Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Bürgermeister informiert, dass die potentiellen Bauherren eine Abweichung vom B-Plan beantragt haben. Der Antrag wurde bereits im Technischen Ausschuss vorberaten.

Der Antragsteller Herr Giese möchte auf dem Flurstück 349 Gemarkung Wilkau – Weststraße ein EFH neu bauen und hat einen entsprechenden Bauantrag gestellt. Aus den vorliegenden Planunterlagen ist ersichtlich, dass die künftige Dachneigung sowie die Firstrichtung von den Festsetzungen des B-Planes abweichen.

Deshalb wurde vom Bauherrn ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes gestellt. Die Abweichungen der Dachneigung sind als geringfügig einzustufen, bei anderen Vorhaben wurde in der Vergangenheit dem auch schon zugestimmt. Die geänderte Firstrichtung scheint ebenfalls vertretbar, da sich die Bauweise im Großen und Ganzen gut in die umgebende Bebauung einfügt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen somit keine Bedenken für die Gestattung der Abweichung. Negative Auswirkungen auf vorhandene Nutzungsbereiche und nachbarrechtliche Belange sind nicht zu erwarten.