Antragsteller:                                    Sebastian Giese

Cainsdorfer Straße 17

08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Neubau eines EFH

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 463-21-B

 

Planer:                                              architektur.KONTOR Becker Hoffmann

Architekten PartG mbH                                            Teichgasse 12                                                                                                                      99423 Weimar

Tel.: 0 36 43 / 80 18 338

 

Antragstellung:                                 31.08.2021

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO

Antrag auf Befreiung nach § 31 (2) BauGB

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Wilkau

Flurstücksnummer(n):               349

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Weststraße

Ablage-Nr.:                                 K24-607-WH

 

 

Der Antragsteller beabsichtigt, in Wilkau-Haßlau, in der Weststraße auf dem Flurstück 349 den Neubau eines Einfamilienhauses durchzuführen. Für das bezeichnete Grundstück existiert der Bebauungsplan „Doktorberg“. Im Zuge des Bauantrages wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans gestellt. Es soll zum einen von der vorgeschriebenen Dachneigung mit 40° abgewichen werden. Geplant sind 25° Dachneigung. Weiterhin soll in der Ausrichtung des Gebäudes von einer traufseitigen auf eine giebelständige Ausrichtung abgewichen werden.

Vergleichbare Abweichungen wurden in der direkten umgebenden Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zugelassen. Es bestehen somit aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken für die Gestattung der Befreiung. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungs- und Nachbarbereiche sind nicht zu erwarten. Von daher sollte dem Bauvorhaben in der beantragten Form zugestimmt und dem Stadtrat die Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes empfohlen werden.

 

Es wird die Sinnhaftigkeit des Bebauungsplans diskutiert.

 

Stadträtin Gubick teilt mit, dass sie ihre Stimme bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten wird, weil sie keine Unterlagen zur angemessenen Vorbereitung im Vorfeld hatte.

 

Protokollbeschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Neubau

eines Einfamilienhauses“ auf dem Flurstück 349 der Gemarkung Wilkau gemäß den

vorgelegten Unterlagen vom 31.08.2021 zu, vorbehaltlich der Zustimmung des

Stadtrates zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.