Sitzung: 05.03.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses auf
dem Flurstück 102/7 Gemarkung Oberhaßlau – Buchenhang mit einer Dachneigung von
25° entgegen der in den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgegebenen
Dachneigung von 40° - 45°. Dies wurde bereits in der Sitzung des Technischen
Ausschusses vorberaten und gleichzeitig beschlossen, dem Antrag auf Abweichung
vom B-Plan zuzustimmen.
Der Vorsitzende trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, den mit dem Vorhaben „Errichtung eines
Einfamilienhauses“ auf dem Flurstück 102/7 Gemarkung Oberhaßlau – Buchenhang
- verbundenen Abweichung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberhaßlau 3. BA – Dachneigung 25o
anstelle 40-45o -
zuzustimmen.