Antragsteller:                                    Susann Schädel und Bernd Grunert

                                                         Heuweg 1c

08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Neubau Einfamilienwohnhaus

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 375-19-B

 

Planer:                                              Christian Heidrich                                                  

                                                         R.-Breitscheid Straße 42a

                                                         04600 Altenburg                                                                                                                                                 

                                                         Tel.: 0 34 47 / 89 20 54

 

Antragstellung:                                 19.03.2019

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Culitzsch

Flurstücksnummer(n):               375/2

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Alte Straße

Ablage-Nr.:                                 K20-519-WH

 

 

 

Die Antragsteller beabsichtigen, in Wilkau-Haßlau, OT Culitzsch auf dem Flurstück 375/2 den Neubau eines Einfamilienwohnhauses.

 

Über den Antrag auf Vorbescheid wurde im Technischen Ausschuss am 08.03.2018 bereits beraten. Bauordnungsrechtlich ergibt sich keine andere Sichtweise. Zum Antrag auf Vorbescheid liegt ein positiver Bescheid der Baugenehmigungsbehörde vom 26.06.2018 vor.

 

Eine Ausweisung eines Bebauungsplangebietes bzw. rechtsgültigen Flächennutzungsplan existiert hierfür nicht. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist dies als ein im Zusammenhang bebautes Gebiet, im Ortsteil Culitzsch, zu werten. Demzufolge kann die Fläche dem Innenbereich zugeordnet werden und als Abrundung zur vorhandenen Wohnbebauung angesehen werden. Aktuell ist diese Fläche als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

Eine Erweiterung der Fläche für Zwecke der Wohnbebauung auf dem Flurstück 375/2 ist somit grundsätzlich gegeben. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung ist eine Einordnung des neuen Gebäudes in die Umgebung durchaus gegeben. Städtebauliche Belange werden hierdurch nicht negativ beeinflusst.

 

Die Erschließung des Grundstückes ist als durchführbar anzusehen. Über die Entsorgung der Abwässer und Niederschlagswasser sind weitere Klärungen, u.a. mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises zu führen. Die Bereitstellung der erforderlichen Löschwassermenge kann ebenfalls bescheinigt werden und ist gemäß den eingereichten Unterlagen über das vorhandene Hydrantennetz der Wasserwerke gesichert.

 

Ergänzend wurden die Ausführungen für Garage und Carport weiter präzisiert und im Detail geplant.

 

 

Seitens der Stadträte gibt es keine Anfragen und auch keine Einwände. Der Vorsitzende trägt den Protokollbeschluss vor:

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Bauantrag „Neubau Einfamilienwohnhaus und Errichtung einer Garage und Carport“ auf dem Flurstück 375/2 der Gemarkung Culitzsch gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 19.03.2019 zu.