Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und teilt mit, dass alle Spenden wie im Verwendungszweck angegeben verwendet werden.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

1.    Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Annahme der Spenden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses.

 

 

Spendengeber/Anschrift

Sach-

spende

in EUR

Geld-

spende

in EUR

Einrichtung

Verwendungszweck

Abstimmungsergebnis

Ja

Nein

Enthaltung

Apotheke am Sandberg

Sindy Krause

Gewerbestraße 6

08112 Wilkau-Haßlau

 

200,00

 

Spende für Kinderfest

16

 

 

Kramer, Kerstin

Cainsdorfer Straße 56

08112 Wilkau-Haßlau

 

30,00

Spende für Kinderfest

16

 

 

 

 

 

2.    Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Spenden wie im Verwendungszweck angegeben zu verwenden.

 

 

Der Vorsitzende erwähnt noch, dass das Kinderfest buchstäblich ins Wasser gefallen ist. Mit allen Spendengebern wurde Kontakt aufgenommen. Die Spenden werden nicht zurückgezahlt, sondern dürfen für das Kinderfest im nächsten Jahr verwendet werden.