Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass die Satzung im März 2019 beschlossen wurde und es seither viele Diskussionen in den Ausschüssen gab und unter den Händlern viel Kritik geübt wurde, da das Parken auf dem neuen Markt nicht gestattet ist. Ursprünglich sollte mit dem Parkverbot der Platz vor Verunreinigungen geschützt werden. Es wurden Gespräche beim Bürgermeister geführt und Umfragen auf dem Markt durchgeführt. Das Parkverbot hat sich nicht bewährt und auf die Forderungen von Händlern wird reagiert. Der § 4 (4) Marktaufsicht, Marktbetrieb in Verbindung mit § 13 (1e) Ordnungswidrigkeiten wird entsprechend geändert.

Zusätzlich merkt der Vorsitzende an, dass die Marktzeit ausgeschöpft werden soll, da einige Händler bereits 14 Uhr ihre Stände abbauen. Auch hierzu soll mit den Händlern kommuniziert werden.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussionen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die 1. Änderung zur Satzung über die Durchführung von Märkten und sonstigen Marktveranstaltungen sowie die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Marktes (Marktsatzung).