Sitzung: 23.09.2021 Stadtrat
In den 90er Jahren
waren Wege und Straßen in städtischem Besitz öffentlich zu widmen. Einige Wege
wurden dabei vergessen, wie auch der Fußweg zum Hupferpark. Dies soll nun
nachgeholt werden.
Es gibt keine
Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und
stellt ihn zur Abstimmung.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Allgemeinverfügung zur Widmung des Weges von
der August-Bebel-Straße zum Hupferpark als beschränkt-öffentlichen Weg und die
Eintragung ins Straßenbestandsverzeichnis auf Karteiblatt 101 als „Fußweg zum
Hupferpark“.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen, das
Bestandsverzeichnis für den Zeitraum von 4 Wochen zur Einsicht auszulegen und
die Auslegung ebenfalls öffentlich bekannt zu machen.