Der Vorsitzende erklärt, dass weitere Erläuterungen zur neuen Hauptsatzung nicht erforderlich sind, da bereits in der letzten Stadtratssitzung ausführlich hierüber gesprochen wurde. Verschiedene Anfragen von Stadträten wurden zwischenzeitlich noch beantwortet und aufgeklärt. Fehlerhafte Formulierungen wurden korrigiert. Einige kleinere Korrekturen sind noch vorzunehmen, wie u.a.:

Ø  die fortlaufende Nummerierung der Paragraphen

Ø  in § 2 Wappen, Flaggen und Dienstsiegel muss es heißen „… einen nach links schreitenden natürlichen Wolf …“

Ø  in § 9 Aufgaben des Bürgermeisters ist in Abs. 2 Nr. 1a) und b) das Wörtchen „nicht“ einzufügen, so dass es richtig heißt „… von nicht mehr als 50.000 Euro …“ und unter c) muss es heißen „… bei Auftragswerten von bis zu 50.000 Euro…“

Auch Stadtrat Dr. Wilhelm weist auf noch vorzunehmende Änderungen hin:

Ø  in § 6 Verwaltungs- und Sozialausschuss sollte es wie folgt heißen:

·         Abs. 1 Ziffer „7. Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen“

·         Abs. 2 Nummer 1. „… E12 bis E15Ü, soweit es sich nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt. Für die Fachbereichsleiter …“

 

Stadträtin Müller fragt an, ob in § 11 Gleichstellungsbeauftragte/r die Bezeichnung „Personen diversen Geschlechts“ nicht mit aufzunehmen sind.

Der Vorsitzende erklärt, dass dies nochmals geprüft wird. Die Gleichstellung beruht auf den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Die Umsetzung ist in der SächsGemO definiert.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass weitere Änderungen nicht erforderlich sind. Sollte sich allerdings eine Regelung in der Hauptsatzung nicht bewähren oder von der Mehrheit der Stadträte (2/3) nicht mehr gewollt sein, dann kann jederzeit eine Änderung erfolgen.

 

Zur Anzahl der Stadträte (18) teilt der Vorsitzende noch mit, dass diese durch die Gemeindeordnung geregelt wird. Es besteht die Möglichkeit, nach unten oder oben abzuweichen, wobei die in Wilkau-Haßlau geltende Zahl von 18 irgendwann durch Städteräte beschlossen wurde. Eine Änderung wäre erst mit der nächsten Kommunalwahl wirksam. Der Vorsitzende schlägt vor, die Anzahl so beizubehalten, da es auch immer schwieriger wird, ehrenamtlich Tätige hierfür zu finden. Eine Verkleinerung hält er ebenso wenig für sinnvoll.

Stadträtin Müller meldet sich kurz zu Wort und erklärt, dass es schon einmal mehr Stadträte waren. So wie jetzt ist es aber in Ordnung und auch gerecht.

 

Der Vorsitzende weist die Fachbereichsleiterin der Hauptverwaltung an, nach der Fehlerkorrektur allen Stadträten die Hauptsatzung im Entwurf nochmals zukommen zu lassen. Auch in der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses wird nochmals über den Entwurf beraten. Da die Hauptsatzung nach Beschluss durch den Stadtrat zwecks Genehmigung nochmals zur Kommunalaufsicht muss, sollte die Hauptsatzung in der nächsten Stadtratssitzung beschlossen werden. Das in Kraft treten ist für den 01.01.2021 vorgesehen.

 

 

Stadtrat Dr. Wilhelm    fragt bzgl. § 9 Aufgaben des Bürgermeisters Abs. 2 Nr. 6. an, ob es bereits                                    eine durch den Stadtrat erlassene Richtlinie gibt und ob es bei Lohn-/                                              Gehaltszahlungen schon zu Vorschusszahlungen gekommen ist?

Vorsitzender                Lohn- und Gehaltsvorschüsse gab es in der Vergangenheit bereits; die                                           Auszahlung eines Arbeitgeberdarlehens kam noch nicht vor. Hierfür wäre                                      der Erlass einer Richtlinie durch den Stadtrat notwendig, was bislang noch                                     nicht notwendig war.

Stadtrat Dr. Wilhelm    bittet um Erläuterung zu § 7 Technischer Ausschuss Abs. 2 Nr. 4 und                                             erfolgt damit eine Verkettung von Aufträgen?

Vorsitzender                Die Bedingungen hierfür sind vergaberechtlich geregelt. Es ist immer die                                       Gesamtsumme gemeint. Die Vergabe eines Auftrages über 2 oder mehr                                       Teilaufträge ist dabei nicht möglich. Es zählt immer der Gesamtbetrag.

                                    Es besteht die Möglichkeit, dass bei Aufträgen unvorhersehbare Umstände                                   eintreten, die zu Mehrkosten und damit weiteren Aufträgen führen.

 

 

Der Vorsitzende teilt noch mit, dass die Infovorlage über den Vollzug der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse zukünftig quartalsweise erfolgen soll. Gleichzeitig soll über die Vergaben informiert werden.