Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

zu 3.    LEADER-Region „Zwickau Land“ – BV/073/2019

 

 

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass dieser Beschluss auf den Beschluss BV/029/2015 vom 09.07.2015 fußt. Die Vorfinanzierung für die Stadt Wilkau-Haßlau beträgt 36.918,00 € (100 %). Bei einer 95 prozentigen Rückzahlung beläuft sich der tatsächliche Eigenanteil auf 1.845,90 € (5 %). Durch die Auszahlung der Fördermittel erhält die Stadt 35.072,10 € zurück. Die 2015 vereinbarte Ratenzahlung zum jeweils 15.06. beträgt zwischen 8 TEUR und 9 TEUR. Die Richtlinie zur Vorfinanzierung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Durch das Förderprogramm konnten zahlreiche Projekte im privaten, gemeinnützigen und kommunalen Bereich realisiert werden.

Anfragen

 

Stadtrat Löscher:        Welche der Posten Büro oder Verwaltung wird durch die Stadt Wilkau‑Haßlau finanziert?

 

Bürgermeister:            Finanziert wird nur das Büro. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung, Beratung und Netzwerkarbeit.

 

Stadtrat Löscher:        Welcher Betrag entsteht, wenn man die Regionen summiert?

 

Bürgermeister:            Es ist schwer zu sagen, da alle Kommunen in der Region sich an dem Förderprogramm beteiligen und schätzt die Gesamtsumme auf ca. 300 TEUR. Die Erstattung der Gesamtsumme vom Bund und Land erfolgt erst nach der Beendigung des Projektes.

 

Stadtrat Löscher:        Im Internet sind nur vier Mitarbeiter angegeben.

 

Stadtrat Kallweit äußert sich zum Thema.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur

Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

1.    Die Städte und Gemeinden der LEADER-Region Zwickauer Land übernehmen die Vorfinanzierung des Regionalmanagements im Zeitraum 01/2020 bis 06/2023.

Eine Bereitschaftserklärung dazu fußt auf dem Beschluss BV/029/2015 vom 09.07.2015.

2.    Die Vorfinanzierung für die Stadt Wilkau-Haßlau beträgt 36.918,00 € (100 %).

Bei einer 95 %-igen Rückzahlung beläuft sich der tatsächliche Eigenanteil auf 1.845,90 € (5 %). Nach Auszahlung der Fördermittel erhält die Stadt     35.072,10 € zurück.

 

3.    Gemäß der 2015 vereinbarten Ratenzahlung ergeben sich folgende zu leistende Zahlungen in den Haushaltsjahren, jeweils zum 15.06. eines Jahres/außer 2023:

4.     

Haushaltsjahr 2020                                                   8.965,00 €

Haushaltsjahr 2021                                                   8.939,00 €

Haushaltsjahr 2022                                                   9.487,00 €

Haushaltsjahr 2023                                                   9.527,00 € (zum 15.02.)

Gesamt                                                                      36.918,00 €

 

Überschüsse, die sich aus einer Differenz zwischen Vorfinanzierungsanteil und Ratenzahlungen ergeben, werden mit dem letzten Auszahlungsantrag 2023 der Stadt rückerstattet.

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von
5 % der Gesamtkosten des Regionalmanagements für die Jahre 01/2020 bis 06/2023.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

/

Enthaltung:

1