Der Bürgermeister informiert den Stadtrat, dass gemäß der Hauptsatzung für die verwaltungsinterne Vertretung ein Stellvertreter des Bürgermeisters zu bestellen ist, wenn der Bürgermeister die Amtsgeschäfte mehr als 3 Tage nicht ausführen kann. Die Bestellung bedarf der Zustimmung durch den Stadtrat. Zur Stellvertreterin des Bürgermeisters soll Frau Verwaltungsoberamtsrätin Anja Graichen gemäß dem beiliegenden Entwurf der Bestellungsurkunde bestellt werden.

Der Bürgermeister nennt im Folgenden die Vertretungsbefugnisse von Frau Graichen während seiner Abwesenheit. Die Stellvertreterin darf u. a. Entscheidungen treffen in Personalangelegenheiten ausgenommen der Kindertagesstätten. Weiterhin darf sie den Bürgermeister in den Verbandsversammlungen aller Zweckverbände, deren Mitglied die Stadt Wilkau-Haßlau ist, beim SSG-Kreisverband Zwickau und der Mitgliederversammlung der Leader-Region „Zwickauer Land“ vertreten. Die Bestellung umfasst zudem die nicht-stimmberechtigte Teilnahme im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Wilkau-Haßlau mbH, die Teilnahme an den Stadtrats- und Ausschusssitzungen sowie die Teilnahme an Bürgermeister-Dienstberatungen des Landkreises. Die Aufgaben des Stellvertreters sind in der Bestellungsurkunde abschließend geregelt.

 

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau bestätigt die Bestellung von Frau Verwaltungsoberamtsrätin Anja Graichen, Fachbereichsleiterin Finanzen und Soziales, zur Stellvertreterin des Bürgermeisters gemäß dem Entwurf der Bestellungsurkunde.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0