Sitzung: 14.10.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Der Bürgermeister informiert, dass die
potentiellen Bauherren eine Abweichung vom B-Plan beantragt haben. Der Antrag
wurde bereits im Technischen Ausschuss vorberaten.
Der Antragsteller Herr Giese möchte auf dem
Flurstück 349 Gemarkung Wilkau – Weststraße ein EFH neu bauen und hat einen
entsprechenden Bauantrag gestellt. Aus den vorliegenden Planunterlagen ist
ersichtlich, dass die künftige Dachneigung sowie die Firstrichtung von den
Festsetzungen des B-Planes abweichen.
Deshalb wurde vom Bauherrn ein Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes gestellt. Die Abweichungen der
Dachneigung sind als geringfügig einzustufen, bei anderen Vorhaben wurde in der
Vergangenheit dem auch schon zugestimmt. Die geänderte Firstrichtung scheint
ebenfalls vertretbar, da sich die Bauweise im Großen und Ganzen gut in die
umgebende Bebauung einfügt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen somit keine
Bedenken für die Gestattung der Abweichung. Negative Auswirkungen auf
vorhandene Nutzungsbereiche und nachbarrechtliche Belange sind nicht zu
erwarten.