Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einschließlich Bürgermeister sind zu Beginn der Sitzung 16 Stadträte anwesend. Stadtrat Lippold nimmt an der Sitzung ab dem Tagesordnungspunkt 3 teil.

Zur Unterzeichnung des Protokolls werden die Stadträte Uwe Eißmann für die CDU/FDP-Fraktion und Matthias Metzing für die Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/DIE GRÜNEN/Dorfclub benannt.

Stadtrat Metzing beantragt den Tagesordnungspunkt 11 zum Verkauf städtischer Flurstücke zu streichen und zu vertagen. Seiner Begründung nach seien sowohl die Beschlussvorlage als auch der Beschluss materiell fragwürdig und formell unrechtmäßig.

Der § 89 SächsGemO besagt, dass das Vermögen der Gemeinde unter Berücksichtigung seiner Bedeutung für das Wohl der Allgemeinheit ungeschmälert erhalten bleiben soll. Vermögensgegenstände sollen nach Möglichkeit zum vollen Wert veräußert werden. Herr Metzing führt weiter aus, dass es zudem der Zustimmung der Rechtsaufsicht bedarf, wenn Grundstücke unter Wert veräußert werden.

Weiterhin regelt der § 194 BauGB, dass für die Veräußerung von Grundstücken der Verkehrswert maßgebend ist. Bei Veräußerungen unter diesem Wert ist der Nachlass zu begründen. Herr Metzing hält im Ergebnis die Beschlussvorlage nicht für begründet.

Den formellen Mangel der Beschlussvorlage begründet Herr Metzing damit, dass für die Veräußerung von Grundstücken immer eine Wertermittlung durch externe Fachleute erfolgen muss und nur in Ausnahmefällen von kommunalen Bediensteten erstellt werden darf.

Als materiellen Mangel führt er an, dass die Bewertung zudem nicht nach der Immobilienwertverordnung erfolgt ist. Das betreffende Flurstück sei als Arrondierungsfläche zu bewerten, dabei sind in der Wertermittlung absehbare werterhöhende Faktoren zu berücksichtigen.

Eine umfassende und gesetzeskonforme Bewertung des Grundstückes sei nicht erfolgt und deshalb bittet er den Tagesordnungspunkt 11 zu streichen und zu vertagen.

 

Der Antrag von Stadtrat Metzing wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Protokollbeschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, den Punkt 11 der Tagesordnung „Verkauf städtischer Flurstücke – Flurstück 181/14 Gemarkung Wilkau – BV/044/2021“ beizubehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

4

Enthaltung:

0

 

Die Tagesordnung wird um den Punkt 15 Antrag der AfD-Fraktion zur Übernahme der Kosten für Covid 19 Tests durch die Stadt Wilkau-Haßlau erweitert.

 

Die Tagesordnung wird mehrheitlich bestätigt.