Sitzung: 10.06.2021 Stadtrat
Der Vorsitzende übergibt Stadträtin Gubick
von der Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen/Dorfclub Silberstraße das
Wort.
Stadträtin
Gubick führt aus, dass der Radverkehr in den
vergangenen Monaten deutlich zugenommen hat. Da Radwege jedoch nicht
ausreichend vorhanden sind, sind Radfahrer gezwungen, auf Fußwege auszuweichen.
Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Fördermöglichkeiten sind
vorhanden. Voraussetzung dafür ist eine Radverkehrskonzeption, die durch ein
Planungsbüro erarbeitet werden soll. Weiterhin empfiehlt sie den Eintritt in
die Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr (LAG RV). In den weiteren Ausführungen
nimmt Stadträtin Gubick Bezug auf den Antrag der Fraktion und bittet um
Zustimmung.
Stadtrat
Löscher fragt nach, ob für die Mitgliedschaft bei
der LAG RV Kosten entstehen. Frau Gubick bejaht dies. Die Kosten richten sich
nach der Größe der Stadt. Für Wilkau-Haßlau geht sie von einem jährlichen
Beitrag in Höhe von 800,00 € aus.
Stadtrat
Eißmann fragt an, ob es spezielle Planungsbüros
für Radverkehrskonzepte gibt und welche Größe/Mitarbeiteranzahl dort vorhanden
ist. Frau Gubick erklärt, dass es Büros gibt mit unterschiedlicher
Mitarbeiteranzahl, ca. 5 bis 20. Die Mitarbeiter fahren die Strecken ab, eine
Planung und Konzeption wird erstellt und entwickelt.
Stadtrat
Küttler äußert, dass er der Sache nicht
entgegensteht. Bedarf ist vorhanden und die Idee gut. Den Beitritt zu einer
Arbeitsgemeinschaft sieht er als nicht erforderlich, ebenso wenig die
Hinzuziehung eines Planungsbüros. Die Gemeinde hat eigenes Personal, welches
ein Konzept erstellen könne. Dies spart erhebliche Kosten. Selbst wenn ein
Konzept vorhanden wäre, bedeute dies nicht, dass es umgesetzt wird. Viele
Ordner mit Planungskonzepten, die nicht realisiert werden konnten, füllen
bereits Regale in der Stadtverwaltung. Sollten dann doch irgendwann die
finanziellen Mittel für eine Umsetzung zur Verfügung stehen, muss das Konzept
aufgrund gesetzlicher Änderungen überarbeitet oder neu erstellt werden, so dass
auch hier wieder erhebliche Mehrkosten entstehen.
Stadtrat
Eißmann gibt zu bedenken, dass auch Privateigentum
mit einzubinden ist. Er sieht die Durchführung kritisch; es wird Geld für eine
Planung ausgegeben, die nicht umsetzbar ist.
Vorsitzender äußert
sich ebenso zur Sache. Das Thema steht und es ist in und um Wilkau-Haßlau
Nachholbedarf vorhanden. Er ist für eine realistische Planung; Bundes- und
Staatsstraßen sind dabei außen vorzulassen. Für die Kirchberger Straße gibt es
bereits eine Planung vom LASuV; dies braucht allerdings noch etwas Zeit und ist
abhängig von den Bauarbeiten in Kirchberg. Ansonsten sind kaum kommunale
Flächen vorhanden, die für einen Radweg zur Verfügung stehen. Selbst für den
Bau der Hochwasserschutzmauer wurden schon private Flächen in Anspruch
genommen; für einen Radweg wird das nicht in Frage kommen. In Haara gibt es
Wege und Fahrstrecken, die kommunal sind. Ebenso sind verschiedene
Querverbindungsstrecken vorhanden; z.Bsp. von der Kirchberger Straße zum
Herbertbad. Er weiß
um den Bedarf und um die Notwendigkeit eines Planungskonzeptes um Fördermittel
zu erhalten. Solch ein Konzept könne durch die Verwaltung erarbeitet werden;
Kirchberg hat eines solches ebenso selbst erstellt. Dies ist auch durch die
Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau möglich; gern auch mit Hilfe von
Frau Gubick. Die Technik ist ebenso vorhanden, so dass ein Konzept bis März
2022 erstellt werden könne. Es können damit Kosten von ca. 20.000,00 € gespart
werden. Des Weiteren ist auch die topographisch besondere Lage der Stadt zu
beachten.
Stadträtin
Gubick hält dagegen. Die Mitarbeiter der
Stadtverwaltung haben keine Erfahrung mit Radverkehr; Fachpersonal ist nicht
vorhanden. Man müsse selbst Radfahren, damit so ein Konzept auch Hand und Fuß
hat. Hinsichtlich der Umsetzung des Konzeptes erklärt sie, dass ein solches
einer Laufzeit von ca. 10 bis 15 Jahren unterliegt; es gibt verschiedene
Einteilungen in kurz-/mittel- und langfristige Maßnahmen. Bei der Umsetzung
müsse man dran bleiben und die finanziellen Mittel im Haushalt einplanen; ca.
30 € pro Person.
Privatbesitz soll nicht umgewandelt werden,
das sei nicht das Ziel. Ziel ist in Wohngebieten ist das Radfahren mit Tempo 30
sicherer zu machen.
Schneeberger Straße sollte in der
Radkonzeption berücksichtigt werden; viele Radfahrer sind dort unterwegs, die
gefährdet sind durch Verkehr aus den Nebenstraßen.
Der
Vorsitzende fragt nach, welche mit Wilkau-Haßlau
vergleichbare Stadt in der Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr ist. Frau
Gubick zählt die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz auf; Zwickau wäre auch
dabei. Wilkau-Haßlau könnte eine Vorreiterrolle spielen als kleinere Stadt.
Der
Vorsitzende verweist auf das Problem Schneeberger
Straße. Beim Bau eines Radweges würden die dort vorhandenen Parkplätze verloren
gehen. Frau Gubick vertritt eine andere Auffassung: „Was ist wichtig?“. Die
Parkplätze sind leer und werden nur sehr wenig oder nur in kleinen Bereichen
genutzt. Es ist viel frei über längere Zeiträume. Fahrradfahrer fahren dort
verbotenerweise auf dem Fußweg. Für sie gibt es momentan keine sicheren Wege,
so dass sie gezwungen sind, auf Fußwege auszuweichen. Es müssen Ziele gesetzt
und sinnvolle Radwege geschaffen werden.
Stadtrat
Schwalbe meldet sich zur Wort und erklärt, dass
Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren nur auf dem Fußweg fahren dürfen und
nicht auf der Straße. Kinder, die nicht älter als 10 Jahre sind, dürfen noch
auf dem Fußweg fahren, ebenso die Eltern, die die Kinder begleiten.
Stadtrat
Löscher appelliert, dass die Parkplätze an der
Schneeberger Straße auf jeden Fall erhalten bleiben müssen, vor allem für
Gewerbetreibende. Es gibt schon kaum noch Gewerbe in Wilkau-Haßlau. Er sieht
die ganze Sache skeptisch.
Stadtrat
Dr. Wilhelm äußert sich. Die Träger der Bundes- und
Landesstraßen sind entsprechend einzubinden. Das LASuV müsse sich
positionieren. Der Bedarf muss geklärt und ein Konzept erstellt werden. Die
Anzahl der Radfahrer hat zugenommen. Viele Bürger nutzen nun auch das Rad um in
die Arbeit zu kommen. Ein Konzept ist zu erarbeiten auf der Grundlage, was ist
machbar für Radfahrer und was ist möglich für die Gemeinde. Besteht nicht auch
die Möglichkeit der Einbindung in das Radkonzept des Landkreises.
Stadtrat
Metzing bringt an, dass externe und
realistische Vorschläge von anderen Leuten zur Kenntnis genommen werden
sollten. Ein Konzept heißt nicht, dass es umgesetzt wird.
Stadträtin
Gubick erklärt, dass der Stadtrat entscheidet,
was umgesetzt werden soll und auch kann.
Stadtrat
Kowalle schlägt vor, dass die Mitarbeiter der
Stadtverwaltung eine Aufgabenstellung erarbeiten und auf dieser Grundlage ein
Planungskonzept erstellt werden kann.
Der
Vorsitzende greift den Vorschlag von Stadtrat
Kowalle auf und befürwortet diesen. Die Verwaltung soll eine Aufgabenstellung
erarbeiten. Die Aufgabenstellung kann dann in den zuständigen Ausschuss
verwiesen werden. Dort kann beraten und entschieden werden, ob ein Planungsbüro
mit der Erstellung eines Planungskonzepts beauftragt wird oder ob die
Verwaltung die weiteren Planungen durchführen soll. Dies wäre ein guter
Kompromiss.
Stadträtin
Gubick tut sich sehr schwer mit diesem
Vorschlag. Sie hat eine klare und eindeutige Vorstellung.
Stadtrat
Dr. Wilhelm weist darauf hin, dass die Gefahr besteht,
dass der Antrag durch den Stadtrat abgelehnt wird, so dass die Sache dann erst
wieder in ca. ½ Jahr aufgegriffen werden kann. Insoweit würde er dem Kompromiss
zustimmen unter der Bedingung einen Termin für die Abgabe/Fertigstellung
festzusetzen und einen Zwischenstand im zuständigen Ausschuss zu geben
Der Vorsitzende erklärt sich mit diesem
Vorschlag einverstanden und schlägt die Abstimmung über einen
Protokollbeschluss vor.
Folgender
Protokollbeschluss wird gefasst:
1.
Der
Antrag wird in den zuständigen Ausschuss (Technischer Ausschuss) verwiesen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Aufgabenstellung zu erarbeiten und in der
Sitzung des Technischen Ausschusses im Oktober 2021 eine Zwischeninformation zu
geben.
3.
Die
Fertigstellung der Aufgabenstellung hat bis spätestens 31.12.2021 zu erfolgen.