Sitzung: 10.03.2022 Stadtrat
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der vorliegende
Beschluss wurde bereits in den vergangenen zwei Jahren gefasst. Die aktuelle
Lage vieler Händler ist weiterhin schwierig und soll durch zusätzliche Kosten
für Sondernutzung oder Schutzausrüstung nicht weiter belastet werden. Hierbei
ist von 15 TEUR Sondernutzungsgebühren und 1,7 TEUR für Kosten Schutzausrüstung
die Rede, die dem städtischen Haushalt als Einnahmen fehlen.
Es gibt dazu keine
Anfragen.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
Der Stadtrat der
Stadt Wilkau-Haßlau beschließt,
1.
die Aufhebung der Anlage 1 der Satzung über die
Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von
Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der
Stadt Wilkau-Haßlau unter Lfd. Nr. 1.1., 2.1., 2.2., 2.4., 4.1, 4.2., und 4.3.
bezeichneten Arten der Sondernutzung bis einschließlich 31.12.2022.
Alle anderen
Regelungen der Satzungen (wie z.B. Antragstellung und Genehmigungsprüfung)
bleiben davon unberührt.
2.
die zur Verfügung gestellten Mund-Nasen-Bedeckungen
sowie Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel werden den Empfängern nicht in
Rechnung gestellt.