Sitzung: 01.07.2021 Stadtrat
Abstimmung: Ja: 18
Das Amt für
Kommunalaufsicht erkannte die bereits erfolgte Auslegung der Haushaltssatzung
nicht an, da die Verwaltung mittwochs für den regulären Besucherverkehr
geschlossen ist und die Satzung somit 2 Tage kürzer als vorgeschrieben für die
Öffentlichkeit ausgelegt war. Aus diesem Grund wurde die Haushaltssatzung
erneut ausgelegt und das Rathaus auch mittwochs geöffnet. Vom Recht zur
Einsicht machte dennoch niemand Gebrauch.
Der Vorsitzende
trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
- Der Stadtrat der Stadt Wilkau–Haßlau
beschließt, die Aufhebung des Beschlusses BV/016/2021 vom 06.05.2021.
- Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau
beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 (Anlage).
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 76 Abs.2 SächsGemO der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.