Sitzung: 14.10.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Der Bürgermeister erläutert in kurzer
Zusammenfassung, dass es – mit einer Ausnahme - grundsätzlich keine Änderungen
in den Regelungsbereichen der Feuerwehrsatzung gibt. Diese wurde lediglich an
die Neuerungen in den Gesetzlichkeiten angepasst. Im Unterschied zu den
bisherigen Regelungen wurde inhaltlich nur der § 16 – Wahlen neu aufgenommen.
In der ursprünglichen Satzung gab es bisher
keine Festlegungen, wie bei Wahlen zu verfahren ist, wenn bei einer anstehenden
Wahl nicht die erforderliche Anzahl von Wahlberechtigten (mehr als die Hälfte)
anwesend sind und die Wahl folglich nicht stattfinden kann.
Um dann weiterem Aufwand für die erneute
Ladung und Durchführung der Wahlen vorzubeugen und um damit fristgerechte
Wahlen zu gewährleisten, wurde die Satzung um den § 16 ergänzt. Mit der
Ergänzung wird dem Defizit abgeholfen und die Handhabbarkeit wird deutlich
verbessert bei gleichzeitiger Senkung des formellen Aufwandes.
Der Bürgermeister führt weiter aus, dass das
Wahlverfahren wie in § 16 der Satzung beschrieben, ein gängiges Verfahren in
vielen Institutionen sei, nicht nur in der Feuerwehr, auch in Vereinen
beispielsweise. Weiterhin ist die Regelung konform mit dem sächsischen
Feuerwehrgesetz.
Im Fazit sind in der Stadt Wilkau-Haßlau
sodann alle Feuerwehrleute wahlberechtigt, auch die Alters- und Ehrenabteilung
(was nicht in jeder Stadt so sei).