Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Wilkau-Haßlau ist mittelbar und unmittelbar an mehreren Unternehmen und Zweckverbänden wie bspw. der WGWH, dem Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau / Werdau (RZV) oder der KISA beteiligt. Unter Berücksichtigung von § 88b der SächsGemO hat die Stadt deshalb einen Gesamtabschluss aufzustellen, um Risiken und Folgen für die Haushaltswirtschaft transparent darzustellen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten und den Stadtrat in einem Beteiligungsbericht über die wirtschaftliche Situation zu informieren. Dies stellt für die Verwaltung weniger Aufwand dar und wird deshalb bevorzugt.

 

Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext zur Abstimmung vor.

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau–Haßlau beschließt, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 zu verzichten.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau–Haßlau beschließt bis auf Widerruf, auch in den Folgejahren auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zu verzichten.