Sitzung: 30.03.2021 Stadtrat
Der Bürgermeister informiert den Stadtrat,
dass gemäß der Hauptsatzung für die verwaltungsinterne Vertretung ein
Stellvertreter des Bürgermeisters zu bestellen ist, wenn der Bürgermeister die
Amtsgeschäfte mehr als 3 Tage nicht ausführen kann. Die Bestellung bedarf der
Zustimmung durch den Stadtrat. Zur Stellvertreterin des Bürgermeisters soll
Frau Verwaltungsoberamtsrätin Anja Graichen gemäß dem beiliegenden Entwurf der
Bestellungsurkunde bestellt werden.
Der Bürgermeister nennt im Folgenden die Vertretungsbefugnisse
von Frau Graichen während seiner Abwesenheit. Die Stellvertreterin darf u. a.
Entscheidungen treffen in Personalangelegenheiten ausgenommen der
Kindertagesstätten. Weiterhin darf sie den Bürgermeister in den
Verbandsversammlungen aller Zweckverbände, deren Mitglied die Stadt
Wilkau-Haßlau ist, beim SSG-Kreisverband Zwickau und der Mitgliederversammlung
der Leader-Region „Zwickauer Land“ vertreten. Die Bestellung umfasst zudem die
nicht-stimmberechtigte Teilnahme im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft
Wilkau-Haßlau mbH, die Teilnahme an den Stadtrats- und Ausschusssitzungen sowie
die Teilnahme an Bürgermeister-Dienstberatungen des Landkreises. Die Aufgaben
des Stellvertreters sind in der Bestellungsurkunde abschließend geregelt.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau
bestätigt die Bestellung von Frau Verwaltungsoberamtsrätin Anja Graichen,
Fachbereichsleiterin Finanzen und Soziales, zur Stellvertreterin des
Bürgermeisters gemäß dem Entwurf der Bestellungsurkunde.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |