Der Bürgermeister
erläutert die Vorlage und führt aus, dass die Satzung im März 2019 beschlossen
wurde und es seither viele Diskussionen in den Ausschüssen gab und unter den
Händlern viel Kritik geübt wurde, da das Parken auf dem neuen Markt nicht
gestattet ist. Ursprünglich sollte mit dem Parkverbot der Platz vor
Verunreinigungen geschützt werden. Es wurden Gespräche beim Bürgermeister
geführt und Umfragen auf dem Markt durchgeführt. Das Parkverbot hat sich nicht
bewährt und auf die Forderungen von Händlern wird reagiert. Der § 4 (4) Marktaufsicht, Marktbetrieb in
Verbindung mit § 13 (1e)
Ordnungswidrigkeiten wird entsprechend geändert.
Zusätzlich merkt
der Vorsitzende an, dass die Marktzeit ausgeschöpft werden soll, da einige
Händler bereits 14 Uhr ihre Stände abbauen. Auch hierzu soll mit den Händlern
kommuniziert werden.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor
und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die 1. Änderung zur Satzung über die
Durchführung von Märkten und sonstigen Marktveranstaltungen sowie die Erhebung
von Gebühren für die Nutzung des Marktes (Marktsatzung).