Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

 

Antragsteller:                                    Kyon Energy GmbH

                                                         Tölzer Str. 1

                                                         82031 Grünwald

 

Vorhaben:                                        Neubau Batteriespeicheranlage

Antragstellung:                                 22.07.2021

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Silberstraße

Flurstücksnummer(n):               19/7

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Schneeberger Straße 129

 

Der Antragsteller beabsichtigt in Wilkau-Haßlau in der Schneeberger Straße 129 auf dem Flurstück 19/7 die Errichtung einer Batteriespeicheranlage durchzuführen. Auf der Grundlage des § 75 SächsBO wird hierfür ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Hierbei soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und vor allem Fragen / Auflagen zum Schallschutz gegenüber der Nachbarbebauung abgeklärt werden.

Bei der geplanten Anlage handelt es sich um eine Batteriespeicheranlage mit Einhausungen aus Beton, Wechselrichtern, Schaltanlagen und Transformatoren. Es ist geplant 4 Gebäude mit Batterien, Wechselrichtern und Transformatoren und ein Gebäude als Übergabestation zum Netzbetreiber zu errichten. Die Anlage läuft vollautomatisch und es befindet sich kein Personal vor Ort. Für Wartungszwecke soll eine Zufahrtsstraße auf dem Baugrundstück entstehen. Aus Sicherheitsgründen ist die Anlage vollständig umzäunt.

Der Bürgermeister führt zum Antrag der Firma Kyon Energy GmbH aus, dass es sich bei der vorgesehenen Baufläche um die Brachfläche, das Hubele Gelände handelt. Da sich das Baugrundstück in Privatbesitz befindet, existiert weder ein gültiger Flächennutzungsplan noch ein Bebauungsplan, welche mögliche Voraussetzungen einer Bebauung vorgibt und regelt. Die Brachfläche wird von der Firma entweder käuflich erworben oder aber im Rahmen der Erbpacht genutzt. Die Errichtung besagter Anlage erfolgt demnach gegenüber dem Wohnheim für geistig und mehrfach behinderte Menschen. Vorgespräche mit der Mitnetz GmbH als Netzbetreiber hat es auch schon gegeben. Die Gesellschaft hat sich zum Vorhaben positiv geäußert, da aufgrund der Nähe zum Umspannwerk ein geringer Leitungsweg mit wenig Verlusten gegeben wäre.

Im Weiteren stellt der Bürgermeister die Präsentation und genauen Pläne der Firma Kyon Energy GmbH vor. 

 

Die Anlage weist durch die Wechselrichter und Klimaanlagen eine nicht unerhebliche Geräuschimmission auf. Im Normalbetrieb weißt das Klimagerät einen Schalldruckpegel von 56 dB auf. Der Wechselrichter emittiert bei 100 % Auslastung 79,3 dB.

Die Firma Kyon Energy GmbH gibt ein Gutachten in Auftrag, welches die Errichtung einer Schallschutzwand zwischen dem Wohnheim und der Batteriespeicheranlage prüft.

Das Batteriesystem ist verschlossen, es können keine Gase austreten. Somit gibt es keine weiteren Einflüsse auf die Nachbarschaft.

Die Bauaufsicht hat des Weiteren zur Bedingung gemacht, dass der vorhandene Grüngürtel entlang des Energieweges als Pufferzone für die Anlagengeräusche zwischen der Anlage und dem Wohnheim erhalten bleibt und eine Bepflanzung im vorderen Bereich hin zur Schneeberger Straße noch erfolgen soll.

 

Der Bürgermeister informiert weiter, dass das Vorhaben bautechnisch lösbar ist und alle Beteiligten gehört werden, auch das Wohnheim wird um Stellungnahme gebeten. Bauordnungsrechtlich ist das Vorhaben ebenfalls zulässig. Aufgrund der Neueinführung des Baulandmobilisierungsgesetzes, welches das Baugesetzbuch novelliert, gibt es nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Die Firma Kyon Energy GmbH hat in Deutschland noch zwei weitere Standorte in Bennewitz und Groitzsch (Landkreis Leipzig). Aus rechtlichen Gründen meldet die Gesellschaft in der jeweiligen Kommune eine Tochterfirma an, was für die Stadt Wilkau-Haßlau wiederum hinsichtlich der Gewerbesteuer von Bedeutung ist.

Das vorhandene Umspannwerk, welches von der Mitnetz GmbH betrieben wird, versorgt den Ortsteil Silberstraße und Teile von Kirchberg und Reinsdorf bis hin zu deren Gewerbegebiet mit Strom. Somit ist die Errichtung der Batteriespeicheranlage auch für diese Gemeinden von großem Interesse.

 

Der Stadtwehrleiter Herr Paschen informiert den Technischen Ausschuss über die brandschutztechnischen Anforderungen der Anlage die gemäß Brandschutzkonzept umzusetzen sind.

 

Er erklärt, dass die Batterieanlage in 3 Bereiche aufgeteilt wird und damit brandschutztechnisch separat zu bewerten ist. Die Lithiumionenbatterien müssen gekühlt werden, was eine thermische Überwachung notwendig macht. Im Brandfall wird es so sein, dass die Anlage geflutet werden muss, sobald bestimmte Grenzwerte überschritten sind. Dazu wird eine Brandmeldeanlage mit thermischer Überwachung eingebaut und es wird eine stationäre Löschanlage geben, die auf die Batterien einwirkt. Da sich die Batterien in einem Betonbau befinden, brennt dieser ggf. vollständig aus, wenn die Anlage nicht geflutet werden muss.

 

Die Transformatoren sind mit Öl befüllt. Damit das Öl nicht zu warm wird, strömt es durch einen Kühlradiator, der an der Außenseite des Transformators montiert ist. Im Brandfall werden diese Anlagen mit Löschwasser gelöscht. Das mit Öl versetzte Löschwasser muss auf dem Gelände gehalten werden, damit keine Einleitung in die nahe gelegene Mulde erfolgt. Das sei aus Sicht des Stadtwehrleiters aber unproblematisch und kann gewährleistet werden.

 

Weiterhin sind keine Hupen im Gebäude notwendig, da vor Ort kein Personal tätig ist. Ein stiller Alarm ist damit ausreichend. Die Alarmanlage wird auf die Leitzentrale der Feuerwehr Zwickau aufgeschaltet.

 

Herr Röthig:

Er fragt den Stadtwehrleiter, ob die Stadt Wilkau-Haßlau für den Brandfall das Löschmittel vorhalten muss.

Herr Paschen verneint die Frage und erläutert, dass es sich bei dem Löschmittel um ein spezielles Löschgas handelt, welches auf die Reaktion der Flamme eingreift. Die Vorhaltung von Gasballons vor Ort ist Betreibersache.

Er merkt nochmals an, dass besagtes Löschgas nur für die Batterien gedacht ist. Die Transformatoren werden mit Löschwasser, bestehend aus Schaum, gelöscht. Dieser Schaum darf das Gelände nicht verlassen, dafür muss der Betreiber ebenfalls sorgen und bauliche Vorkehrungen treffen. Besagte brandschutztechnische Auflagen werden von der Bauaufsicht erteilt.

Herr Jung:

Er fragt, ob es zusätzlich noch eine öffentliche Straße auf das Gelände geben wird.

Der Bürgermeister verneint die Anfrage. Es wird lediglich eine Geländezufahrt geben, da das Grundstück komplett umzäunt ist.

Herr Kallweit:

Er fragt, welcher Strom dort gespeichert wird.

Der Bürgermeister antwortet, dass es sich dabei um überschüssigen Strom handelt der aus den Netzen eingespeist wird, beispielsweise um Strom der aus den umliegenden Windrädern erzeugt wird.

Herr Kowalle:

Er fragt den Bürgermeister, ob die Firma Kyon Energy GmbH zur Mitnetz GmbH gehört.

Der Bürgermeister verneint die Frage und erklärt, dass es sich bei dieser Firma um einen Großbetreiber aus Österreich handelt, der in Deutschland mit der Mitnetz GmbH zusammenarbeitet.

Herr Kowalle stellt eine zweite Frage, warum die Batteriespeicheranlage dann nicht im hinteren Teil auf dem Gelände des Umspannwerkes mit errichtet wird.

Der Bürgermeister führt als Antwort aus, dass dort der Abstand zur Mulde und zum Umspannwerk selbst (Abstand mind. 35 Meter) zu gering sind.

Herr Kowalle sieht als großes Problem die Lärmbelästigung für die Bewohner.

Dazu entgegnet der Bürgermeister, dass sich die Anlagen in einem Betonbau mit 60 cm dicken Wänden befinden. Ein Schallschutzgutachten wurde von der Bauaufsicht verlangt. Rücksprachen mit den beiden Amtskollegen aus Bennewitz und Groitsch haben bestätigt, dass die Firma bisher alle Auflagen erfüllt hat und es sich um ein gut strukturiertes Unternehmen handelt mit dem man gut zusammenarbeiten kann.

Herr Dr.sc.oec. Wilhelm:

Er ist Mitglied des Behindertenbeirates und äußert aufgrund dessen ebenfalls seine Bedenken zur Geräuschentwicklung. Geistig und mehrfach behinderte Menschen seien im Umgang mit Dauergeräuschen teilweise überfordert und laufen Gefahr dann folglich unkontrollierte Verhaltensweisen zu entwickeln.

Der Bürgermeister merkt daraufhin an, dass auch die Heimbetriebsgesellschaft als Betreiber des Wohnheimes in Kontakt mit der Bauaufsicht steht und zum Bauvorhaben Stellung nehmen soll.

 

Protokollbeschluss:

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Neubau einer

Batteriespeicheranlage“ auf dem Flurstück 19/7 der Gemarkung Silberstraße gemäß den

vorgelegten Unterlagen vom 22.07.2021 zu.