Der Bürgermeister erläutert umfassend den Beschlussvorschlag. Die Antragsteller beabsichtigen in Wilkau-Haßlau, Westraße 31, Flurstück 307/2 den Anbau an ein vorhandenes Mehrfamilien-

wohnhaus. Auf der Grundlage des § 68 SächsBO wird hierfür ein Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gestellt. Seitens des LK Zwickau, Untere Bauaufsichtsbehörde, liegt ein Vorbescheid gem. § 75 SächsBO vom 29.08.2019 vor.

 

Es soll ein zweigeschossiger, nicht unterkellerter Anbau auf der rückwärtigen Gebäudeseite erfolgen. Das Dach soll als Flachdach ausgebildet werden.

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich der Stadt Wilkau-Haßlau und grenzt an den B-Plan „Doktorberg“. Die Grenze dessen liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Weststraße.

 

Aus städtischer Sicht spricht dem nichts entgegen. Das Grundstück ist voll erschlossen, Die Bereitstellung der erforderlichen Löschwassermenge wurde seitens der WW Zwickau bescheinigt.

 

Der Beschlussvorschlag wird durch den Bürgermeister zur Diskussion gestellt.

 

Stadtrat Kallweit fragt an, ob ein Kamineinbau geplant ist.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass hierzu im Bauantrag nichts ausgeführt sei.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen.

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus“ auf dem Flurstück 307/2 der Gemarkung Wilkau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 05.08.2019 zu.