Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Bürgermeister informiert die Stadträte, dass die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 vom Landratsamt mit Auflagen versehen wurde.

 

Die vom Stadtrat am 01.07.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2021/2022 wurde dem Landratsamt Zwickau mit Schreiben vom 12.07.2021 übergeben.

Die Haushaltssatzung 2021/2022 enthält Bestandteile, die einer Genehmigung durch die Rechtsaufsicht bedürfen.

Das Landratsamt hat in seinem Bescheid vom 15.09.2021 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021/2022 unter der Auflage bestätigt, dass nachfolgende Angaben zur Haushaltssatzung vor ihrer Bekanntmachung durch Beitrittsbeschluss des Stadtrates richtiggestellt werden:

 

§ 1 Finanzhaushalt die

„Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr“ 2021 von ./. 35.500 EUR auf ./. 590.500 EUR.

 

Als Ursache benennt der Bürgermeister einen technischen Fehler in der Software beim Datenverarbeiter. Es wurden Werte mit falschem Vorzeichen verarbeitet und haben so den Fehler im Haushaltsplan verursacht.

 

Weiterhin ist der Haushaltsausgleich für das Jahr 2021 herbeizuführen und für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Nachtragssatzung zu erlassen.

 

Der Bescheid des Amtes für Kommunalaufsicht wird den Fraktionen und Herrn Schwalbe zur Information als Anlage beigefügt.