Der Vorsitzende erklärt, dass aus seiner Sicht keine weiteren Erläuterungen notwendig sind. Er verweist auf die Begründung in Pkt. 2, dass durch den Prüfer am 27.05.2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

Es gibt keine Anfragen und keine Diskussion. Der Vorsitzende trägt den Beschlusstext vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Wilkau-Haßlau zum 31.12.2013. Die Anlagen 1-4 zum Beschluss sind untrennbare Bestandteile des Beschlusses.