Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende informiert darüber, dass in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 06.02.2020 beschlossen wurde, den 2011 gefassten Grundsatzbeschluss zu den Kernaufgaben und dem entsprechend notwendigen Personalbedarf des Städtischen Bauhofes abzuändern und den Personalbedarf um eine Person zu erhöhen. Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters (m/w/d) soll bestenfalls im Herbst 2020 erfolgen.

Stadtrat Jung erwähnt, dass unbedingt eine Aufgabentrennung zwischen den Mitarbeitern des Bauhofs und den in den Einrichtungen angestellten Hausmeistern erfolgen muss, damit alle vernünftig arbeiten können und Diskussionen vermieden werden.

Stadtrat Kallweit erfragt, wie hoch die jährlichen Personalkosten für den Mitarbeiter sind. Frau Graichen antwortet, dass inkl. aller Arbeitgeber-Anteile ca. 40.000 EURO aufzubringen sind.

 

Der Vorsitzende trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.

 

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Änderung der BV/034/2011 – Neufassung Punkt 2. - wie folgt:

Der ständige Personalbedarf des städtischen Bauhofes Wilkau-Haßlau orientiert sich an den zugewiesenen Kernaufgaben, insbesondere am Winterdienst, und wird wie folgt festgeschrieben:

-          2 Mitarbeiter mit Leitungs- und Verwaltungsfunktionen

-          14 Mitarbeiter

Im Übrigen bleibt der Beschluss unverändert.