Sitzung: 05.03.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Vorsitzende informiert darüber, dass in der Sitzung des Technischen
Ausschusses am 06.02.2020 beschlossen wurde, den 2011 gefassten
Grundsatzbeschluss zu den Kernaufgaben und dem entsprechend notwendigen
Personalbedarf des Städtischen Bauhofes abzuändern und den Personalbedarf um
eine Person zu erhöhen. Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters (m/w/d) soll
bestenfalls im Herbst 2020 erfolgen.
Stadtrat Jung erwähnt, dass unbedingt eine Aufgabentrennung zwischen den
Mitarbeitern des Bauhofs und den in den Einrichtungen angestellten Hausmeistern
erfolgen muss, damit alle vernünftig arbeiten können und Diskussionen vermieden
werden.
Stadtrat Kallweit erfragt, wie hoch die jährlichen Personalkosten für
den Mitarbeiter sind. Frau Graichen antwortet, dass inkl. aller
Arbeitgeber-Anteile ca. 40.000 EURO aufzubringen sind.
Der Vorsitzende trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Änderung der
BV/034/2011 – Neufassung Punkt 2. - wie folgt:
Der ständige Personalbedarf des städtischen Bauhofes Wilkau-Haßlau orientiert sich an den zugewiesenen Kernaufgaben, insbesondere am Winterdienst, und wird wie folgt festgeschrieben:
- 2 Mitarbeiter mit Leitungs- und Verwaltungsfunktionen
- 14 Mitarbeiter
Im Übrigen bleibt der Beschluss unverändert.