Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Durch die Aufstellung einer Ergänzungssatzung soll eine Wohnbebauung der genannten Flurstücke ermöglicht werden. Die Kosten dafür werden von den Eigentümern getragen. Nach Bestätigung der Beschlussvorlage erfolgt das reguläre, formelle Verfahren zur Bekanntgabe der Satzung.

 

Stadtrat Kowalle          fragt, ob die Flurstücke nicht automatisch als Innenbereich ausgewiesen sind. Stadtrat Metzing sagt, dass aus seiner Sicht das Aufstellen einer Klarstellungssatzung genügen würde, da die Flurstücke als Innenbereich erkennbar sind. Die Baubehörde des Landkreises fordert eine Ergänzungssatzung, sagt der Bürgermeister. Andernfalls würde eine Bebauung nicht genehmigt werden.

 

Stadtrat Rißmann        fragt, ob man in die Ergänzungssatzung auch die rechts daneben liegenden Flurstücke einschließen kann. Dies sei von den Eigentümern aktuell nicht gewünscht, antwortet der Vorsitzende.

 

Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt diesen zur Abstimmung.

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Flurstücke 124/18, 124/26 und 124/27 der Gemarkung Oberhaßlau im OT Silberstraße.