Der Vorsitzende erläutert die Vorlage und führt aus, dass alle Spenden wie im Verwendungszweck angegeben verwendet werden. Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Annahme der Spenden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses.

 

 

Spendengeber/Anschrift

Sach-

spende

in EUR

Geld-

spende

in EUR

Einrichtung

Verwendungszweck

Abstimmungsergebnis

Ja

Nein

Enthaltung

Hildebrandt Ingenieurgesell. mbH
Turnstraße 6
09212 Limbach-

Oberfrohna/OT Kändler

 

150,00

 

Förderung des

Brauchtums

18

 

 

WGS Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung

Weststraße 49
09112 Chemnitz

 

100,00

Kita „H. Dietel“

Förderung der

Erziehung

18

 

 

Elektro-Preußner

Installation und Fachhandel

Kirchberger Straße 70

08112 Wilkau-Haßlau

421,52

 

 

Förderung des

Brauchtums

(Weihnachtsbeleuchtung)

18

 

 

 

 

2.    Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Spenden wie im Verwendungszweck angegeben zu verwenden.