Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der vorliegende Beschluss wurde bereits in den vergangenen zwei Jahren gefasst. Die aktuelle Lage vieler Händler ist weiterhin schwierig und soll durch zusätzliche Kosten für Sondernutzung oder Schutzausrüstung nicht weiter belastet werden. Hierbei ist von 15 TEUR Sondernutzungsgebühren und 1,7 TEUR für Kosten Schutzausrüstung die Rede, die dem städtischen Haushalt als Einnahmen fehlen.

 

Es gibt dazu keine Anfragen.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt,

 

1.   die Aufhebung der Anlage 1 der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wilkau-Haßlau unter Lfd. Nr. 1.1., 2.1., 2.2., 2.4., 4.1, 4.2., und 4.3. bezeichneten Arten der Sondernutzung bis einschließlich 31.12.2022.

Alle anderen Regelungen der Satzungen (wie z.B. Antragstellung und Genehmigungsprüfung) bleiben davon unberührt.

 

2.   die zur Verfügung gestellten Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel werden den Empfängern nicht in Rechnung gestellt.