Sitzung: 06.05.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Durch die
Aufstellung einer Ergänzungssatzung soll eine Wohnbebauung der genannten
Flurstücke ermöglicht werden. Die Kosten dafür werden von den Eigentümern
getragen. Nach Bestätigung der Beschlussvorlage erfolgt das reguläre, formelle
Verfahren zur Bekanntgabe der Satzung.
Stadtrat Kowalle fragt,
ob die Flurstücke nicht automatisch als Innenbereich ausgewiesen sind. Stadtrat
Metzing sagt, dass aus seiner Sicht das Aufstellen einer Klarstellungssatzung
genügen würde, da die Flurstücke als Innenbereich erkennbar sind. Die
Baubehörde des Landkreises fordert eine Ergänzungssatzung, sagt der
Bürgermeister. Andernfalls würde eine Bebauung nicht genehmigt werden.
Stadtrat Rißmann fragt,
ob man in die Ergänzungssatzung auch die rechts daneben liegenden Flurstücke
einschließen kann. Dies sei von den Eigentümern aktuell nicht gewünscht,
antwortet der Vorsitzende.
Der Vorsitzende trägt
den Beschlusstext vor und stellt diesen zur Abstimmung.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau
beschließt die Aufstellung einer
Ergänzungssatzung für die Flurstücke 124/18, 124/26 und 124/27 der Gemarkung Oberhaßlau im
OT Silberstraße.