Sitzung: 07.10.2021 Technischer Ausschuss
Antragsteller: Sebastian
Giese
Cainsdorfer Straße 17
08112 Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Neubau
eines EFH
Reg.-Nr. Stadt: 463-21-B
Planer: architektur.KONTOR
Becker Hoffmann
Architekten PartG
mbH
Teichgasse 12 99423
Weimar
Tel.: 0 36 43 / 80
18 338
Antragstellung: 31.08.2021
Bauantrag
nach § 68 SächsBO
Antrag
auf Befreiung nach § 31 (2) BauGB
Baugrundstück: Gemarkung: Wilkau
Flurstücksnummer(n): 349
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße: Weststraße
Ablage-Nr.: K24-607-WH
Der Antragsteller
beabsichtigt, in Wilkau-Haßlau, in der Weststraße auf dem Flurstück 349 den
Neubau eines Einfamilienhauses durchzuführen. Für das bezeichnete Grundstück existiert der Bebauungsplan „Doktorberg“.
Im Zuge des Bauantrages wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Plans gestellt. Es soll zum einen von der vorgeschriebenen Dachneigung mit
40° abgewichen werden. Geplant sind 25° Dachneigung. Weiterhin soll in
der Ausrichtung des Gebäudes von einer traufseitigen auf eine giebelständige
Ausrichtung abgewichen werden.
Vergleichbare
Abweichungen wurden in der direkten umgebenden Bebauung innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zugelassen. Es bestehen somit aus
städtebaulicher Sicht keine Bedenken für die Gestattung der Befreiung. Negative
Auswirkungen auf vorhandene Nutzungs- und Nachbarbereiche sind nicht zu
erwarten. Von daher sollte dem Bauvorhaben in der beantragten Form zugestimmt
und dem Stadtrat die Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes empfohlen werden.
Es wird die
Sinnhaftigkeit des Bebauungsplans diskutiert.
Stadträtin Gubick teilt mit, dass sie ihre Stimme bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten wird, weil sie keine Unterlagen zur angemessenen Vorbereitung im Vorfeld hatte.
Protokollbeschluss:
Der Technische
Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben „Neubau
eines Einfamilienhauses“
auf dem Flurstück 349 der Gemarkung Wilkau gemäß den
vorgelegten
Unterlagen vom 31.08.2021 zu, vorbehaltlich der Zustimmung des
Stadtrates zum
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.