Sitzung: 28.01.2021 Stadtrat
Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund der
Corona-Pandemie bereits im vergangenen Jahr wegen eingeschränktem Betrieb der
Kindertagesstätten die Betreuungsgebühren für zwei Monate erlassen wurden.
Hinsichtlich der erneuten Schließung der Kindertagesstätten ist es Eltern nicht
möglich, das Betreuungsangebot zu nutzen, so dass die Eltern demzufolge auch
nicht für nicht erbrachte Leistungen finanziell in Anspruch genommen werden
können. Der Vorsitzende trägt die Begründung gemäß Beschlussvorschlag vor.
Stadtrat
Kallweit fragt nach,
weshalb in der Begründung der 07.02.2021 aufgeführt ist, obgleich seitens der
Landesregierung eine Schließung der Kitas bis zum 14.02.2021 beschlossen wurde.
Der
Vorsitzende übergibt das
Wort der Kämmerin, die mitteilt, dass die Beschlussvorlage bereits am
18.01.2021 erarbeitet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Schließung der Kitas
bis 14.02.2021 noch nicht bekannt. Da die Schließung vom 14.12.2020 bis nunmehr
14.02.2021 andauert, werden Betreuungsgebühren von zwei vollen Monaten
erstattet.
Es gibt keine weiteren Anfragen und keine
Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur
Abstimmung.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau
beschließt den Erlass der Kindertagesgebühren für die Monate Februar und März
2021 im Zuge der Corona-Pandemie. Ausgenommen von diesem Gebührenerlass sind
die Gebühren für die erfolgte Eingewöhnungszeit sowie die Aufnahmegebühren.