Die Stadt Wilkau-Haßlau ist Eigentümerin des Flurstücks 378/7 Gemarkung Niederhaßlau, dieses Flurstück ist Teil des Bebauungsplanes Rosenthal / Mühlweg. Der B-Plan setzt für dieses Flurstück die Einordnung öffentlicher Parkplätze fest. Unabhängig vom derzeit noch bestehenden Klärungsbedarf bezüglich der Einordnung von Zufahrten privater Anlieger soll das Grundstück dennoch öffentlich gewidmet werden. Zur Verkehrs- und Rechtssicherheit für die Stadt Wilkau-Haßlau als Straßenbaulastträger und den öffentlichen Verkehr ist eine Widmung nach dem SächsStrG erforderlich.

 

Stadträtin Gubick teilt mit, dass sie ihre Stimme bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten wird, weil sie keine Unterlagen zur angemessenen Vorbereitung im Vorfeld hatte.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen oder Diskussionen. Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.