Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

zu 6.    Bebauungsplan Oberhaßlau 3. BA – Abweichung von Festsetzungen des  Bebauungsplanes

 

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und führt aus, dass es in diesem Gebiet einen gültigen Bebauungsplan gibt. Die Antragsteller Marcel Timmler und Sarka Röder beabsichtigen, ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück 102/6 der Gemarkung Oberhaßlau zu errichten. Einen entsprechenden Antrag haben sie eingereicht. Die Antragssteller weichen bei der Beantragung jedoch von den vorgegebenen Bestimmungen des Bebauungsplanes ab. Die Dachneigung des Einfamilienhauses soll 38° statt den vorgeschriebenen 45°betragen. Die festgesetzt Baugrenze wird auf einer Breite von ca. 7,50 m um ca. 4 m überschritten. Die Bauform fügt sich in das Gelände ein. Der Abweichung der Dachneigung sollte zugestimmt werden, da diese nur gering und optisch nicht wahrnehmbar ist. Der Überschreitung der Baufeldgrenze  sollte auch zugestimmt werden, da die Größe des Grundstückes ausreichend ist und da das komplette Grundstück den Bauherren gehört.

 

Es gibt keine Anfragen. Der Bürgermeister trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur

Abstimmung.

 

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, den mit dem Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses“ auf dem Flurstück 102/6 Gemarkung Oberhaßlau – Buchenhang – verbundenen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberhaßlau 3. BA – Dachneigung 38° anstelle 45° und Überschreitungen der Baugrenze um ca. 4 m auf einer Breite von ca. 7,50 m – zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

/

Enthaltung:

/