Über folgende Sachverhalte informiert der Bürgermeister:

 

-     Radonmessungen in öffentlichen Gebäuden

Die Stadt Wilkau-Haßlau liegt im Radonvorsorgegebiet und ist damit gezwungen, in allen öffentlichen Gebäuden Radonmessungen durchführen zu lassen. Die Verwaltung hat sich diesbezüglich 3 Angebote eingeholt und das beste Angebot hat der TÜV Süd abgegeben mit 7.420,00 € brutto für alle öffentlichen Einrichtungen. Die Ergebnisse der Messungen werden zeigen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

 

-     Florian-Geyer-Weg

Auf dem neu gebauten Abschnitt des Florian-Geyer-Weges gibt es über die gesamte Fahrbahnbreite eine Absenkung und zwar in der Weise, dass eine Rille quer über die Fahrbahn verläuft, auf der man bei Überfahrt mit dem Auto am Unterboden aufsitzt. Die Asphaltdecke ist noch intakt, dennoch vertieft sich die Absenkung weiter. Der Mangel wurde vom Bauamt bei der Strabag angezeigt und auch akzeptiert. Die Firma hat in diesem Bereich vorerst ausgebessert um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und bringt den Schaden im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht in Ordnung. Damit ist die Stadt finanziell mit dem Problem nicht belastet. Allerdings kann die Strabag aktuell noch kein Zeitfenster zur Schadensbeseitigung nennen, da aus arbeitsorganisatorischen Gründen deren laufende Aufträge vorranging sind.

 

-     Rosengarten

 

Zur Beseitigung partieller Feuchteschäden in der Kita Rosengarten wurden Bohrungen durchgeführt. Die Einrichtung muss nicht komplett freigezogen werden, sondern eine raumweise Sanierung ist ausreichend. Mangels verfügbarem geeignetem Ausweichquartier wäre ein Komplettfreizug lt. Jugendamt ohnehin nicht möglich gewesen.

Momentan wird die Ausführungsplanung vorbereitet und die Ausschreibung soll am 28.09.2021 veröffentlicht werden. Die Vergabe ist für den November 2021 geplant und Bauzeit bis Ende April 2022.

Die Finanzierung der Sanierungsarbeiten ist gesichert, der Eigenanteil ist im Haushalt bereits eingeplant und die Fördermittel zum Bauvorhaben hat die Stadt bereits erhalten.

 

Weiterhin wurden im Rosengarten Baumfällarbeiten durchgeführt, aufgrund von Totholz war hier Gefahr im Verzug und es musste zur Sicherheit der Kinder sofort gehandelt werden.

 

Herr Jung äußert, dass der Grünbewuchs vom Nachbargrundstück mittlerweile auch auf das Grundstück der Kita übergreift. Er möchte wissen, ob es die Möglichkeit gibt, den Eigentümer des Nachbargrundstücks mit der Beseitigung zu beauflagen.

 

Herr Bigl notiert die Anfrage und sichert zu, dass der Sachverhalt intern nochmal überprüft werde.

 

-     Alter Bahnhof

 

Die Arbeiten an den Gebäudeteilen I und II laufen planmäßig.

 

GT II: Aktuell wird die Klinkerfassade gemauert, parallel wird die Stahlkonstruktion des Daches mit Brandschutzbeschichtung vorbereitet und das Einsetzen der Sandsteine wird vorbereitet.

 

GT I: Die Fassadenarbeiten sind abgeschlossen, die Fassade wurde gereinigt und beschädigte Klinker ausgetauscht. Sandsteinschmuckteile wurden denkmalgerecht aufgearbeitet. Die Fenster sind eingesetzt und das Aufmaß für den Einsatz der historischen Türen ist erfolgt. Parallel dazu laufen die Vorbereitungsarbeiten für den Innenputz.

 

Die Arbeiten an den Außenanlagen laufen auch weiter, die Hangsicherung wurde durchgeführt, die Entwässerung wird eingebaut, die Unterbautragschicht für Parkplatz und Gleise wird aufgebracht und die Grundstückseinfriedung wurde zur Fertigung beauftragt.

 

Weitere Arbeiten in diesem Bauabschnitt sind die Herstellung der Zufahrtsstraße mit Fußweg, Anlegung von Parkflächen und der Einbau des Museumsgleises sowie Begrünungsarbeiten und Zaunbau.

 

Die nicht mehr funktionierende Wasserabführung vom Brückenbauwerk der Kirchberger Straße wurde ertüchtigt und als Ersatzverrohrung an den Entwässerungsschacht angebunden. Die Kostenübernahme erfolgt hier durch das LaSuV. Die Wasserableitung auf der Fläche hat durch eine Flächenversickerung mittels Rigolen auf dem Baugrundstück zu erfolgen. Das wurde von der Umweltbehörde und den Wasserwerken Zwickau beauflagt.

 

-     Neuwilkauer Straße 2

 

Es gab dort eine Absenkung im Fahrbahnbereich die sich bei Regen in erheblichem Maße mit Wasser gefüllt hat. In Folge dessen hat sich der Hauseigentümer bei der Stadt Wilkau-Haßlau, welche als Straßenbaulastträger zuständig ist, formal beschwert und um Beseitigung der Absenkung gebeten. Begründung war, dass das gesammelte Wasser in der Absenkung durch vorbeifahrende Fahrzeuge immer wieder an die Hausfassade gespritzt wird. Daraufhin wurde die Absenkung beseitigt.

 

-     Busspur Neuer Markt

 

Der städtische Bauhof hat unter Vollsperrung der Busspur großflächig lose Platten entfernt und mit Bitumen ausgebessert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Bürgermeister lobt dabei die gute Arbeit der Mitarbeiter des Bauhofes, bezeichnet diese Arbeiten zugleich aber nur als Übergangsmaßnahmen, da sich nach und nach weitere Platten lockern und das Problem mit Ausbesserungsarbeiten nicht zu beseitigen ist. Die Verwaltung hat sich dahingehend mit Firmen ausgetauscht, welche Möglichkeiten bestehen und sich Angebote eingeholt. Weiterhin muss dazu angemerkt werden, dass im Haushalt keine Gelder für die Sanierung der Busspur eingeplant sind und es diesbezüglich auch keine Fördermittelprogramme gibt.

 

Zwei verschiedene Ausbauvarianten stehen zur Wahl:

 

Variante 1        alle Platten entfernen, die Fläche asphaltieren und zudem einen Bord setzen

(aus Kostengründen wird der Bauhof die Abbrucharbeiten der Platten durchführen und diese auch entsorgen)

 

Angebot von Straßenbau Günther über ca. 30 T €; Haltbarkeit ca. 3-4 Jahre

 

Nachteil: die normale Asphaltoberfläche hält nicht dauerhaft schweren Fahrzeugen wie Bussen stand; dort können sich zügig wieder Fahrrinnen bilden

 

Variante 2       Ausführung der Arbeiten mit halbstarrer Deckschicht

 

hält deutlich länger (ca. 6-8 Jahre) und lässt weniger Wasser durch als Bitumen;

ist frost- und feuchtigkeitsbeständig;

 

mit ca. 50 T € allerdings auch teurer

 

Herr Röthig:

 

Er fragt, ob man Überlegungen anstrengen sollte zuerst den Untergrund zu befestigen.

 

Der Bürgermeister entgegnet der Frage damit, dass die Kosten dafür zu teuer seien, das würde die Stadt mehrere 100 T € kosten, da man auch die Hohlräume der ehemaligen Kammgarn bedenken müsse, die darunter liegen.

                       

Weiter stellt Herr Röthig die Frage, warum die Platten sich lockern und platzen.

 

Der Bürgermeister antwortet darauf, dass hier ein Feuchtigkeitsproblem besteht. Das Wasser läuft in die Fugen, dann beginnen sich die Platten zu lockern und schlussendlich platzen bzw. brechen diese.

 

Es wird derzeit noch ein weiteres Angebot neben den beiden von der Tiefbaufirma Wolf und der Strabag zum Vergleich eingeholt. Letztendlich wird jedoch das wirtschaftlichste Angebot entscheidend sein, da die Finanzierbarkeit des Projektes auch realisiert werden muss.

 

-     Brunnen Neuer Markt

 

Die Verwaltung musste leider feststellen, dass die damalige Bauausführung nicht so umgesetzt wurde, wie in den Planungsunterlagen vorgesehen war. Die Fliesen sind entfernt worden und es wurde eine Kernbohrung durchgeführt, bei der sich herausgestellt hat, dass es sich bei dem Unterbau um eine massive Betonplatte handelt, die nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufzubrechen wäre.

Der Plan zur vorübergehenden Sanierung des Brunnens ist, eine Drainage zu verlegen, die in den Abfluss des Beckens eingeleitet wird. Gleichwohl werden damit auch unerwünschte Ausspülungen im Untergrund vermieden. Auf die Drainage soll eine Schotterpackung kommen, Vlies als Trennung und Mutterboden aufgefüllt werden. Schlussendlich wird der Brunnen vom Bauhof bepflanzt.

 

-     Comenius Grundschule

 

Mit Hilfe eines Fördermittelprogramms beginnt die Erneuerung der Umzäunung und die Ergänzung des Ballfangzaunes nun in der 38. KW (Lieferengpässe) und verläuft im obersten Bereich parallel zur Beethovenstraße.

Das Spielgerät, welches mit Fördermitteln finanziert wurde hat der Bauhof aufgebaut, im Zuge dessen wurde die Feuerwehrzufahrt verbreitert und das Außengelände neu hergerichtet u. a. wurden Freischneidearbeiten ausgeführt.

Mit dem Abschluss des Zaunbaus sind die Arbeiten am Außengelände der Grundschule zunächst abgeschlossen.

 

-     Spielgerät Silberstraße

 

Über ein weiteres Fördermittelprogramm wurden 2 neue Spielgeräte für den Spielplatz im Wohnpark Silberstraße angeschafft. Die Arbeiten haben begonnen, derzeit wird die Fläche beräumt. Sofern es zu keinen Lieferengpässen kommt, wird der Aufbau und auch die Abrechnung des Projektes fristgerecht erfolgen.

 

-     Hupferpark

 

Der Weg zwischen Hupferpark und August-Bebel-Straße befindet sich derzeit noch im Besitz der WBG. Um dort klare Verhältnisse zu schaffen, soll der Weg öffentlich gewidmet werden, die WBG hat bereits zugestimmt. Für die nächste SR-Sitzung wird dazu eine BV eingebracht.

 

Weiterhin gab es an die Stadt Wilkau-Haßlau eine Anfrage einer Immobilienfirma, ob die Fläche des Hupferparkes käuflich zu erwerben sei. Die Firma beabsichtigte auf dem Flurstück einen neuen Aldi Markt zu errichten. Der Antrag wurde seitens der Stadt abgelehnt, da die Fläche als Schutzgrün im Flächennutzungsplan verzeichnet ist.

(Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes § 5 Abs.2 Nr.6 und Abs.4 BauGB)

 

Herr Jung schlägt als Alternative vor, über die Nutzung der Fläche in der Oberhaßlauer Straße neben dem Autohaus Gerber nachzudenken und ggf. der Immobilienfirma diese Fläche anzubieten.

 

-     Fördermittel im Straßenbau

 

Der Bürgermeister informiert die anwesenden Stadträte darüber, dass die Fördermittelmaßnahmen im Straßenbau drastisch gekürzt worden sind. Der Bedarf an Fördermitteln beläuft sich im Freistaat auf ca. 193,5 Mio. €, ausgeben will der Freistaat lediglich 96 Mio. €. Zudem gibt es neue Fördersätze:

90% für Radverkehrsanlagen

50% für innerorts für Straßen, die vom Personennahverkehr genutzt werden

50% fürt Innerortsstraßen

für sonstige Innerorts- und Kreisstraßen gibt es gar keine Fördermittel mehr

 

Als Konsequenz daraus wird die Sanierung des oberen Abschnittes des Florian-Geyer-Weges damit höchstwahrscheinlich wegfallen.

Der Bürgermeister erklärt weiter, dass im Vergleich zu anderen Bundesländern, keines die Innerortsstraßen aus den Fördermittelprogrammen herausgenommen hat. Und in diesem Zusammenhang teilt er mit, dass es künftig auch keine Programme mehr für die Winterschadensbeseitigung auf den Straßen gibt.

Herr Kallweit:

Er fragt aufgrund dessen, wie man die betroffenen Bürger darüber informieren will.

Der Bürgermeister schlägt vor, die Tatsachen gegenüber den Bürgern ganz klar offen zu legen.

 

-     Sanierung Brauereistraße

 

Ein Bauvorhaben der Stadt Zwickau reißt der Bürgermeister kurz an, da dieses evtl. auch für die Stadt Wilkau-Haßlau interessant sein könnte. Die Brauereistraße soll mit kaltem Flüssigbitumen saniert werden. Dazu wird es voraussichtlich eine Vollsperrung für ca. anderthalb Wochen geben. Die Straße wird vorab maschinell gereinigt und von der Firma Kutter instandgesetzt. Die Firma gibt an, dass eine Sanierung mit kaltem Flüssigbitumen ca. 5 Jahre lang hält.

 

-     Heizstationen Comenius Grundschule und Pestalozzi Oberschule

 

In den Schulen befindet sich jeweils eine Heizstation. Verträge zur kostenfreien Nutzung hat die Stadt Wilkau-Haßlau mit der Eins Energie geschlossen, da sich die Heiztrassen in städtischem Eigentum befinden. Im Areal um die Comenius Schule plant die Eins Energie im Frühjahr 2022 neue Heiztrassen zu verlegen. Die Abnahmeresonanz unter den Bürgern in den umliegenden Grundstücken ist gut. Es gab neben der WBG und der WGWH bisher auch vermehrt Anfragen privater Grundstücksbesitzer bis hin zur Teichstraße, die an einer Fernwärmenutzung interessiert sind.

 

-     Änderungen im BauGB

 

Mit Inkrafttreten des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes am 23.06.2021 wurde das Baugesetzbuch grundlegend novelliert. Der Bürgermeister nennt einige bedeutsame Änderungen:

-       Erleichterungen für Bebauung im Innen- und Außenbereich und in ländlichen Gegenden

-       Gemeinden haben die Möglichkeit Bauland einzufügen ohne B-Plan und die für die Bauaufsicht notwendige Satzung (§ 31 folgende BauGB)

-       Allgemeines Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke – keine Begründung mehr mit B-Plan notwendig

-       Vorkaufsrecht für städtebauliche Missstände (sog. Ruinen) – in diesem Zusammenhang neues Förderprogramm für Abriss