Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende informiert über die geplante jährliche Erhöhung der Elternbeiträge ab August. Die neuen Gebühren liegen den Stadträten vor. Die Stadt Wilkau-Haßlau möchte den Eltern insofern entgegenkommen, dass man den ungekürzten Elternbeitrag im Krippenbereich für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2022 von 23% auf 22% absenkt.

 

Bürger Kai Göschel möchte sich zu Wort äußern. Dagegen gibt es keine Einwände durch den Stadtrat. Herr Göschel möchte wissen, weshalb die Betreuung in Wilkau-Haßlau im Vergleich zu anderen Gemeinden so teuer ist und wann die Einrichtungen wieder regulär geöffnet sind.

Der Vorsitzende erklärt dazu, dass in die Berechnung der Elternbeiträge die Personalkosten, die Betriebskosten sowie der aktuelle Personalschlüssel einbezogen werden. Dabei muss bedacht werden, dass in den Einrichtungen der Stadt ausschließlich Fachpersonal mit entsprechender Bezahlung eingestellt wird (keine Hilfskräfte). Außerdem steigen aktuell die Preise für die Betriebskosten, wie es im privaten Bereich auch zu verzeichnen ist. Ein Vergleich zu anderen Gemeinden sei unangebracht, da man die Situationen vor Ort nicht einschätzen könne.

Er informiert zudem, dass die Regelung der Öffnungszeiten sowie die Bekanntgabe möglicher Änderungen Aufgabe der Einrichtungsleitung sei.

 

Stadtrat Herr Löscher findet es gut, dass sich der Bürger trotz ausgefallener Bürgerfragestunde äußern darf. Er hat jedoch auch gehört, dass vielen Eltern die Information zur Preisanpassung fehlt.

 

Stadtrat Herr Jung betont, dass die Absenkung der Beiträge ein Entgegenkommen für die Eltern ist und dadurch Mehrkosten für die Gemeinde entstehen. Dies sei zwingend zu bedenken.

 

Der Vorsitzende trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau–Haßlau beschließt, eine Absenkung des ungekürzten Elternbeitrages gemäß § 11 Absatz 2 a der Kita-Satzung der Stadt Wilkau–Haßlau für den Zeitraum 01. August 2021 bis 31.Juli 2022 von 23 % auf 22 % im Krippenbereich.