Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antragsteller:                                    Randy Engelhard

                                                         Am Doktorberg 10

                                                         08112 Wilkau-Haßlau

 

Vorhaben:                                        Neubau einer Überdachung über zwei bestehende Stellplätze und eine bestehende Garage

 

Reg.-Nr. Stadt:                                 467-21-B

 

Planer:                                              Hertrampf Bauplanungs- und Ingenieurbüro GmbH

                                                         Dr.-Friedrichs-Ring 9                                                                                                         08056 Zwickau

                                                         Tel.: 03 75 / 27 06 40

 

Antragstellung:                                 30.09.2021

 

Bauantrag nach § 68 SächsBO

 

Baugrundstück:                               Gemarkung:                               Wilkau

Flurstücksnummer(n):               377

Gemeinde:                                 Wilkau-Haßlau

Straße:                                       Am Doktorberg 10

Ablage-Nr.:                                 K24-611-WH

 

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Realisierung des Vorhabens „Neubau einer Überdachung über zwei bestehende Stellplätze und eine Garage“ auf dem Flurstück 377 Gemarkung Wilkau – Am Doktorberg 10. Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass die Garage und die vorhandenen Stellplätze außerhalb der im Bebauungsplan „Doktorberg“ dafür festgesetzten Flächen liegen und somit eine Befreiung von den Festsetzungen erteilt werden muss. Dies bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Bezüglich der Einordnung von Garage und Stellflächen auf dem Grundstück (Bestand) gab es bislang keine Probleme, die vorgesehene Überdachung wird an der bestehenden Situation nichts ändern. Aus städtebaulicher Sicht bestehen deshalb keine Bedenken für die Gestattung der Abweichung.

 

Stadträtin Frau Gubick fragt, weshalb immer wieder Abweichungen vom B-Plan genehmigt werden und ob es in diesem Fall nicht sinniger wäre, den B-Plan entsprechend abzuändern und den heutigen Ansprüchen anzupassen oder diesen sogar aufzuheben. Wenn in dem Gebiet des B-Plans immer wieder Änderungen genehmigt würden, entstünde für die geplanten Neubauten eine Art Gewohnheitsrecht, das Abweichungen vom B-Plan zulässt. Dennoch stellt das o.g. Vorhaben in ihren Augen kein Problem dar, da es sich um keine gravierende Abweichung handelt. Stadtrat Herr Jung entgegnet, dass unglücklicherweise einige Anträge auf Abweichung vom B-Plan in kurzer Zeit eingegangen sind. Es war auch schon so, dass man über mehrere Jahre keine derartigen Anträge erhielt. Dennoch sei eine Anpassung des B-Plans nicht sinnvoll, da sich Kosten und Nutzen nicht gleichermaßen gegenüberstehen. Das Bebauungsgebiet „Doktorberg“ sei fast ausgereizt. Der Vorsitzende pflichtet dem bei. Es sind im gesamten Bebauungsgebiet nur noch wenige Flächen (max. 10) unbebaut. Die Anpassung des B-Plans würde mit mehreren Zehntausendeuro aufwiegen und trotzdem könnten die zukünftigen Bauherren noch Anträge auf Abweichung davon stellen. Wenn man den B-Plan aufheben würde, wäre es für Neubauten noch schwieriger, da der Landkreis das Gebiet dann wieder nach Innen- und Außenbereich beurteilen würde. Eine Option ist jedoch, den B-Plan aufzuheben, sobald alle Flächen bebaut sind und er somit als „erfüllt“ gilt.

 

Protokollbeschluss:

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Wilkau-Haßlau stimmt dem Vorhaben

„Neubau Überdachung über zwei bestehende Stellplätze und eine bestehende Garage“

auf dem Flurstück 377 Gemarkung Wilkau gemäß den vorgelegten Unterlagen vom

30.09.2021 zu vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat zum Antrag auf

Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Doktorberg.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

 -

Enthaltung:

 -