zu 3.    Sergej und Natascha Rudowol, Bauantrag zum Neubau eines EFH im Heuweg,

Fl.St.-Nr. 27/24, Gemarkung Silberstraße

 

Antragsteller:                                    Natascha und Sergej Rudowol

                                                         Albert-Schweitzer-Ring 50

08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Neubau eines EFH

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 390-19-B

 

Planer:                                             

 

Antragstellung:                                 16.08.2019

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Silberstraße

Flurstücksnummer(n):               27/24

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Heuweg

Ablage-Nr.:                                 K21-534-WH

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Antragssteller auf dem Flurstück 27/24 der Gemarkung Silberstraße beabsichtigen, den Neubau eines Einfamilienhauses durchzuführen. Dafür sei ein Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gestellt worden und in Abstimmung mit der Bauaufsicht wird dieser im Einzelgenehmigungsverfahren durchgeführt. Der Wohnstandort wurde durch die Stadt Wilkau‑Haßlau erschlossen. Des Weitern gibt es aus bauordnungsrechtlicher und stadtplanerischer Sicht, keine Einwände zu diesem Vorhaben. Der Vorsitzende empfiehlt, dem Bauantrag zuzustimmen und berichtet, dass die Familie Rudowol bereits den Kaufpreis des Grundstücks bei der Stadt Wilkau-Haßlau beglichen habe.

 

Anfragen

 

Stadträtin Gubik:        bemerkt, dass es keinen Bebauungsplan gibt und fragt nach, ob naturschutzrechtliche Vorschriften beachtet und besondere Auflagen erteilt wurden.

 

Bürgermeister:            erklärt, dass es keine Auflagen gibt, da nur in einem Bebauungsplan Auflagen diesbezüglich festgelegt werden können.

 

Stadträtin Gubik:        macht sich Sorgen, dass zu viele Flächen versiegelt werden könnten und fragt wie das verhindert werden könne.

 

Bürgermeister:            erklärt, dass es der Gemeinde möglich sei, bei einem Einzelgenehmigungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Festsetzungen sind nur in einem Bebauungsplangebiet möglich.

 

Herr Bigl:                    berichtet, dass von versiegelten Flächen abgeraten werde, da das Niederschlagswasser extra bezahlt werden müsse und deshalb viele eine solche Versiegelung rückgängig machen würden.

 

Stadtrat Jung:             bemerkt, dass die Bauaufsicht vor einer Baugenehmigung mit anderen Behörden die Sachlage prüfe.

 

 

Bürgermeister:            erklärt mit Hilfe des Luftbildes, dass der Grünstreifen zwischen der B93 und den Grundstücken der Stadt gehöre und dieser auch erhalten bleibe, da dies ein natürlicher Lärmschutz sei. Des Weitern sollen auch die Bäume am Rande des Heuweges erhalten bleiben.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen.

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Bauantrag „Neubau eines EFH“ auf dem Flurstück 27/24 der Gemarkung Silberstraße gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 16.08.2019 zu.