Sitzung: 14.10.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Der Bürgermeister informiert die Stadträte,
dass die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 vom Landratsamt mit
Auflagen versehen wurde.
Die vom Stadtrat
am 01.07.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2021/2022 wurde dem Landratsamt
Zwickau mit Schreiben vom 12.07.2021 übergeben.
Die
Haushaltssatzung 2021/2022 enthält Bestandteile, die einer Genehmigung durch
die Rechtsaufsicht bedürfen.
Das Landratsamt
hat in seinem Bescheid vom 15.09.2021 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
2021/2022 unter der Auflage bestätigt, dass nachfolgende Angaben zur
Haushaltssatzung vor ihrer Bekanntmachung durch Beitrittsbeschluss des
Stadtrates richtiggestellt werden:
§ 1 Finanzhaushalt
die
„Veränderung des
Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr“ 2021 von ./. 35.500 EUR auf ./.
590.500 EUR.
Als Ursache benennt der Bürgermeister einen
technischen Fehler in der Software beim Datenverarbeiter. Es wurden Werte mit
falschem Vorzeichen verarbeitet und haben so den Fehler im Haushaltsplan
verursacht.
Weiterhin ist der Haushaltsausgleich für das
Jahr 2021 herbeizuführen und für das Haushaltsjahr 2022 ist eine
Nachtragssatzung zu erlassen.
Der Bescheid des Amtes für Kommunalaufsicht
wird den Fraktionen und Herrn Schwalbe zur Information als Anlage beigefügt.