In den 90er Jahren waren Wege und Straßen in städtischem Besitz öffentlich zu widmen. Einige Wege wurden dabei vergessen, wie auch der Fußweg zum Hupferpark. Dies soll nun nachgeholt werden.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Allgemeinverfügung zur Widmung des Weges von der August-Bebel-Straße zum Hupferpark als beschränkt-öffentlichen Weg und die Eintragung ins Straßenbestandsverzeichnis auf Karteiblatt 101 als „Fußweg zum Hupferpark“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen, das Bestandsverzeichnis für den Zeitraum von 4 Wochen zur Einsicht auszulegen und die Auslegung ebenfalls öffentlich bekannt zu machen.