Sitzung: 04.11.2021 Technischer Ausschuss
Der Vorsitzende
informiert zu folgenden Themen:
- Fußgängerbrücke
„WiHa-Dukt“
Die Brücke weist einige Schäden auf, die bisher noch nicht repariert
werden konnten. Hauptsächlichster Grund dafür ist, dass bisher keine Firma
gefunden wurde, die derartige Reparaturarbeiten ausführt bzw. die die
Berechtigung hat, mit den erforderlichen Materialien (z. Bsp.
Abdichtungsmaterialien) zu arbeiten. Hinzu kommen die schwierigen
Rahmenbedingungen wie der Brückenverlauf über die Bahnlinie und ein
Fließgewässer. Daher wurden zunächst kleinere Schäden z. Bsp. im Asphaltbelag
durch den städtischen Bauhof beseitigt. Parallel dazu wurde das Büro WKP
Planungsbüro für Bauwesen GmbH, VBI, Karl-Marx-Straße 23, 01099 Dresden
beauftragt, die Brücke zu begutachten, Schadensbilder festzustellen und
Vorschläge einschließlich Kosten für deren Beseitigung zu ermitteln. Wichtig
war dies auch, um ggf. eine planerische Betreuung für die Maßnahmen zur
Schadensbeseitigung zu haben. Der Vorsitzende erläutert den Kostenentwurf für
die vorgesehenen Maßnahmen. Angesichts des derzeitigen Zustandes der Brücke ist
kein unmittelbar zwingender Handlungsbedarf gegeben, es ist nicht zu erwarten,
dass die Brücke einstürzt oder für den Verkehr gesperrt werden muss. Des
Weiteren sind die Kosten für die Maßnahmen derzeit nicht im Haushalt
eingestellt und können auch an keiner anderen Stelle eingespart werden.
Verfügbar sind daher aktuell ca. 75.000 €, die für kleinere Reparaturen genutzt
werden können. Einige Arbeiten könnte auch der Bauhof erledigen.
Stadtrat Herr Jung ist verwundert, denn er habe bereits mehrfach
vorgeschlagen, den Bauhof einzubeziehen, was immer abgelehnt wurde. Jetzt
stellt dies offenbar kein Problem mehr dar. Der Vorsitzende antwortet, dass
mittlerweile neues Personal im Bauhof ist und somit auch andere Kenntnisse
gegeben sind. Außerdem soll das Planungsbüro auch diese Tätigkeiten überwachen.
Stadtrat Herr Wild fragt diesbezüglich, ob eine Gewährleistung besteht, wenn
der Bauhof Ausbesserungen übernimmt. Dies wird verneint. Stadtrat Herr Wild
merkt an, dass die nächste Prüfung der Brücke somit bescheinigen könnte, dass
die Arbeiten nicht zufriedenstellend ausgeführt wurden und somit weitere Kosten
entstünden. Der Vorsitzende betont, dass dies auch bei einer Fachfirma der Fall
sein kann. Die Inanspruchnahme des Bauhofs garantiert nur eine schnelle
Bearbeitung der Reparaturen und ist definitiv ein Kompromiss, um Kosten zu
sparen. Stadtrat Herr Rißmann schlägt vor, mit den Reparaturen noch zu warten,
da die Brücke auch mit der aktuellen Bewertung noch nutzbar ist und keine
sicherheitsrelevanten Mängel bestehen. Stadtrat Herr Jung äußert, dass
Beanstandungen am Bauwerk, die nicht behoben werden, immer zu weiteren
Beanstandungen führen. Deshalb sollte man, egal wie, die Reparaturen durchführen
lassen. Stadtrat Herr Möckel fragt, ob abzuschätzen ist, wie groß der
Schadenszuwachs sein würde, wenn man keine Reparaturen durchführt. Der
Vorsitzende erklärt, dass die Schäden zum Teil nur optisch vorhanden sind und
in den nächsten 5 Jahren nicht mit sicherheitsrelevanten Problemen zu rechnen
ist. Zudem werden die Schäden bei einer Brückenprüfung immer dramatisiert wegen
der Haftung. Die Cainsdorfer Brücke wurde zuletzt ungenügend bewertet und wird
trotzdem noch durch Autos befahren. Deshalb müsse man bei dem WiHa-Dukt noch
lange keine Angst haben. Dennoch steigen die Kosten stetig weiter. Er
befürwortet die Ausführung durch eine Fachfirma, die auch die entsprechende Gewährleistung
mit sich bringt.
Stadträtin Frau Gubick fragt, wann die Brücke fertig gestellt wurde und
ob es Erfahrungswerte zu den Folgekosten der Instandhaltung gibt. Dies sei
nicht der Fall, antwortet der Vorsitzende.
Stadtrat Herr Jung erkundigt sich, ob die vorliegenden Kosten
Bruttosummen sind. Herr Bigl bestätigt dies.
Der Vorsitzende schlägt vor, Angebote für kleinere Reparaturen
einzuholen und diese im kommenden Jahr durch Fachfirmen durchführen zu lassen.
Weitere Mittel müssen im Haushalt 2023/2024 eingestellt werden. Dem wird
zugestimmt.
- Kontrolle des
Stadtwaldes in Bezug auf Verkehrssicherung
Auf Grundlage des forstlichen Revierdienstes und des zugrundeliegenden
Vertrages vom Juli 2007 findet einmal pro Jahr die Kontrolle der Waldbestände
auf Verkehrssicherheit statt. Dabei werden Waldbestände an öffentlich
gewidmeten Straßen, Wegen und an waldrandnaher Bebauung kontrolliert, da in
diesen Bereichen erhöhte Verkehrssicherungspflicht besteht. Die aktuelle
Kontrolle der der Stadt Wilkau-Haßlau gehörenden Waldgebiete hat keinen
Handlungsbedarf hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht ergeben.
- Parkplätze Stadtgebiet
– Prüfung Bewohnerparkausweise
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einrichtung von Bewohnerparkausweisen im Bereich der Hermannstraße / R.-Breitscheid-Straße zu prüfen. Grundsätzlich muss die Straßenverkehrsbehörde zwischen Gemeingebrauch, dem vorhandenen Parkdruck und den örtlichen Besonderheiten abwägen. Es bleibt zunächst festzuhalten, dass in dem in Rede stehenden Bereich kein erheblicher Parkdruck besteht. Des Weiteren befinden sich in ortsüblicher fußläufiger zumutbarer Entfernung genügend Stellplätze. Die Voraussetzungen welche eine Einrichtung von Bewohnerparken rechtfertigt, sind daher nicht gegeben. Ein ganz entscheidender Punkt besteht außerdem noch darin, dass die Belange der Gewerbetreibenden völlig außer Acht gelassen werden würden. Diese haben sich gegen die Einführung von Bewohnerparkausweisen ausgesprochen.
Der Vorsitzende schlägt 2 Alternativlösungen vor:
-
Einrichtung einer sog. „Brötchentaste“ an dem
bestehenden Parkscheinautomaten, sodass man die erste halbe Stunde kostenfrei
parken kann; Angebot für Umrüstung des Automaten steht noch aus - oder
-
Entfernung des Parkscheinautomaten und
Erweiterung des Bereichs, in dem Parken mit Parkscheibe möglich ist.
Nach einhergehender Diskussion wird entschieden, die Thematik in der
Dezember-Sitzung des Technischen Ausschusses umfassend zu beraten.