Der Vorsitzende übergibt Stadträtin Gubick von der Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen/Dorfclub Silberstraße das Wort.

 

Stadträtin Gubick        führt aus, dass der Radverkehr in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen hat. Da Radwege jedoch nicht ausreichend vorhanden sind, sind Radfahrer gezwungen, auf Fußwege auszuweichen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Fördermöglichkeiten sind vorhanden. Voraussetzung dafür ist eine Radverkehrskonzeption, die durch ein Planungsbüro erarbeitet werden soll. Weiterhin empfiehlt sie den Eintritt in die Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr (LAG RV). In den weiteren Ausführungen nimmt Stadträtin Gubick Bezug auf den Antrag der Fraktion und bittet um Zustimmung.

 

Stadtrat Löscher         fragt nach, ob für die Mitgliedschaft bei der LAG RV Kosten entstehen. Frau Gubick bejaht dies. Die Kosten richten sich nach der Größe der Stadt. Für Wilkau-Haßlau geht sie von einem jährlichen Beitrag in Höhe von 800,00 € aus.

 

Stadtrat Eißmann        fragt an, ob es spezielle Planungsbüros für Radverkehrskonzepte gibt und welche Größe/Mitarbeiteranzahl dort vorhanden ist. Frau Gubick erklärt, dass es Büros gibt mit unterschiedlicher Mitarbeiteranzahl, ca. 5 bis 20. Die Mitarbeiter fahren die Strecken ab, eine Planung und Konzeption wird erstellt und entwickelt.

 

Stadtrat Küttler            äußert, dass er der Sache nicht entgegensteht. Bedarf ist vorhanden und die Idee gut. Den Beitritt zu einer Arbeitsgemeinschaft sieht er als nicht erforderlich, ebenso wenig die Hinzuziehung eines Planungsbüros. Die Gemeinde hat eigenes Personal, welches ein Konzept erstellen könne. Dies spart erhebliche Kosten. Selbst wenn ein Konzept vorhanden wäre, bedeute dies nicht, dass es umgesetzt wird. Viele Ordner mit Planungskonzepten, die nicht realisiert werden konnten, füllen bereits Regale in der Stadtverwaltung. Sollten dann doch irgendwann die finanziellen Mittel für eine Umsetzung zur Verfügung stehen, muss das Konzept aufgrund gesetzlicher Änderungen überarbeitet oder neu erstellt werden, so dass auch hier wieder erhebliche Mehrkosten entstehen.

 

Stadtrat Eißmann        gibt zu bedenken, dass auch Privateigentum mit einzubinden ist. Er sieht die Durchführung kritisch; es wird Geld für eine Planung ausgegeben, die nicht umsetzbar ist.

 

Vorsitzender                äußert sich ebenso zur Sache. Das Thema steht und es ist in und um Wilkau-Haßlau Nachholbedarf vorhanden. Er ist für eine realistische Planung; Bundes- und Staatsstraßen sind dabei außen vorzulassen. Für die Kirchberger Straße gibt es bereits eine Planung vom LASuV; dies braucht allerdings noch etwas Zeit und ist abhängig von den Bauarbeiten in Kirchberg. Ansonsten sind kaum kommunale Flächen vorhanden, die für einen Radweg zur Verfügung stehen. Selbst für den Bau der Hochwasserschutzmauer wurden schon private Flächen in Anspruch genommen; für einen Radweg wird das nicht in Frage kommen. In Haara gibt es Wege und Fahrstrecken, die kommunal sind. Ebenso sind verschiedene Querverbindungsstrecken vorhanden; z.Bsp. von der Kirchberger Straße zum Herbertbad. Er weiß um den Bedarf und um die Notwendigkeit eines Planungskonzeptes um Fördermittel zu erhalten. Solch ein Konzept könne durch die Verwaltung erarbeitet werden; Kirchberg hat eines solches ebenso selbst erstellt. Dies ist auch durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau möglich; gern auch mit Hilfe von Frau Gubick. Die Technik ist ebenso vorhanden, so dass ein Konzept bis März 2022 erstellt werden könne. Es können damit Kosten von ca. 20.000,00 € gespart werden. Des Weiteren ist auch die topographisch besondere Lage der Stadt zu beachten.

 

Stadträtin Gubick        hält dagegen. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben keine Erfahrung mit Radverkehr; Fachpersonal ist nicht vorhanden. Man müsse selbst Radfahren, damit so ein Konzept auch Hand und Fuß hat. Hinsichtlich der Umsetzung des Konzeptes erklärt sie, dass ein solches einer Laufzeit von ca. 10 bis 15 Jahren unterliegt; es gibt verschiedene Einteilungen in kurz-/mittel- und langfristige Maßnahmen. Bei der Umsetzung müsse man dran bleiben und die finanziellen Mittel im Haushalt einplanen; ca. 30 € pro Person.

Privatbesitz soll nicht umgewandelt werden, das sei nicht das Ziel. Ziel ist in Wohngebieten ist das Radfahren mit Tempo 30 sicherer zu machen.

Schneeberger Straße sollte in der Radkonzeption berücksichtigt werden; viele Radfahrer sind dort unterwegs, die gefährdet sind durch Verkehr aus den Nebenstraßen.

 

Der Vorsitzende          fragt nach, welche mit Wilkau-Haßlau vergleichbare Stadt in der Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr ist. Frau Gubick zählt die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz auf; Zwickau wäre auch dabei. Wilkau-Haßlau könnte eine Vorreiterrolle spielen als kleinere Stadt.

 

Der Vorsitzende          verweist auf das Problem Schneeberger Straße. Beim Bau eines Radweges würden die dort vorhandenen Parkplätze verloren gehen. Frau Gubick vertritt eine andere Auffassung: „Was ist wichtig?“. Die Parkplätze sind leer und werden nur sehr wenig oder nur in kleinen Bereichen genutzt. Es ist viel frei über längere Zeiträume. Fahrradfahrer fahren dort verbotenerweise auf dem Fußweg. Für sie gibt es momentan keine sicheren Wege, so dass sie gezwungen sind, auf Fußwege auszuweichen. Es müssen Ziele gesetzt und sinnvolle Radwege geschaffen werden.

 

Stadtrat Schwalbe      meldet sich zur Wort und erklärt, dass Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren nur auf dem Fußweg fahren dürfen und nicht auf der Straße. Kinder, die nicht älter als 10 Jahre sind, dürfen noch auf dem Fußweg fahren, ebenso die Eltern, die die Kinder begleiten.

 

Stadtrat Löscher         appelliert, dass die Parkplätze an der Schneeberger Straße auf jeden Fall erhalten bleiben müssen, vor allem für Gewerbetreibende. Es gibt schon kaum noch Gewerbe in Wilkau-Haßlau. Er sieht die ganze Sache skeptisch.

 

Stadtrat Dr. Wilhelm    äußert sich. Die Träger der Bundes- und Landesstraßen sind entsprechend einzubinden. Das LASuV müsse sich positionieren. Der Bedarf muss geklärt und ein Konzept erstellt werden. Die Anzahl der Radfahrer hat zugenommen. Viele Bürger nutzen nun auch das Rad um in die Arbeit zu kommen. Ein Konzept ist zu erarbeiten auf der Grundlage, was ist machbar für Radfahrer und was ist möglich für die Gemeinde. Besteht nicht auch die Möglichkeit der Einbindung in das Radkonzept des Landkreises.

 

Stadtrat Metzing          bringt an, dass externe und realistische Vorschläge von anderen Leuten zur Kenntnis genommen werden sollten. Ein Konzept heißt nicht, dass es umgesetzt wird.

 

Stadträtin Gubick        erklärt, dass der Stadtrat entscheidet, was umgesetzt werden soll und auch kann.

 

Stadtrat Kowalle          schlägt vor, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung eine Aufgabenstellung erarbeiten und auf dieser Grundlage ein Planungskonzept erstellt werden kann.

 

Der Vorsitzende          greift den Vorschlag von Stadtrat Kowalle auf und befürwortet diesen. Die Verwaltung soll eine Aufgabenstellung erarbeiten. Die Aufgabenstellung kann dann in den zuständigen Ausschuss verwiesen werden. Dort kann beraten und entschieden werden, ob ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Planungskonzepts beauftragt wird oder ob die Verwaltung die weiteren Planungen durchführen soll. Dies wäre ein guter Kompromiss.

 

Stadträtin Gubick        tut sich sehr schwer mit diesem Vorschlag. Sie hat eine klare und eindeutige Vorstellung.

 

Stadtrat Dr. Wilhelm    weist darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass der Antrag durch den Stadtrat abgelehnt wird, so dass die Sache dann erst wieder in ca. ½ Jahr aufgegriffen werden kann. Insoweit würde er dem Kompromiss zustimmen unter der Bedingung einen Termin für die Abgabe/Fertigstellung festzusetzen und einen Zwischenstand im zuständigen Ausschuss zu geben

 

Der Vorsitzende erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden und schlägt die Abstimmung über einen Protokollbeschluss vor.

 

 

Folgender Protokollbeschluss wird gefasst:

1.    Der Antrag wird in den zuständigen Ausschuss (Technischer Ausschuss) verwiesen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufgabenstellung zu erarbeiten und in der Sitzung des Technischen Ausschusses im Oktober 2021 eine Zwischeninformation zu geben.

3.    Die Fertigstellung der Aufgabenstellung hat bis spätestens 31.12.2021 zu erfolgen.