Antragsteller:                                    Volker und Katja Dennstedt

                                                         Bergweg 16

                                                         08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 465-21-B

 

Planer:                                             Dennstedt Architektur- und Ingenieurbüro

                                                         Bergweg 16

                                                         08112 Wilkau-Haßlau

                                                         Tel.: 03 76 03 / 55 400

 

Antragstellung:                                 10.08.2021

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO

Antrag auf Ausnahme nach § 31 (1) BauGB

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Oberhaßlau

Flurstücksnummer(n):               104/4

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Bergweg 16

Ablage-Nr.:                                 K24-609-WH

 

 

Die Antragsteller beabsichtigen, in Wilkau-Haßlau, im Bergweg 16 auf dem Flurstück 104/4 die Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung durchzuführen. Es bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken für die Gestattung der Abweichung. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungs- und Nachbarbereiche sind nicht zu erwarten.

 

Der Vorsitzende stellt den TOP zur Diskussion.

Stadtrat Rißmann erklärt, dass er nichts gegen die Umnutzung hat, weil der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde. Er geht davon aus, dass kein großer Beherbergungsverkehr zu erwarten ist, die Stadt Wilkau-Haßlau aber mit zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen kann.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Landkreis die Genehmigung erteilen muss und die Stadt Wilkau-Haßlau nur zustimmen kann.

 

Stadträtin Gubick teilt mit, dass sie ihre Stimme bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten wird, weil sie keine Unterlagen zur angemessenen Vorbereitung im Vorfeld hatte.

 

Stadtrat Wild erkundigt sich, ob die Adresse bekannt ist und ob der Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat

 

Der Vorsitzende antwortet, dass die betreffende Wohnung durch den Tod der Mutter freigeworden ist.

 

Stadtrat Kowalle teilt mit, dass er zustimmen wird. Jedoch stört ihn das im Vorfeld keine Unterlagen vorhanden waren. Eine Skizze bzw. ein Lageplan hätten gereicht.

 

 

 

 

Protokokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung“ auf dem Flurstück 104/4 der Gemarkung Oberhaßlau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom 10.08.2021 zu.