Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 102/7 Gemarkung Oberhaßlau – Buchenhang mit einer Dachneigung von 25° entgegen der in den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgegebenen Dachneigung von 40° - 45°. Dies wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses vorberaten und gleichzeitig beschlossen, dem Antrag auf Abweichung vom B-Plan zuzustimmen.

Der Vorsitzende trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.

 

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, den mit dem Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses“ auf dem Flurstück 102/7 Gemarkung Oberhaßlau – Buchenhang -  verbundenen Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberhaßlau 3. BA – Dachneigung 25o anstelle 40-45o  - zuzustimmen.