Sitzung: 14.10.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Der Bürgermeister informiert, dass eine
Ergänzungssatzung Vom Landratsamt gefordert wurde. Der Entwurf der Satzung mit
Stand 18.06.2021 wurde gemäß BV/028/2021 ausgelegt und die Träger öffentlicher
Belange wurden beteiligt. Nach deren Anhörung wurden Hinweise gemäß
beiliegender Abwägung zur Kenntnis genommen und ggf. befolgt. Wurden Hinweise
nicht oder nur teilweise befolgt, sind Begründungen und entsprechende
Beschlussvorschläge in beiliegender Abwägung aufgeführt.
Die Einarbeitung in den Satzungsentwurf ist
erfolgt und wurde in beiden Ausschüssen bereits vorbesprochen. Erst nach
Rechtskraft der Satzung kann ein Bauantrag gestellt werden.
Der vorgelegte generelle Abwägungsbeschluss
umfasst die gesamte Abwägung gemäß Anlage auf Grundlage der von Architekturconcept
Pfaffhausen & Staudte übersandten Unterlagen (Stand 07.09.2021).
Zu den Bedenken der Träger öffentlicher
Belange wurde gesondert über folgende Einwände abgestimmt:
1.1.1.1
Untere
Wasserbehörde – Regenwasser:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die
vorgebrachten Bedenken teilweise zu berücksichtigen. Auf die Möglichkeit der
Versickerung und Rückhaltung wird unter „Hinweise“ in der Planzeichnung und
in der Begründung unter 5.6 und 6.2 hingewiesen. Da die Einleitung in das
vorhandene Netz grundsätzlich möglich ist und die für den Nachweis der
Sickerfähigkeit notwendigen Untersuchungen erst mit der Baugrunduntersuchung
erfolgen, kann die Entscheidung erst im Zuge der konkreten Bauplanung
erfolgen. Zudem ist die Regelungsdichte bei Satzungsverfahren zu beschränken.
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
1.1.1.3 Untere Abfall-, Altlasten- und
Bodenschutzbehörde – Versiegelung:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die
vorgebrachten Bedenken teilweise zu berücksichtigen. Die Beschränkung der
Versiegelung insbesondere bezüglich der Flächenbefestigungen wird unter
„Hinweise“ in die Planzeichnung und in die Begründung unter 6.2 aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
1.1.1.3 Untere Abfall-, Altlasten- und
Bodenschutzbehörde – Reduzierung des Flächenverbrauchs:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die
vorgebrachten Bedenken nicht zu berücksichtigen. Das Maß der baulichen
Nutzung entspricht dem im § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegten
Höchstgrenze für die Grundflächenzahl. Das Grundstück ist bereits erschlossen
und allseitig von Bebauung umgeben sowie vorgenutzt. Damit wird einer
Inanspruchnahme von Fläche außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche
einschließlich der dafür notwendigen Erschließungsmaßnahmen im Sinne kompakter,
flächensparender Siedlungen vorgebeugt. Zur Regelungsdichte s. 1.1.1.1
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
1.1.5 Stabsstelle
für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz – Erschließungsplan:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die
vorgebrachten Bedenken nicht zu berücksichtigen, weil unzutreffend, da die
Erschließung bereits vorhanden ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
1.3 Planungsverband Region Chemnitz
Verbandsgeschäftsstelle – Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans:
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die
vorgebrachten Bedenken nicht zu berücksichtigen. Es handelt sich bei dem
Satzungsentwurf nicht um ein neues Baugebiet außerhalb von im Zusammenhang
bebauten Ortsteilen, sondern um eine allseitig von Bebauung umgebene, voll
erschlossene innerörtliche Freifläche von gewisser Größe. Insofern wird den
Zielsetzungen des LEP Rechnung getragen (s. a. Pkt. 1.1.1.3 der Abwägung).
Auf der Fläche können maximal 2 Wohngebäude
entstehen. In der Gesamtbilanz der Kommune spielt dies, da ja auch ein
Wohngebäude abgebrochen wird, keine Rolle. Zudem liegen keine schlüssigen Daten
zur Wohngebäudeentwicklung vor. Baugenehmigungen nach § 34 BauGB werden i.d.R.
ohne Vorlage derartig aufwändiger Bilanzierungen erteilt. Die Bedarfsanalyse
ist unverhältnismäßig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |