Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende erklärt, dass die Thematik mehrfach diskutiert wurde und eine entsprechende Stellungnahme des für den Fehler verantwortlichen Mitarbeiters den Stadträten ausgehändigt wurde. Trotz der fehlenden Bestätigung der BV/063/2018 durch den Stadtrat seien für die Stadt keinerlei Schäden entstanden. Die Bestätigung der Beschlussvorlage kann demnach durch den Stadtrat nachgeholt und der Fehler zu 100% korrigiert werden.

 

Stadtrat Kowalle sagt, dass die Darstellung des Fehlers für ihn in Ordnung und der Fehler damit behoben sei. Stadtrat Röthig stimmt dem zu.

 

Stadtrat Kallweit informiert, dass die Bankette bereits wieder defekt ist. Vorsitzender Feustel antwortet, dass der zuständige Bauherr darüber bereits informiert wurde.

 

Stadtrat Jung sagt, dass der Fehler einen erstmalig erforderlichen Vorgang mit sich bringt und man zwingend Vorkehrungen treffen sollte, um eine Wiederholung zu vermeiden. Glücklicherweise sei der Stadt nur ein Imageschaden entstanden. Vorsitzender Feustel stimmt dem zu und erklärt, dass bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden.

 

Stadtrat Dr. Wilhelm findet es gut, dass durch die Möglichkeit der erneuten Bestätigung der Beschlussvorlage die Sicherheit geschaffen wurde, dass keine Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.

 

Der Vorsitzende trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.

 

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau bestätigt die Entscheidung der Verwaltung vom Juni 2018 zur Vergabe Baumaßnahme „Erneuerung Florian-Geyer-Weg“

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Unterlagen zu korrigieren.