Sitzung: 28.01.2021 Stadtrat
Der Vorsitzende
erläutert die Vorlage und führt aus, dass alle Spenden wie im Verwendungszweck
angegeben verwendet werden. Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende
trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
1.
Der
Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Annahme der Spenden gemäß
Anlage 1 dieses Beschlusses.
Spendengeber/Anschrift |
Sach- spende in EUR |
Geld- spende in EUR |
Einrichtung |
Verwendungszweck |
Abstimmungsergebnis |
||
Ja |
Nein |
Enthaltung |
|||||
Hildebrandt
Ingenieurgesell. mbH Oberfrohna/OT Kändler |
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150,00 |
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Förderung
des Brauchtums |
18 |
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WGS Westsächsische
Gesellschaft für Stadterneuerung Weststraße 49 |
|
100,00 |
Kita
„H. Dietel“ |
Förderung
der Erziehung |
18 |
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|
Elektro-Preußner Installation und Fachhandel Kirchberger Straße 70 08112 Wilkau-Haßlau |
421,52 |
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|
Förderung
des Brauchtums (Weihnachtsbeleuchtung) |
18 |
|
|
2.
Der
Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Spenden wie im Verwendungszweck
angegeben zu verwenden.