Sitzung: 07.11.2019 Technischer Ausschuss
Antragsteller: Helga Elcher
Haaraer
Straße 36
08112
Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Ersatzneubau EFH
Reg.-Nr. Stadt: 395-19-V
Planer: Ing.-Büro
f. Bauplanung Reichmann
Grillenberg,
Harzstraße 18
06526
Sangerhausen
Tel.:
0 34 64 / 58 53 93
Antragstellung: 26.07.2019
Antrag auf Vorbescheid nach §
75 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Culitzsch
Flurstücksnummer(n): 297/7
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße:
Cunersdorfer
Straße 2
Ablage-Nr.: K21-538-WH
Der Vorsitzende Jung erklärt, dass die Antragstellerin
den Ersatzneubau eines Einfamilienhauses in der Cunersdorfer Str. 2 in
Wilkau-Haßlau plant. Zu der örtlichen Situation erklärt er weiter,
dass das geplante Vorhaben den Ersatzneubau eines Wohnhauses an Stelle eines vorhandenen Gebäudes beinhaltet.
Gegenüber des Flurstücks befindet sich auf der Gemeindenachbarflur Cunersdorf eine kleine Gartenanlage, welche die typische Bebauung im Bungalowstil ausweist.
Der Vorsitzende Jung erläutert mit Hilfe des BauGB die rechtlichen Begebenheiten und erklärt, dass der Flächennutzungsplan für den Ortsteil Culitzsch keinen Rechtscharakter besitzt und nur zur Orientierung dient.
Er empfiehlt jedoch an der bisherigen Verfahrensweise festzuhalten und die Bauwilligen in der Stadt Wilkau-Haßlau so weit wie möglich zu unterstützen und dem Vorhaben „Ersatzneubau Einfamilienhaus“ auf dem Flurstück 297/7 der Gemarkung Culitzsch zuzustimmen.
Anfragen:
Stadtrat Eißmann fragt,
ob das Grundstück erschlossen sei.
Vorsitzender Jung erklärt,
dass diese Frage in der Sitzung nicht zu besprechen ist, da es sich bei der
Anfrage nur um eine Bauvoranfrage handelt. Er geht nach der örtlichen Situation
jedoch davon aus, dass das Grundstück erschlossen ist.
Stadtrat Rißmann schließt
sich dem Vorsitzenden Jung an, in dem er sagt, dass man sich vor dem Vorhaben
nicht verschließen soll. Er fragt, ob die Cunersdorfer Straße ausgebaut werden
soll.
Vorsitzender Jung merkt
an, dass dies ein schwieriges Thema ist und erklärt den Ausschussmitgliedern
die Begebenheiten.
Die
Stadträte Schwalbe, Kallweit und Rißmann sowie Herr Bigl und der Vorsitzende
Jung diskutieren und äußern sich zum Thema Cunersdorfer Straße.
Stadtrat Kallweit fragt,
welches Gesetz für diese Thematik Anwendung findet und in welchem Paragraphen
der Begriff Außenbereich erläutert wird.
Vorsitzende Jung erklärt,
dass das BauGB angewendet wird und der Begriff im § 35 BauGB definiert wird.
Stadtrat Kallweit fragt,
welche Stelle das Verfahren bearbeitet.
Vorsitzender Jung erklärt,
dass Wilkau-Haßlau keine eigene Baubehörde hat und dafür die
Bauaufsichtsbehörde in Zwickau zuständig ist. Die Stadt Wilkau-Haßlau muss bei
einem Bauantrag eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben.
Stadtrat Eißmann fragt,
ob die Stadt bei einer Zustimmung den Winterdienst an dieser Stelle im
Stadtgebiet bereitstellen muss.
Vorsitzende Jung verweist
auf eine Aussage von Stadtrat Schwalbe, dass bei der Steigung an dieser Stelle
der Cunersdorfer Straße kein Winterdienst fahren darf.
Es gibt keine
weiteren Anfragen. Der Beschlusstext der Vorlage wird dem Stadtrat zur
Zustimmung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Bauvorhaben „Ersatzneubau Einfamilienhaus“ auf dem Flurstück 297/7 der Gemarkung Culitzsch gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 26.07.2019 zu.