Sitzung: 05.03.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Vorsitzende erklärt, dass die Thematik mehrfach diskutiert wurde und
eine entsprechende Stellungnahme des für den Fehler verantwortlichen
Mitarbeiters den Stadträten ausgehändigt wurde. Trotz der fehlenden Bestätigung
der BV/063/2018 durch den Stadtrat seien für die Stadt keinerlei Schäden
entstanden. Die Bestätigung der Beschlussvorlage kann demnach durch den
Stadtrat nachgeholt und der Fehler zu 100% korrigiert werden.
Stadtrat Kowalle sagt, dass die Darstellung des Fehlers für ihn in
Ordnung und der Fehler damit behoben sei. Stadtrat Röthig stimmt dem zu.
Stadtrat Kallweit informiert, dass die Bankette bereits wieder defekt
ist. Vorsitzender Feustel antwortet, dass der zuständige Bauherr darüber
bereits informiert wurde.
Stadtrat Jung sagt, dass der Fehler einen erstmalig erforderlichen
Vorgang mit sich bringt und man zwingend Vorkehrungen treffen sollte, um eine
Wiederholung zu vermeiden. Glücklicherweise sei der Stadt nur ein Imageschaden
entstanden. Vorsitzender Feustel stimmt dem zu und erklärt, dass bereits
entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden.
Stadtrat Dr. Wilhelm findet es gut, dass durch die Möglichkeit der
erneuten Bestätigung der Beschlussvorlage die Sicherheit geschaffen wurde, dass
keine Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.
Der Vorsitzende trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
- Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau bestätigt die Entscheidung der
Verwaltung vom Juni 2018 zur Vergabe Baumaßnahme „Erneuerung
Florian-Geyer-Weg“
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Unterlagen zu
korrigieren.