Sitzung: 12.09.2019 Technischer Ausschuss
zu 3. Sergej
und Natascha Rudowol, Bauantrag zum Neubau eines EFH im Heuweg,
Fl.St.-Nr. 27/24, Gemarkung Silberstraße
Antragsteller: Natascha und
Sergej Rudowol
Albert-Schweitzer-Ring
50
08112
Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Neubau eines EFH
Reg.-Nr. Stadt: 390-19-B
Planer:
Antragstellung: 16.08.2019
Bauantrag nach § 68 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Silberstraße
Flurstücksnummer(n): 27/24
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße:
Heuweg
Ablage-Nr.: K21-534-WH
Der Bürgermeister erklärt, dass die Antragssteller
auf dem Flurstück 27/24 der Gemarkung Silberstraße beabsichtigen, den Neubau
eines Einfamilienhauses durchzuführen. Dafür sei ein Bauantrag im vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren gestellt worden und in Abstimmung mit der Bauaufsicht
wird dieser im Einzelgenehmigungsverfahren durchgeführt. Der Wohnstandort wurde
durch die Stadt Wilkau‑Haßlau erschlossen. Des Weitern gibt es aus
bauordnungsrechtlicher und stadtplanerischer Sicht, keine Einwände zu diesem
Vorhaben. Der Vorsitzende empfiehlt, dem Bauantrag zuzustimmen und berichtet,
dass die Familie Rudowol bereits den Kaufpreis des Grundstücks bei der Stadt
Wilkau-Haßlau beglichen habe.
Anfragen
Stadträtin Gubik: bemerkt, dass es keinen Bebauungsplan gibt
und fragt nach, ob naturschutzrechtliche Vorschriften beachtet und besondere
Auflagen erteilt wurden.
Bürgermeister: erklärt, dass es keine Auflagen gibt, da nur
in einem Bebauungsplan Auflagen diesbezüglich festgelegt werden können.
Stadträtin Gubik: macht sich Sorgen, dass zu viele Flächen
versiegelt werden könnten und fragt wie das verhindert werden könne.
Bürgermeister: erklärt, dass es der Gemeinde möglich sei,
bei einem Einzelgenehmigungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Festsetzungen sind nur in einem Bebauungsplangebiet möglich.
Herr Bigl: berichtet, dass von versiegelten Flächen
abgeraten werde, da das Niederschlagswasser extra bezahlt werden müsse und
deshalb viele eine solche Versiegelung rückgängig machen würden.
Stadtrat Jung: bemerkt, dass die Bauaufsicht vor einer
Baugenehmigung mit anderen Behörden die Sachlage prüfe.
Bürgermeister: erklärt mit Hilfe des Luftbildes, dass der Grünstreifen
zwischen der B93 und den Grundstücken der Stadt gehöre und dieser auch erhalten
bleibe, da dies ein natürlicher Lärmschutz sei. Des Weitern sollen auch die
Bäume am Rande des Heuweges erhalten bleiben.
Es gibt keine weiteren Anfragen.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Bauantrag
„Neubau eines EFH“ auf dem Flurstück 27/24 der Gemarkung Silberstraße gemäß den
vorgelegten Unterlagen vom 16.08.2019 zu.