Abstimmung: Ja: 18

Das Amt für Kommunalaufsicht erkannte die bereits erfolgte Auslegung der Haushaltssatzung nicht an, da die Verwaltung mittwochs für den regulären Besucherverkehr geschlossen ist und die Satzung somit 2 Tage kürzer als vorgeschrieben für die Öffentlichkeit ausgelegt war. Aus diesem Grund wurde die Haushaltssatzung erneut ausgelegt und das Rathaus auch mittwochs geöffnet. Vom Recht zur Einsicht machte dennoch niemand Gebrauch.

 

Der Vorsitzende trägt den Beschluss zur Abstimmung vor.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

  1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau–Haßlau beschließt, die Aufhebung des Beschlusses BV/016/2021 vom 06.05.2021.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 (Anlage). Die Haushaltssatzung ist gemäß § 76 Abs.2 SächsGemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.