Sitzung: 08.10.2020 Verwaltungs- und Sozialausschuss
Der Vorsitzende erklärt, dass weitere
Erläuterungen zur neuen Hauptsatzung nicht erforderlich sind, da bereits in der
letzten Stadtratssitzung ausführlich hierüber gesprochen wurde. Verschiedene
Anfragen von Stadträten wurden zwischenzeitlich noch beantwortet und
aufgeklärt. Fehlerhafte Formulierungen wurden korrigiert. Einige kleinere
Korrekturen sind noch vorzunehmen, wie u.a.:
Ø
die
fortlaufende Nummerierung der Paragraphen
Ø
in § 2
Wappen, Flaggen und Dienstsiegel muss es heißen „… einen nach links schreitenden natürlichen
Wolf …“
Ø
in § 9
Aufgaben des Bürgermeisters ist in Abs. 2 Nr. 1a) und b) das Wörtchen „nicht“
einzufügen, so dass es richtig heißt „… von nicht mehr als 50.000 Euro …“ und unter c) muss es heißen „…
bei Auftragswerten von bis zu
50.000 Euro…“
Auch Stadtrat Dr. Wilhelm weist auf noch
vorzunehmende Änderungen hin:
Ø
in § 6
Verwaltungs- und Sozialausschuss sollte es wie folgt heißen:
·
Abs. 1
Ziffer „7. Sport-, Spiel-, Bade- und
Freizeiteinrichtungen“
·
Abs. 2
Nummer 1. „… E12 bis E15Ü,
soweit es sich nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt. Für die Fachbereichsleiter …“
Stadträtin Müller fragt an, ob in § 11
Gleichstellungsbeauftragte/r die Bezeichnung „Personen diversen Geschlechts“
nicht mit aufzunehmen sind.
Der Vorsitzende erklärt, dass dies nochmals
geprüft wird. Die Gleichstellung beruht auf den im Grundgesetz verankerten
Grundrechten. Die Umsetzung ist in der SächsGemO definiert.
Der Vorsitzende erklärt, dass weitere
Änderungen nicht erforderlich sind. Sollte sich allerdings eine Regelung in der
Hauptsatzung nicht bewähren oder von der Mehrheit der Stadträte (2/3) nicht
mehr gewollt sein, dann kann jederzeit eine Änderung erfolgen.
Zur Anzahl der Stadträte (18) teilt der
Vorsitzende noch mit, dass diese durch die Gemeindeordnung geregelt wird. Es
besteht die Möglichkeit, nach unten oder oben abzuweichen, wobei die in
Wilkau-Haßlau geltende Zahl von 18 irgendwann durch Städteräte beschlossen
wurde. Eine Änderung wäre erst mit der nächsten Kommunalwahl wirksam. Der
Vorsitzende schlägt vor, die Anzahl so beizubehalten, da es auch immer
schwieriger wird, ehrenamtlich Tätige hierfür zu finden. Eine Verkleinerung
hält er ebenso wenig für sinnvoll.
Stadträtin Müller meldet sich kurz zu Wort
und erklärt, dass es schon einmal mehr Stadträte waren. So wie jetzt ist es
aber in Ordnung und auch gerecht.
Der Vorsitzende weist die
Fachbereichsleiterin der Hauptverwaltung an, nach der Fehlerkorrektur allen
Stadträten die Hauptsatzung im Entwurf nochmals zukommen zu lassen. Auch in der
nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses wird nochmals über den Entwurf
beraten. Da die Hauptsatzung nach Beschluss durch den Stadtrat zwecks
Genehmigung nochmals zur Kommunalaufsicht muss, sollte die Hauptsatzung in der
nächsten Stadtratssitzung beschlossen werden. Das in Kraft treten ist für den
01.01.2021 vorgesehen.
Stadtrat Dr. Wilhelm fragt
bzgl. § 9 Aufgaben des Bürgermeisters Abs. 2 Nr. 6. an, ob es bereits eine
durch den Stadtrat erlassene Richtlinie gibt und ob es bei Lohn-/ Gehaltszahlungen schon zu
Vorschusszahlungen gekommen ist?
Vorsitzender Lohn-
und Gehaltsvorschüsse gab es in der Vergangenheit bereits; die Auszahlung eines Arbeitgeberdarlehens kam
noch nicht vor. Hierfür wäre der Erlass einer Richtlinie durch
den Stadtrat notwendig, was bislang noch nicht
notwendig war.
Stadtrat Dr. Wilhelm bittet um Erläuterung zu § 7 Technischer Ausschuss Abs. 2 Nr.
4 und erfolgt damit eine
Verkettung von Aufträgen?
Vorsitzender Die
Bedingungen hierfür sind vergaberechtlich geregelt. Es ist immer die Gesamtsumme
gemeint. Die Vergabe eines Auftrages über 2 oder mehr Teilaufträge
ist dabei nicht möglich. Es zählt immer der Gesamtbetrag.
Es besteht
die Möglichkeit, dass bei Aufträgen unvorhersehbare Umstände eintreten, die zu
Mehrkosten und damit weiteren Aufträgen führen.
Der Vorsitzende
teilt noch mit, dass die Infovorlage über den Vollzug der vom Stadtrat
gefassten Beschlüsse zukünftig quartalsweise erfolgen soll. Gleichzeitig soll
über die Vergaben informiert werden.