Der Bürgermeister erklärt, dass viele Gewerbetreibende aufgrund der Corona Pandemie liquide Engpässe erleiden. Zur Entlastung dieser und als kleines Entgegenkommen der Stadt werden keine Gebühren für Sondernutzungen erhoben. Weiterhin führt er aus, dass die Stadt für diverse Einrichtungen im Gesamtwert von ca. 5 T. € Hilfsmittel (MNB, Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung) zur Bekämpfung der Corona Pandemie beschafft hat. Ausschlaggebend für diese Beschaffungen war die Schließung der Geschäfte zu umgehen und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt,

 

1.   die Aufhebung der Anlage 1 der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wilkau-Haßlau unter Lfd. Nr. 1.1., 2.1., 2.2., 2.4., 4.1, 4.2., und 4.3. bezeichneten Arten der Sondernutzung bis einschließlich 31.12.2021.

Alle anderen Regelungen der Satzungen (wie z.B. Antragstellung und Genehmigungsprüfung) bleiben davon unberührt.

 

2.   die zur Verfügung gestellten Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel werden den Empfängern nicht in Rechnung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

 

Der Stadtrat Jens Breitfeld ist aufgrund seiner Befangenheit für die Beschlussfassung nicht stimmberechtigt.