Sitzung: 30.03.2021 Stadtrat
Der Bürgermeister erklärt, dass viele
Gewerbetreibende aufgrund der Corona Pandemie liquide Engpässe erleiden. Zur
Entlastung dieser und als kleines Entgegenkommen der Stadt werden keine
Gebühren für Sondernutzungen erhoben. Weiterhin führt er aus, dass die Stadt
für diverse Einrichtungen im Gesamtwert von ca. 5 T. € Hilfsmittel (MNB,
Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung) zur Bekämpfung der Corona Pandemie
beschafft hat. Ausschlaggebend für diese Beschaffungen war die Schließung der
Geschäfte zu umgehen und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu
gewährleisten.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau
beschließt,
1.
die
Aufhebung der Anlage 1 der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die
Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an
Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wilkau-Haßlau unter Lfd. Nr.
1.1., 2.1., 2.2., 2.4., 4.1, 4.2., und 4.3. bezeichneten Arten der
Sondernutzung bis einschließlich 31.12.2021.
Alle anderen Regelungen der Satzungen (wie
z.B. Antragstellung und Genehmigungsprüfung) bleiben davon unberührt.
2.
die zur Verfügung gestellten Mund-Nasen-Bedeckungen
sowie Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel werden den Empfängern nicht in
Rechnung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
15 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Der Stadtrat Jens Breitfeld ist aufgrund
seiner Befangenheit für die Beschlussfassung nicht stimmberechtigt.