Antragsteller:                                    Helga Elcher

Haaraer Straße 36

08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Ersatzneubau EFH

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 395-19-V

 

Planer:                                              Ing.-Büro f. Bauplanung Reichmann

                                                         Grillenberg, Harzstraße 18

                                                         06526 Sangerhausen

                                                         Tel.: 0 34 64 / 58 53 93

 

Antragstellung:                                 26.07.2019

 

Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Culitzsch

Flurstücksnummer(n):               297/7

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Cunersdorfer Straße 2

Ablage-Nr.:                                 K21-538-WH

 

Der Vorsitzende Jung erklärt, dass die Antragstellerin den Ersatzneubau eines Einfamilienhauses in der Cunersdorfer Str. 2 in Wilkau-Haßlau plant. Zu der örtlichen Situation erklärt er weiter,

dass das geplante Vorhaben den Ersatzneubau eines Wohnhauses an Stelle eines vorhandenen Gebäudes beinhaltet.

 

Gegenüber des Flurstücks befindet sich auf der Gemeindenachbarflur Cunersdorf eine kleine Gartenanlage, welche die typische Bebauung im Bungalowstil ausweist.

 

Der Vorsitzende Jung erläutert mit Hilfe des BauGB die rechtlichen Begebenheiten und erklärt, dass der Flächennutzungsplan für den Ortsteil Culitzsch keinen Rechtscharakter besitzt und nur zur Orientierung dient.

 

Er empfiehlt jedoch an der bisherigen Verfahrensweise festzuhalten und die Bauwilligen in der Stadt Wilkau-Haßlau so weit wie möglich zu unterstützen und dem Vorhaben „Ersatzneubau Einfamilienhaus“ auf dem Flurstück 297/7 der Gemarkung Culitzsch zuzustimmen.

 

Anfragen:

 

Stadtrat Eißmann       fragt, ob das Grundstück erschlossen sei.

 

Vorsitzender Jung      erklärt, dass diese Frage in der Sitzung nicht zu besprechen ist, da es sich bei der Anfrage nur um eine Bauvoranfrage handelt. Er geht nach der örtlichen Situation jedoch davon aus, dass das Grundstück erschlossen ist.

 

Stadtrat Rißmann       schließt sich dem Vorsitzenden Jung an, in dem er sagt, dass man sich vor dem Vorhaben nicht verschließen soll. Er fragt, ob die Cunersdorfer Straße ausgebaut werden soll.

 

Vorsitzender Jung      merkt an, dass dies ein schwieriges Thema ist und erklärt den Ausschussmitgliedern die Begebenheiten.

 

Die Stadträte Schwalbe, Kallweit und Rißmann sowie Herr Bigl und der Vorsitzende Jung diskutieren und äußern sich zum Thema Cunersdorfer Straße.

 

Stadtrat Kallweit         fragt, welches Gesetz für diese Thematik Anwendung findet und in welchem Paragraphen der Begriff Außenbereich erläutert wird.

 

Vorsitzende Jung       erklärt, dass das BauGB angewendet wird und der Begriff im § 35 BauGB definiert wird.

 

Stadtrat Kallweit         fragt, welche Stelle das Verfahren bearbeitet.

 

Vorsitzender Jung      erklärt, dass Wilkau-Haßlau keine eigene Baubehörde hat und dafür die Bauaufsichtsbehörde in Zwickau zuständig ist. Die Stadt Wilkau-Haßlau muss bei einem Bauantrag eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben.

 

Stadtrat Eißmann       fragt, ob die Stadt bei einer Zustimmung den Winterdienst an dieser Stelle im Stadtgebiet bereitstellen muss.

 

Vorsitzende Jung       verweist auf eine Aussage von Stadtrat Schwalbe, dass bei der Steigung an dieser Stelle der Cunersdorfer Straße kein Winterdienst fahren darf.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen. Der Beschlusstext der Vorlage wird dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Bauvorhaben „Ersatzneubau Einfamilienhaus“ auf dem Flurstück 297/7 der Gemarkung Culitzsch gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 26.07.2019 zu.