Sitzung: 16.01.2020 Technischer Ausschuss
Antragsteller: Dr. Thoralf
Strobel
Schulstraße
16
08112
Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Um- und Anbau Wohnhaus
Reg.-Nr. Stadt: 399-20-B
Planer: Ing.-büro
Ungethüm
Spiegelstraße
7
08056 Zwickau
Tel.: 03 75
/ 28 60 88
Antragstellung: 10.12.2019
Bauantrag nach § 68 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Wilkau
Flurstücksnummer(n): 181/3
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße:
Schulstraße
16
Ablage-Nr.: K21-543-WH
Der Antragsteller beabsichtigt, in
Wilkau-Haßlau, in der Schulstraße 16 auf dem Flurstück 181/3 den Um- und Anbau
eines Wohnhauses durchzuführen. Auf Grundlage § 68 SächsBO wird hierfür ein
Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gestellt.
Es soll ein zweigeschossiger, nicht
unterkellerter Anbau auf der Südseite des vorhandenen Wohngebäudes errichtet
werden. Als Verbindung zum vorhandenen Bestand soll ein eingeschossiger
Zwischenbau eingefügt werden. Die Außenmaße des Anbaus liegen hierbei bei ca.
18,50 x 16,33 m. Die Anbaudächer sollen jeweils als Flachdach ausgebildet
werden.
Das Vorhaben liegt bauordnungsrechtlich im
Innenbereich der Stadt Wilkau-Haßlau. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine
Bedenken für die Ausführung des Anbaus mit zwei Stockwerken, da dieser vom
Baustil und größenmäßig als untergeordnet zu dem bestehenden Wohngebäude zu
sehen ist. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungsbereiche und
nachbarrechtliche Belange sind nicht zu erwarten.
Das Grundstück ist als erschlossen zu
betrachten und die erforderliche Löschwasserversorgung am Standort ist über das
Hydrantennetz der Wasserwerke Zwickau gesichert (siehe vorliegende
Stellungnahme v. 18.09.2019).
Die Erhaltung der
alten Bäume ist zur Belebung und Gliederung des Ortsbildes wünschenswert.
Die
Ausschussmitglieder haben keine weiteren Anfragen. Der Beschlusstext der
Vorlage wird dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Um- und Anbau
Wohnhaus“ auf dem Flurstück 181/3 der Gemarkung Wilkau gemäß den vorgelegten
Unterlagen vom 10.12.2019 zu.