Strom- und
Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung) liegen an. Die Löschwasserversorgung
ist ebenso vorhanden. Eine Zuwegung ist über den Feldweg möglich.
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, selbst
wenn es sich bei dem Bauantrag um ein sehr kritisch zu betrachtendes Vorhaben
handelt, sollte dem zugestimmt werden, um Wohneigentum zu schaffen und damit
auch neue Bürger für die Stadt zu gewinnen.
Die Stadträte Rißmann, Jung, Voigt, Schwertner
und auch Michel erheben keine Einwände gegen den Bauantrag und stimmen dem
Vorhaben zu. Sofern von der Baubehörde keine Genehmigung erteilt wird, sollte
den Eigentümern Hilfe und Unterstützung angeboten werden.
Stadtrat
Jung merkt noch an, dass aufgrund der Zuwegung
Feldstraße nicht die Hausnummer 142 vergeben werden sollte, sondern eine aus
der Feldstraße.
Vorsitzende stimmt
zu und schlägt „Feldweg 2“ vor.
Herr
Bigl erklärt, dass es sich derzeit nur um
eine Bauvoranfrage handelt und die Zuteilung einer Hausnummer noch nicht
ansteht.
Es gibt keine weiteren Anfragen. Der
Vorsitzende trägt den Protokollbeschluss vor:
Protokollbeschluss:
Obwohl
aus bauordnungsrechtlichen Grünen eine Privilegierung des geplanten Vorhabens
nicht ableitbar ist und eine Erweiterung der Ortsbebauung in den Außenbereich
nicht auszuschließen ist, stimmt der Technische Ausschuss der Stadt
Wilkau-Haßlau dem Vorhaben „Neubau
Einfamilienhaus mit Doppelgarage“ auf dem Flurstück 266 der Gemarkung
Culitzsch gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 05.03.2019 grundsätzlich zu.