Der Vorsitzende informiert zu folgenden Themen:

 

  • Fußgängerbrücke „WiHa-Dukt“

 

Die Brücke weist einige Schäden auf, die bisher noch nicht repariert werden konnten. Hauptsächlichster Grund dafür ist, dass bisher keine Firma gefunden wurde, die derartige Reparaturarbeiten ausführt bzw. die die Berechtigung hat, mit den erforderlichen Materialien (z. Bsp. Abdichtungsmaterialien) zu arbeiten. Hinzu kommen die schwierigen Rahmenbedingungen wie der Brückenverlauf über die Bahnlinie und ein Fließgewässer. Daher wurden zunächst kleinere Schäden z. Bsp. im Asphaltbelag durch den städtischen Bauhof beseitigt. Parallel dazu wurde das Büro WKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH, VBI, Karl-Marx-Straße 23, 01099 Dresden beauftragt, die Brücke zu begutachten, Schadensbilder festzustellen und Vorschläge einschließlich Kosten für deren Beseitigung zu ermitteln. Wichtig war dies auch, um ggf. eine planerische Betreuung für die Maßnahmen zur Schadensbeseitigung zu haben. Der Vorsitzende erläutert den Kostenentwurf für die vorgesehenen Maßnahmen. Angesichts des derzeitigen Zustandes der Brücke ist kein unmittelbar zwingender Handlungsbedarf gegeben, es ist nicht zu erwarten, dass die Brücke einstürzt oder für den Verkehr gesperrt werden muss. Des Weiteren sind die Kosten für die Maßnahmen derzeit nicht im Haushalt eingestellt und können auch an keiner anderen Stelle eingespart werden. Verfügbar sind daher aktuell ca. 75.000 €, die für kleinere Reparaturen genutzt werden können. Einige Arbeiten könnte auch der Bauhof erledigen.

 

Stadtrat Herr Jung ist verwundert, denn er habe bereits mehrfach vorgeschlagen, den Bauhof einzubeziehen, was immer abgelehnt wurde. Jetzt stellt dies offenbar kein Problem mehr dar. Der Vorsitzende antwortet, dass mittlerweile neues Personal im Bauhof ist und somit auch andere Kenntnisse gegeben sind. Außerdem soll das Planungsbüro auch diese Tätigkeiten überwachen. Stadtrat Herr Wild fragt diesbezüglich, ob eine Gewährleistung besteht, wenn der Bauhof Ausbesserungen übernimmt. Dies wird verneint. Stadtrat Herr Wild merkt an, dass die nächste Prüfung der Brücke somit bescheinigen könnte, dass die Arbeiten nicht zufriedenstellend ausgeführt wurden und somit weitere Kosten entstünden. Der Vorsitzende betont, dass dies auch bei einer Fachfirma der Fall sein kann. Die Inanspruchnahme des Bauhofs garantiert nur eine schnelle Bearbeitung der Reparaturen und ist definitiv ein Kompromiss, um Kosten zu sparen. Stadtrat Herr Rißmann schlägt vor, mit den Reparaturen noch zu warten, da die Brücke auch mit der aktuellen Bewertung noch nutzbar ist und keine sicherheitsrelevanten Mängel bestehen. Stadtrat Herr Jung äußert, dass Beanstandungen am Bauwerk, die nicht behoben werden, immer zu weiteren Beanstandungen führen. Deshalb sollte man, egal wie, die Reparaturen durchführen lassen. Stadtrat Herr Möckel fragt, ob abzuschätzen ist, wie groß der Schadenszuwachs sein würde, wenn man keine Reparaturen durchführt. Der Vorsitzende erklärt, dass die Schäden zum Teil nur optisch vorhanden sind und in den nächsten 5 Jahren nicht mit sicherheitsrelevanten Problemen zu rechnen ist. Zudem werden die Schäden bei einer Brückenprüfung immer dramatisiert wegen der Haftung. Die Cainsdorfer Brücke wurde zuletzt ungenügend bewertet und wird trotzdem noch durch Autos befahren. Deshalb müsse man bei dem WiHa-Dukt noch lange keine Angst haben. Dennoch steigen die Kosten stetig weiter. Er befürwortet die Ausführung durch eine Fachfirma, die auch die entsprechende Gewährleistung mit sich bringt.

 

Stadträtin Frau Gubick fragt, wann die Brücke fertig gestellt wurde und ob es Erfahrungswerte zu den Folgekosten der Instandhaltung gibt. Dies sei nicht der Fall, antwortet der Vorsitzende.

 

Stadtrat Herr Jung erkundigt sich, ob die vorliegenden Kosten Bruttosummen sind. Herr Bigl bestätigt dies.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, Angebote für kleinere Reparaturen einzuholen und diese im kommenden Jahr durch Fachfirmen durchführen zu lassen. Weitere Mittel müssen im Haushalt 2023/2024 eingestellt werden. Dem wird zugestimmt.

 

  • Kontrolle des Stadtwaldes in Bezug auf Verkehrssicherung

 

Auf Grundlage des forstlichen Revierdienstes und des zugrundeliegenden Vertrages vom Juli 2007 findet einmal pro Jahr die Kontrolle der Waldbestände auf Verkehrssicherheit statt. Dabei werden Waldbestände an öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und an waldrandnaher Bebauung kontrolliert, da in diesen Bereichen erhöhte Verkehrssicherungspflicht besteht. Die aktuelle Kontrolle der der Stadt Wilkau-Haßlau gehörenden Waldgebiete hat keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht ergeben.

 

  • Parkplätze Stadtgebiet – Prüfung Bewohnerparkausweise

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einrichtung von Bewohnerparkausweisen im Bereich der Hermannstraße / R.-Breitscheid-Straße zu prüfen. Grundsätzlich muss die Straßenverkehrsbehörde zwischen Gemeingebrauch, dem vorhandenen Parkdruck und den örtlichen Besonderheiten abwägen. Es bleibt zunächst festzuhalten, dass in dem in Rede stehenden Bereich kein erheblicher Parkdruck besteht. Des Weiteren befinden sich in ortsüblicher fußläufiger zumutbarer Entfernung genügend Stellplätze. Die Voraussetzungen welche eine Einrichtung von Bewohnerparken rechtfertigt, sind daher nicht gegeben. Ein ganz entscheidender Punkt besteht außerdem noch darin, dass die Belange der Gewerbetreibenden völlig außer Acht gelassen werden würden. Diese haben sich gegen die Einführung von Bewohnerparkausweisen ausgesprochen.

 

Der Vorsitzende schlägt 2 Alternativlösungen vor:

-       Einrichtung einer sog. „Brötchentaste“ an dem bestehenden Parkscheinautomaten, sodass man die erste halbe Stunde kostenfrei parken kann; Angebot für Umrüstung des Automaten steht noch aus - oder

-       Entfernung des Parkscheinautomaten und Erweiterung des Bereichs, in dem Parken mit Parkscheibe möglich ist.

 

Nach einhergehender Diskussion wird entschieden, die Thematik in der Dezember-Sitzung des Technischen Ausschusses umfassend zu beraten.