Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Bürgermeister informiert, dass eine Ergänzungssatzung Vom Landratsamt gefordert wurde. Der Entwurf der Satzung mit Stand 18.06.2021 wurde gemäß BV/028/2021 ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Nach deren Anhörung wurden Hinweise gemäß beiliegender Abwägung zur Kenntnis genommen und ggf. befolgt. Wurden Hinweise nicht oder nur teilweise befolgt, sind Begründungen und entsprechende Beschlussvorschläge in beiliegender Abwägung aufgeführt.

Die Einarbeitung in den Satzungsentwurf ist erfolgt und wurde in beiden Ausschüssen bereits vorbesprochen. Erst nach Rechtskraft der Satzung kann ein Bauantrag gestellt werden.

Der vorgelegte generelle Abwägungsbeschluss umfasst die gesamte Abwägung gemäß Anlage auf Grundlage der von Architekturconcept Pfaffhausen & Staudte übersandten Unterlagen (Stand 07.09.2021).

 

Zu den Bedenken der Träger öffentlicher Belange wurde gesondert über folgende Einwände abgestimmt:

 

1.1.1.1  Untere Wasserbehörde – Regenwasser:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die vorgebrachten Bedenken teilweise zu berücksichtigen. Auf die Möglichkeit der Versickerung und Rückhaltung wird unter „Hinweise“ in der Planzeichnung und in der Begründung unter 5.6 und 6.2 hingewiesen. Da die Einleitung in das vorhandene Netz grundsätzlich möglich ist und die für den Nachweis der Sickerfähigkeit notwendigen Untersuchungen erst mit der Baugrunduntersuchung erfolgen, kann die Entscheidung erst im Zuge der konkreten Bauplanung erfolgen. Zudem ist die Regelungsdichte bei Satzungsverfahren zu beschränken.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

 

 

1.1.1.3  Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde – Versiegelung:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die vorgebrachten Bedenken teilweise zu berücksichtigen. Die Beschränkung der Versiegelung insbesondere bezüglich der Flächenbefestigungen wird unter „Hinweise“ in die Planzeichnung und in die Begründung unter 6.2 aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

 

 

1.1.1.3 Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde – Reduzierung des Flächenverbrauchs:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die vorgebrachten Bedenken nicht zu berücksichtigen. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht dem im § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegten Höchstgrenze für die Grundflächenzahl. Das Grundstück ist bereits erschlossen und allseitig von Bebauung umgeben sowie vorgenutzt. Damit wird einer Inanspruchnahme von Fläche außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche einschließlich der dafür notwendigen Erschließungsmaßnahmen im Sinne kompakter, flächensparender Siedlungen vorgebeugt. Zur Regelungsdichte s. 1.1.1.1

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

 

1.1.5 Stabsstelle für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz – Erschließungsplan:

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die vorgebrachten Bedenken nicht zu berücksichtigen, weil unzutreffend, da die Erschließung bereits vorhanden ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

 

 

1.3 Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle – Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt, die vorgebrachten Bedenken nicht zu berücksichtigen. Es handelt sich bei dem Satzungsentwurf nicht um ein neues Baugebiet außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, sondern um eine allseitig von Bebauung umgebene, voll erschlossene innerörtliche Freifläche von gewisser Größe. Insofern wird den Zielsetzungen des LEP Rechnung getragen (s. a. Pkt. 1.1.1.3 der Abwägung).

Auf der Fläche können maximal 2 Wohngebäude entstehen. In der Gesamtbilanz der Kommune spielt dies, da ja auch ein Wohngebäude abgebrochen wird, keine Rolle. Zudem liegen keine schlüssigen Daten zur Wohngebäudeentwicklung vor. Baugenehmigungen nach § 34 BauGB werden i.d.R. ohne Vorlage derartig aufwändiger Bilanzierungen erteilt. Die Bedarfsanalyse ist unverhältnismäßig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0