Herr Blechschmidt, Konrad:

 

Herr Blechschmidt hat eine Anfrage zur Streu- und Räumpflicht. Das Streuen in der Friedrichsgrüner Straße erfolgt nicht durch die Stadt, da der Winterdienst hauptsächlich auf stark frequentierten Straßen (Hauptstraßen und Schulwege) erfolgt. Seine Pflichten sind ihm bekannt. Deshalb war er mehrfach im Ordnungsamt und fragte nach, ob Streubehälter in der Friedrichsgrüner Straße aufgestellt werden können, damit die Anwohner streuen können. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der Verkehr dadurch behindert würde. Auch der Vorschlag der Anwohner, selber Behälter aufzustellen, wurde abgelehnt, da der Waldbesitzer dazu befragt werden müsste, der jedoch seit vielen Jahren nicht mehr gesehen wurde. Die Straße endet in einer Sackgasse. Der Pflegedienst und Krankenwagen kommen ohne fremde Hilfe nicht raus. Die Anwohner werden auch immer älter, um die Streudienste zu übernehmen. Grundsätzlich möchte er wissen, wer für das Streugut verantwortlich ist, die Stadt oder der Streupflichtige?

 

Bürgermeister:

Er kann die Frage im Detail nicht beantworten. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet und dem Protokoll beigefügt für den Stadtrat.

 

Herr Blechschmidt:

Er merkt weiterhin an, dass der Straßeneinlauf immer mehr einbricht. Das wurde dem Ortschaftsrat schon vor ein paar Jahren gemeldet. Herr Kowalle hat sich das Problem schon angeschaut, doch bis heute hat sich nichts getan.

 

Herr Langhof:

Momentan gibt es dafür keinen finanziellen Mittel.

 

Herr Blechschmidt:

Die Straßenbeleuchtung funktioniert nicht auf der Straße und wird somit zur Unfallstelle.

 

Bürgermeister:

Diese Information ist neu und wird in der schriftlichen Antwort mit berücksichtigt.