Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 0

 

Der Bürgermeister informiert, dass Frau Röthig in jüngerer Vergangenheit das neugebildete Flurstück 172/15 Gemarkung Wilkau erworben hatte. Dieses grenzt unmittelbar an selbiger Eigentümerin gehörendes Wohngrundstück 181/h Gemarkung Wilkau. Nun wurden im Zuge von Vermessungen des Flurstücks 181/11 Sporthalle Mozartstraße neue Flurstücke gebildet und zwar die Flurstücke 181/13 und 181/14, wobei das Flurstück 181/14 entsprechend des Grundstücksverlaufs Flurstück 181/12 gebildet wurde. Nun möchte die Stadt Wilkau-Haßlau das Flurstück 181/14 an Frau Röthig veräußern. Die Grundstücke hinter der Sporthalle Mozartstraße gelegen, sind für den Betrieb der Sporthalle nicht notwendig. Weiterhin können die Flächen auch nicht anderweitig genutzt werden, da sich die Grundstücke in Hanglage befinden und teilweise mit hohen Bäumen bestanden sind. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen diese Flächen vom Bauhof regelmäßig kontrolliert und mit großem Pflegeaufwand bewirtschaftet werden. Das Flurstück 181/12 wurde an die Eheleute Strobel verkauft, welche in der Vergangenheit die Grünfläche ohnehin schon genutzt und auch gepflegt haben. Aus genannten Gründen und um die Pflegekosten des Bauhofes zu verringern ist deshalb der Verkauf des Flurstückes 181/14 an Frau Röthig aus Sicht der Stadt erstrebenswert.

Dem Kaufpreisvorschlag zugrunde liegt, ausgehend vom Grundstücksmarktbericht 2019, die Annahme als Garten- und Erholungsland – Unterkategorie Gärten bis 500 qm – wobei der Durchschnittswert und damit der Kaufpreis bei 6,35 € pro qm liegen würde. Hier wird jedoch berücksichtigt, dass der Verkauf der angrenzenden Fläche an die Eheleute Strobel damals zum symbolischen Preis von 1,00 € pro qm erfolgt ist. Im Rahmen der Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden am 03.06.2021 wurde sich einvernehmlich auf einen Kaufpreis von 4,00 € pro qm, wie vorgeschlagen, verständigt. Die Erwerbsnebenkosten wie Notar- und Eintragungsgebühren trägt der Erwerber.

 

Stadtrat Metzing äußert nochmals seine Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Bewertung des Kaufpreises. Der Bürgermeister kann diese Bedenken durchaus nachvollziehen, allerdings äußert er sich klar dazu, dass die Stadt auf den Verkäufer zugegangen ist und nicht umgekehrt. Die Prüfung der Rechtsaufsicht zur Rechtmäßigkeit bleibt abzuwarten.

 

Herr Metzing fragt zudem, wer die Wertermittlung des Grundstücks vorgenommen hat.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Zuarbeit eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung erledigt hat. Er betont auch nochmal, dass man sich in den Vorberatungen der Fraktionsvorsitzenden einvernehmlich auf den Kaufpreis von 4,00 € pro qm geeinigt hat. Der Bürgermeister erklärt, dass es keine klassische Wertermittlung nach kommunalen Vorgaben gegeben hat, sondern die Kaufpreishöhe in der Beratungssitzung entstanden ist. Als Gründe führt er den hohen Pflegeaufwand, die Hanglage und keine anderweitige Nutzung des Grundstücks an. Der Zugang ginge nur über den Sportplatz oder über das Privatgrundstück der Familie Röthig.

 

Stadtrat Metzing fordert eine Aussage zu einem konkreten Wert, der den Pflegeaufwand des Bauhofes bemisst, welcher bei Veräußerung des Grundstücks dann eingespart wird. Seiner Prognose nach ist die Einsparung der Fixkosten insbesondere der Personalkosten marginal, da mit Wegfall der Bewirtschaftung aus seiner Sicht kein Personal freigesetzt wird.

 

Der Bürgermeister antwortet auf die vorgebrachten Argumente damit, dass die getroffene Regelung aus seiner Sicht korrekt ist. Zu Bedenken sei außerdem, dass es sich bei dem Grundstück um eine klassische Handarbeitsfläche handelt, welche mit Fahrzeugen nicht erreichbar ist. Zudem haben viele Grünflächenfirmen ihre Bewirtschaftungsverträge wegen Personalmangels gekündigt haben. Der Bauhof habe im Stadtgebiet ohnehin schon mehr als genug zu tun. Und betrachtet man diese Faktoren als ganze Summe, bringe das allerdings eine Veränderung der Arbeitsleistung, die der Bauhof künftig erbringen kann.

 

Stadtrat Kallweit bestätigt ebenfalls die Aussage des Bürgermeisters, dass das Grundstück lt. Karte nicht frei zugänglich ist. Er sieht deshalb keinen Grund für eine solche Diskussion, das Grundstück sei schlicht weg in diesem Zustand nicht anderweitig zu veräußern.

 

Stadtrat Jung hält den Verkauf an Privat auch für die beste Lösung, da die Zuständigkeit auf Dauer in private Hände gelegt wird und dem Bauhof Arbeit erspart wird.

 

Stadtrat Metzing möchte in seiner beruflichen Tätigkeit als Sachverständiger noch einmal verdeutlichen, dass es bei Verkauf und späterer Verschmelzung der Grundstücke zu einer deutlichen Wertsteigerung kommen kann. Dann wäre das Bauland dort neu mit 60,00 € pro qm zu bewerten. Er spricht über den Verkauf des Grundstücks von Wertverschleuderung.

 

Der Bürgermeister stellt klar, dass das städtische Vermögen keineswegs verschleudert wird. Er gibt im Gesamtzusammenhang betrachtet Stadtrat Metzing recht, hält es realistisch betrachtet aber für die beste Lösung. Im Stadtgebiet gibt es noch einige derartiger „Splittergrundstücke“, die die Stadt nur belasten, weil sie nach der Wiedervereinigung von den Anliegern zurückgenommen worden sind.

 

Stadträtin Gubick meldet sich zu Wort und ist mit der Parallelbetrachtung der Splittergrundstücke nicht einverstanden. Sie sieht auch wie Stadtrat Metzing ein finanzielles Problem.