Sitzung: 19.12.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
zu 3. LEADER-Region „Zwickau Land“ –
BV/073/2019
Der Bürgermeister
erläutert die Vorlage und führt aus, dass dieser Beschluss auf den Beschluss
BV/029/2015 vom 09.07.2015 fußt. Die Vorfinanzierung für die Stadt
Wilkau-Haßlau beträgt 36.918,00 € (100 %). Bei einer 95 prozentigen Rückzahlung
beläuft sich der tatsächliche Eigenanteil auf 1.845,90 € (5 %). Durch die
Auszahlung der Fördermittel erhält die Stadt 35.072,10 € zurück. Die 2015
vereinbarte Ratenzahlung zum jeweils 15.06. beträgt zwischen 8 TEUR und 9 TEUR.
Die Richtlinie zur Vorfinanzierung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Durch
das Förderprogramm konnten zahlreiche Projekte im privaten, gemeinnützigen und
kommunalen Bereich realisiert werden.
Anfragen
Stadtrat Löscher: Welche der Posten Büro oder Verwaltung wird durch die Stadt
Wilkau‑Haßlau finanziert?
Bürgermeister: Finanziert wird nur das Büro. Das Aufgabenspektrum
umfasst unter anderem Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung, Beratung und
Netzwerkarbeit.
Stadtrat Löscher: Welcher Betrag entsteht, wenn man die Regionen summiert?
Bürgermeister: Es ist schwer zu sagen, da alle Kommunen in der Region
sich an dem Förderprogramm beteiligen und schätzt die Gesamtsumme auf ca. 300
TEUR. Die Erstattung der Gesamtsumme vom Bund und Land erfolgt erst nach der
Beendigung des Projektes.
Stadtrat Löscher: Im Internet sind nur vier Mitarbeiter angegeben.
Stadtrat Kallweit äußert sich zum Thema.
Es gibt keine weiteren Anfragen. Der
Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur
Abstimmung.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
1.
Die Städte und Gemeinden der LEADER-Region Zwickauer
Land übernehmen die Vorfinanzierung des Regionalmanagements im Zeitraum 01/2020
bis 06/2023.
Eine Bereitschaftserklärung dazu fußt auf dem Beschluss BV/029/2015 vom
09.07.2015.
2.
Die Vorfinanzierung für die Stadt Wilkau-Haßlau
beträgt 36.918,00 € (100 %).
Bei einer 95 %-igen Rückzahlung beläuft sich der tatsächliche Eigenanteil
auf 1.845,90 € (5 %). Nach Auszahlung der Fördermittel erhält die Stadt 35.072,10 € zurück.
3.
Gemäß der 2015 vereinbarten Ratenzahlung ergeben
sich folgende zu leistende Zahlungen in den Haushaltsjahren, jeweils zum 15.06.
eines Jahres/außer 2023:
4.
Haushaltsjahr 2020 8.965,00 €
Haushaltsjahr 2021 8.939,00 €
Haushaltsjahr 2022 9.487,00 €
Haushaltsjahr 2023 9.527,00 € (zum 15.02.)
Gesamt 36.918,00
€
Überschüsse, die sich aus einer Differenz zwischen Vorfinanzierungsanteil
und Ratenzahlungen ergeben, werden mit dem letzten Auszahlungsantrag 2023 der
Stadt rückerstattet.
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt
die Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von
5 % der Gesamtkosten des Regionalmanagements für die Jahre 01/2020 bis 06/2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
18 |
Nein-Stimmen: |
/ |
Enthaltung: |
1 |