Der zweite Antrag stammt vom 1. Wilkauer Angelverein „Die Petrijünger“ e.V. Die Stadträte Streit und Röthig sind Mitglied im Angelverein.

 

Die Stadt ist Eigentümer der Teichanlage in Silberstraße, die an den Angelverein verpachtet wurde. Im Frühjahr 2019 wurde eine Beschädigung am Teichablauf des oberen Teiches festgestellt. Um weitere Schäden auch an der anliegenden Straße zu vermeiden, wurde das Wasser abgelassen, die Fische umgesetzt und der Teichablauf durch die Vereinsmitglieder selbst erneuert.

 

Der Verein bittet um Erstattung der entstandenen Materialkosten in Höhe von 605,72 €. Die Arbeitsleistung und weitere angefallene Leistungen erfolgten ehrenamtlich und unentgeltlich teils auch durch andere Vereine. Transportleistungen finanzierte der Verein selbst.

 

Stadtrat Streit erläutert kurz die durchgeführte Maßnahme und erklärt, welche Besonderheiten bei der Planung und Durchführung zu beachten waren (z. Bsp. wasserrechtliche Richtlinien). Die Teichanlage ist Eigentum der Stadt und dient auch als Löschwasserrückhalt. Die Vereinsmitglieder haben sämtliche Arbeitsleistungen ehrenamtlich erbracht und bitten nur um Erstattung der Materialkosten.

 

Die Mitglieder des Verwaltungs- und Sozialausschusses beraten sich. Der Vorsitzende erklärt auf Anfrage von Stadtrat Breitfeld, dass die Instandhaltung der Teichanlage Aufgabe der Stadt wäre. Die Kosten für die Stadt wären höher ausgefallen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, an den 1. Wilkauer Angelverein „Die Petrijünger“ e.V. einen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zu zahlen. Die Auszahlung kann optional in 2020 erfolgen.

 

Der Vorsitzende stellt den Vorschlag zur Abstimmung. Aufgrund ihrer Vereinsmitgliedschaft sind die Stadträte Streit und Röthig befangen und nicht stimmberechtigt. Durch die Mitglieder des Verwaltungs- und Sozialausschusses wird wie folgt abgestimmt: