Sitzung: 09.09.2021 Technischer Ausschuss
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Antragsteller: Kyon Energy
GmbH
Tölzer
Str. 1
82031
Grünwald
Vorhaben: Neubau Batteriespeicheranlage
Antragstellung: 22.07.2021
Baugrundstück: Gemarkung: Silberstraße
Flurstücksnummer(n): 19/7
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße:
Schneeberger Straße
129
Der Antragsteller beabsichtigt in
Wilkau-Haßlau in der Schneeberger Straße 129 auf dem Flurstück 19/7 die
Errichtung einer Batteriespeicheranlage durchzuführen. Auf der Grundlage des §
75 SächsBO wird hierfür ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Hierbei soll die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und vor allem Fragen / Auflagen zum
Schallschutz gegenüber der Nachbarbebauung abgeklärt werden.
Bei der geplanten Anlage handelt es sich um
eine Batteriespeicheranlage mit Einhausungen aus Beton, Wechselrichtern,
Schaltanlagen und Transformatoren. Es ist geplant 4 Gebäude mit Batterien,
Wechselrichtern und Transformatoren und ein Gebäude als Übergabestation zum
Netzbetreiber zu errichten. Die Anlage läuft vollautomatisch und es befindet
sich kein Personal vor Ort. Für Wartungszwecke soll eine Zufahrtsstraße auf dem
Baugrundstück entstehen. Aus Sicherheitsgründen ist die Anlage vollständig
umzäunt.
Der Bürgermeister führt zum Antrag der Firma
Kyon Energy GmbH aus, dass es sich bei der vorgesehenen Baufläche um die
Brachfläche, das Hubele Gelände handelt. Da sich das Baugrundstück in
Privatbesitz befindet, existiert weder ein gültiger Flächennutzungsplan noch
ein Bebauungsplan, welche mögliche Voraussetzungen einer Bebauung vorgibt und
regelt. Die Brachfläche wird von der Firma entweder käuflich erworben oder aber
im Rahmen der Erbpacht genutzt. Die Errichtung besagter Anlage erfolgt demnach
gegenüber dem Wohnheim für geistig und mehrfach behinderte Menschen.
Vorgespräche mit der Mitnetz GmbH als Netzbetreiber hat es auch schon gegeben.
Die Gesellschaft hat sich zum Vorhaben positiv geäußert, da aufgrund der Nähe
zum Umspannwerk ein geringer Leitungsweg mit wenig Verlusten gegeben wäre.
Im Weiteren stellt der Bürgermeister die
Präsentation und genauen Pläne der Firma Kyon Energy GmbH vor.
Die
Anlage weist durch die Wechselrichter und Klimaanlagen eine nicht unerhebliche
Geräuschimmission auf. Im Normalbetrieb weißt das Klimagerät einen
Schalldruckpegel von 56 dB auf. Der Wechselrichter emittiert bei 100 % Auslastung
79,3 dB.
Die
Firma Kyon Energy GmbH gibt ein Gutachten in Auftrag, welches die Errichtung
einer Schallschutzwand zwischen dem Wohnheim und der Batteriespeicheranlage
prüft.
Das
Batteriesystem ist verschlossen, es können keine Gase austreten. Somit gibt es
keine weiteren Einflüsse auf die Nachbarschaft.
Die
Bauaufsicht hat des Weiteren zur Bedingung gemacht, dass der vorhandene
Grüngürtel entlang des Energieweges als Pufferzone für die Anlagengeräusche
zwischen der Anlage und dem Wohnheim erhalten bleibt und eine Bepflanzung im
vorderen Bereich hin zur Schneeberger Straße noch erfolgen soll.
Der
Bürgermeister informiert weiter, dass das Vorhaben bautechnisch lösbar ist und
alle Beteiligten gehört werden, auch das Wohnheim wird um Stellungnahme gebeten.
Bauordnungsrechtlich ist das Vorhaben ebenfalls zulässig. Aufgrund der
Neueinführung des Baulandmobilisierungsgesetzes, welches das Baugesetzbuch
novelliert, gibt es nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
Die
Firma Kyon Energy GmbH hat in Deutschland noch zwei weitere Standorte in
Bennewitz und Groitzsch (Landkreis Leipzig). Aus rechtlichen Gründen meldet die
Gesellschaft in der jeweiligen Kommune eine Tochterfirma an, was für die Stadt
Wilkau-Haßlau wiederum hinsichtlich der Gewerbesteuer von Bedeutung ist.
Das
vorhandene Umspannwerk, welches von der Mitnetz GmbH betrieben wird, versorgt
den Ortsteil Silberstraße und Teile von Kirchberg und Reinsdorf bis hin zu
deren Gewerbegebiet mit Strom. Somit ist die Errichtung der
Batteriespeicheranlage auch für diese Gemeinden von großem Interesse.
Der
Stadtwehrleiter Herr Paschen informiert den Technischen Ausschuss über die
brandschutztechnischen Anforderungen der Anlage die gemäß Brandschutzkonzept
umzusetzen sind.
Er
erklärt, dass die Batterieanlage in 3 Bereiche aufgeteilt wird und damit
brandschutztechnisch separat zu bewerten ist. Die Lithiumionenbatterien müssen
gekühlt werden, was eine thermische Überwachung notwendig macht. Im Brandfall
wird es so sein, dass die Anlage geflutet werden muss, sobald bestimmte
Grenzwerte überschritten sind. Dazu wird eine Brandmeldeanlage mit thermischer
Überwachung eingebaut und es wird eine stationäre Löschanlage geben, die auf
die Batterien einwirkt. Da sich die Batterien in einem Betonbau befinden,
brennt dieser ggf. vollständig aus, wenn die Anlage nicht geflutet werden muss.
Die
Transformatoren sind mit Öl befüllt. Damit das Öl nicht zu warm wird, strömt es
durch einen Kühlradiator, der an der Außenseite des Transformators montiert
ist. Im Brandfall werden diese Anlagen mit Löschwasser gelöscht. Das mit Öl
versetzte Löschwasser muss auf dem Gelände gehalten werden, damit keine
Einleitung in die nahe gelegene Mulde erfolgt. Das sei aus Sicht des
Stadtwehrleiters aber unproblematisch und kann gewährleistet werden.
Weiterhin
sind keine Hupen im Gebäude notwendig, da vor Ort kein Personal tätig ist. Ein
stiller Alarm ist damit ausreichend. Die Alarmanlage wird auf die Leitzentrale
der Feuerwehr Zwickau aufgeschaltet.
Herr Röthig:
Er fragt den Stadtwehrleiter, ob die Stadt
Wilkau-Haßlau für den Brandfall das Löschmittel vorhalten muss.
Herr Paschen verneint die Frage und
erläutert, dass es sich bei dem Löschmittel um ein spezielles Löschgas handelt,
welches auf die Reaktion der Flamme eingreift. Die Vorhaltung von Gasballons
vor Ort ist Betreibersache.
Er merkt nochmals an, dass besagtes Löschgas
nur für die Batterien gedacht ist. Die Transformatoren werden mit Löschwasser,
bestehend aus Schaum, gelöscht. Dieser Schaum darf das Gelände nicht verlassen,
dafür muss der Betreiber ebenfalls sorgen und bauliche Vorkehrungen treffen.
Besagte brandschutztechnische Auflagen werden von der Bauaufsicht erteilt.
Herr Jung:
Er fragt, ob es zusätzlich noch eine
öffentliche Straße auf das Gelände geben wird.
Der Bürgermeister verneint die Anfrage. Es
wird lediglich eine Geländezufahrt geben, da das Grundstück komplett umzäunt
ist.
Herr Kallweit:
Er fragt, welcher Strom dort gespeichert
wird.
Der Bürgermeister antwortet, dass es sich
dabei um überschüssigen Strom handelt der aus den Netzen eingespeist wird,
beispielsweise um Strom der aus den umliegenden Windrädern erzeugt wird.
Herr Kowalle:
Er fragt den Bürgermeister, ob die Firma
Kyon Energy GmbH zur Mitnetz GmbH gehört.
Der Bürgermeister verneint die Frage und
erklärt, dass es sich bei dieser Firma um einen Großbetreiber aus Österreich
handelt, der in Deutschland mit der Mitnetz GmbH zusammenarbeitet.
Herr Kowalle stellt eine zweite Frage, warum
die Batteriespeicheranlage dann nicht im hinteren Teil auf dem Gelände des
Umspannwerkes mit errichtet wird.
Der Bürgermeister führt als Antwort aus,
dass dort der Abstand zur Mulde und zum Umspannwerk selbst (Abstand mind. 35
Meter) zu gering sind.
Herr Kowalle sieht als großes Problem die
Lärmbelästigung für die Bewohner.
Dazu entgegnet der Bürgermeister, dass sich
die Anlagen in einem Betonbau mit 60 cm dicken Wänden befinden. Ein
Schallschutzgutachten wurde von der Bauaufsicht verlangt. Rücksprachen mit den
beiden Amtskollegen aus Bennewitz und Groitsch haben bestätigt, dass die Firma
bisher alle Auflagen erfüllt hat und es sich um ein gut strukturiertes
Unternehmen handelt mit dem man gut zusammenarbeiten kann.
Herr Dr.sc.oec. Wilhelm:
Er ist Mitglied des Behindertenbeirates und
äußert aufgrund dessen ebenfalls seine Bedenken zur Geräuschentwicklung.
Geistig und mehrfach behinderte Menschen seien im Umgang mit Dauergeräuschen
teilweise überfordert und laufen Gefahr dann folglich unkontrollierte
Verhaltensweisen zu entwickeln.
Der Bürgermeister merkt daraufhin an, dass
auch die Heimbetriebsgesellschaft als Betreiber des Wohnheimes in Kontakt mit
der Bauaufsicht steht und zum Bauvorhaben Stellung nehmen soll.
Protokollbeschluss:
Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Neubau einer
Batteriespeicheranlage“ auf dem Flurstück
19/7 der Gemarkung Silberstraße gemäß den
vorgelegten Unterlagen vom 22.07.2021 zu.