Sitzung: 04.11.2021 Technischer Ausschuss
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Antragsteller: Randy
Engelhard
Am
Doktorberg 10
08112
Wilkau-Haßlau
Vorhaben: Neubau einer Überdachung über zwei bestehende Stellplätze und eine
bestehende Garage
Reg.-Nr. Stadt: 467-21-B
Planer: Hertrampf
Bauplanungs- und Ingenieurbüro GmbH
Dr.-Friedrichs-Ring
9
08056 Zwickau
Tel.: 03 75
/ 27 06 40
Antragstellung: 30.09.2021
Bauantrag nach § 68 SächsBO
Baugrundstück: Gemarkung: Wilkau
Flurstücksnummer(n): 377
Gemeinde: Wilkau-Haßlau
Straße:
Am Doktorberg
10
Ablage-Nr.: K24-611-WH
Der Antragsteller beabsichtigt die
Realisierung des Vorhabens „Neubau einer Überdachung über zwei bestehende
Stellplätze und eine Garage“ auf dem Flurstück 377 Gemarkung Wilkau – Am
Doktorberg 10. Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass die Garage
und die vorhandenen Stellplätze außerhalb der im Bebauungsplan „Doktorberg“
dafür festgesetzten Flächen liegen und somit eine Befreiung von den
Festsetzungen erteilt werden muss. Dies bedarf der Zustimmung des Stadtrates.
Bezüglich der Einordnung von Garage und Stellflächen auf dem Grundstück
(Bestand) gab es bislang keine Probleme, die vorgesehene Überdachung wird an
der bestehenden Situation nichts ändern. Aus städtebaulicher Sicht bestehen deshalb
keine Bedenken für die Gestattung der Abweichung.
Stadträtin Frau Gubick fragt, weshalb immer
wieder Abweichungen vom B-Plan genehmigt werden und ob es in diesem Fall nicht
sinniger wäre, den B-Plan entsprechend abzuändern und den heutigen Ansprüchen
anzupassen oder diesen sogar aufzuheben. Wenn in dem Gebiet des B-Plans immer
wieder Änderungen genehmigt würden, entstünde für die geplanten Neubauten eine
Art Gewohnheitsrecht, das Abweichungen vom B-Plan zulässt. Dennoch stellt das o.g.
Vorhaben in ihren Augen kein Problem dar, da es sich um keine gravierende
Abweichung handelt. Stadtrat Herr Jung entgegnet, dass unglücklicherweise
einige Anträge auf Abweichung vom B-Plan in kurzer Zeit eingegangen sind. Es
war auch schon so, dass man über mehrere Jahre keine derartigen Anträge
erhielt. Dennoch sei eine Anpassung des B-Plans nicht sinnvoll, da sich Kosten
und Nutzen nicht gleichermaßen gegenüberstehen. Das Bebauungsgebiet
„Doktorberg“ sei fast ausgereizt. Der Vorsitzende pflichtet dem bei. Es sind im
gesamten Bebauungsgebiet nur noch wenige Flächen (max. 10) unbebaut. Die
Anpassung des B-Plans würde mit mehreren Zehntausendeuro aufwiegen und trotzdem
könnten die zukünftigen Bauherren noch Anträge auf Abweichung davon stellen.
Wenn man den B-Plan aufheben würde, wäre es für Neubauten noch schwieriger, da
der Landkreis das Gebiet dann wieder nach Innen- und Außenbereich beurteilen
würde. Eine Option ist jedoch, den B-Plan aufzuheben, sobald alle Flächen
bebaut sind und er somit als „erfüllt“ gilt.
Protokollbeschluss:
Der Technische
Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben
„Neubau Überdachung
über zwei bestehende Stellplätze und eine bestehende Garage“
auf dem Flurstück
377 Gemarkung Wilkau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom
30.09.2021 zu
vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat zum Antrag auf
Befreiung von den
Festsetzungen des B-Planes Doktorberg.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltung: |
- |