Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie bereits im vergangenen Jahr wegen eingeschränktem Betrieb der Kindertagesstätten die Betreuungsgebühren für zwei Monate erlassen wurden. Hinsichtlich der erneuten Schließung der Kindertagesstätten ist es Eltern nicht möglich, das Betreuungsangebot zu nutzen, so dass die Eltern demzufolge auch nicht für nicht erbrachte Leistungen finanziell in Anspruch genommen werden können. Der Vorsitzende trägt die Begründung gemäß Beschlussvorschlag vor.

 

Stadtrat Kallweit fragt nach, weshalb in der Begründung der 07.02.2021 aufgeführt ist, obgleich seitens der Landesregierung eine Schließung der Kitas bis zum 14.02.2021 beschlossen wurde.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort der Kämmerin, die mitteilt, dass die Beschlussvorlage bereits am 18.01.2021 erarbeitet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Schließung der Kitas bis 14.02.2021 noch nicht bekannt. Da die Schließung vom 14.12.2020 bis nunmehr 14.02.2021 andauert, werden Betreuungsgebühren von zwei vollen Monaten erstattet.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt den Erlass der Kindertagesgebühren für die Monate Februar und März 2021 im Zuge der Corona-Pandemie. Ausgenommen von diesem Gebührenerlass sind die Gebühren für die erfolgte Eingewöhnungszeit sowie die Aufnahmegebühren.