Sitzung: 14.10.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Der Bürgermeister informiert, dass Frau
Röthig in jüngerer Vergangenheit das neugebildete Flurstück 172/15 Gemarkung
Wilkau erworben hatte. Dieses grenzt unmittelbar an selbiger Eigentümerin
gehörendes Wohngrundstück 181/h Gemarkung Wilkau. Nun wurden im Zuge von
Vermessungen des Flurstücks 181/11 Sporthalle Mozartstraße neue Flurstücke
gebildet und zwar die Flurstücke 181/13 und 181/14, wobei das Flurstück 181/14
entsprechend des Grundstücksverlaufs Flurstück 181/12 gebildet wurde. Nun
möchte die Stadt Wilkau-Haßlau das Flurstück 181/14 an Frau Röthig veräußern.
Die Grundstücke hinter der Sporthalle Mozartstraße gelegen, sind für den
Betrieb der Sporthalle nicht notwendig. Weiterhin können die Flächen auch nicht
anderweitig genutzt werden, da sich die Grundstücke in Hanglage befinden und
teilweise mit hohen Bäumen bestanden sind. Aus Gründen der Verkehrssicherheit
müssen diese Flächen vom Bauhof regelmäßig kontrolliert und mit großem
Pflegeaufwand bewirtschaftet werden. Das Flurstück 181/12 wurde an die Eheleute
Strobel verkauft, welche in der Vergangenheit die Grünfläche ohnehin schon
genutzt und auch gepflegt haben. Aus genannten Gründen und um die Pflegekosten
des Bauhofes zu verringern ist deshalb der Verkauf des Flurstückes 181/14 an
Frau Röthig aus Sicht der Stadt erstrebenswert.
Dem Kaufpreisvorschlag zugrunde liegt,
ausgehend vom Grundstücksmarktbericht 2019, die Annahme als Garten- und
Erholungsland – Unterkategorie Gärten bis 500 qm – wobei der Durchschnittswert
und damit der Kaufpreis bei 6,35 € pro qm liegen würde. Hier wird jedoch
berücksichtigt, dass der Verkauf der angrenzenden Fläche an die Eheleute
Strobel damals zum symbolischen Preis von 1,00 € pro qm erfolgt ist. Im Rahmen
der Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden am 03.06.2021 wurde sich
einvernehmlich auf einen Kaufpreis von 4,00 € pro qm, wie vorgeschlagen,
verständigt. Die Erwerbsnebenkosten wie Notar- und Eintragungsgebühren trägt
der Erwerber.
Stadtrat Metzing äußert nochmals seine
Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Bewertung des Kaufpreises. Der Bürgermeister
kann diese Bedenken durchaus nachvollziehen, allerdings äußert er sich klar
dazu, dass die Stadt auf den Verkäufer zugegangen ist und nicht umgekehrt. Die
Prüfung der Rechtsaufsicht zur Rechtmäßigkeit bleibt abzuwarten.
Herr Metzing fragt zudem, wer die
Wertermittlung des Grundstücks vorgenommen hat.
Der Bürgermeister antwortet, dass die
Zuarbeit eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung erledigt hat. Er betont auch
nochmal, dass man sich in den Vorberatungen der Fraktionsvorsitzenden
einvernehmlich auf den Kaufpreis von 4,00 € pro qm geeinigt hat. Der
Bürgermeister erklärt, dass es keine klassische Wertermittlung nach kommunalen
Vorgaben gegeben hat, sondern die Kaufpreishöhe in der Beratungssitzung
entstanden ist. Als Gründe führt er den hohen Pflegeaufwand, die Hanglage und
keine anderweitige Nutzung des Grundstücks an. Der Zugang ginge nur über den
Sportplatz oder über das Privatgrundstück der Familie Röthig.
Stadtrat Metzing fordert eine Aussage zu
einem konkreten Wert, der den Pflegeaufwand des Bauhofes bemisst, welcher bei
Veräußerung des Grundstücks dann eingespart wird. Seiner Prognose nach ist die
Einsparung der Fixkosten insbesondere der Personalkosten marginal, da mit
Wegfall der Bewirtschaftung aus seiner Sicht kein Personal freigesetzt wird.
Der Bürgermeister antwortet auf die
vorgebrachten Argumente damit, dass die getroffene Regelung aus seiner Sicht
korrekt ist. Zu Bedenken sei außerdem, dass es sich bei dem Grundstück um eine
klassische Handarbeitsfläche handelt, welche mit Fahrzeugen nicht erreichbar
ist. Zudem haben viele Grünflächenfirmen ihre Bewirtschaftungsverträge wegen
Personalmangels gekündigt haben. Der Bauhof habe im Stadtgebiet ohnehin schon
mehr als genug zu tun. Und betrachtet man diese Faktoren als ganze Summe,
bringe das allerdings eine Veränderung der Arbeitsleistung, die der Bauhof
künftig erbringen kann.
Stadtrat Kallweit bestätigt ebenfalls die
Aussage des Bürgermeisters, dass das Grundstück lt. Karte nicht frei zugänglich
ist. Er sieht deshalb keinen Grund für eine solche Diskussion, das Grundstück
sei schlicht weg in diesem Zustand nicht anderweitig zu veräußern.
Stadtrat Jung hält den Verkauf an Privat
auch für die beste Lösung, da die Zuständigkeit auf Dauer in private Hände
gelegt wird und dem Bauhof Arbeit erspart wird.
Stadtrat Metzing möchte in seiner
beruflichen Tätigkeit als Sachverständiger noch einmal verdeutlichen, dass es
bei Verkauf und späterer Verschmelzung der Grundstücke zu einer deutlichen
Wertsteigerung kommen kann. Dann wäre das Bauland dort neu mit 60,00 € pro qm
zu bewerten. Er spricht über den Verkauf des Grundstücks von
Wertverschleuderung.
Der Bürgermeister stellt klar, dass das
städtische Vermögen keineswegs verschleudert wird. Er gibt im
Gesamtzusammenhang betrachtet Stadtrat Metzing recht, hält es realistisch
betrachtet aber für die beste Lösung. Im Stadtgebiet gibt es noch einige
derartiger „Splittergrundstücke“, die die Stadt nur belasten, weil sie nach der
Wiedervereinigung von den Anliegern zurückgenommen worden sind.
Stadträtin Gubick meldet sich zu Wort und
ist mit der Parallelbetrachtung der Splittergrundstücke nicht einverstanden.
Sie sieht auch wie Stadtrat Metzing ein finanzielles Problem.